so schließen Sir auf Beisatz von Alaun. Wird der Niederschlag braun oder schwarz, nachdem in Wasser gelöste Kalkschwefelleber in den Wein gebracht wurde, so ist er durch Blei vergiftet.

Ein altes Schelmenlied aus Nürnberg schildert die Postboten voll köstlichen Humors:

Ich bin die Post zu Fuß: ich trage dies und das,

Denk an den kühlen Wein, so bald ich werde naß.

Geh ich durch einen Thal, und höre Vögel singen.

So denk ich an den Tisch, da die Schalmeyen klingen.

Ich gehe durch den Wald, und manchen Dörnerstrauß,

Und traure, daß noch weit ist zu deß Wirthes Haus.

Geb ich auf einen Weg, da fleußt ein Wässertem,

So denk ich Morgens gleich an den gebränden Wein.

So bald ich angelangt, will jeder Zeitung fragen;

Da kann ich unverschnauft, 12 Dutzet Lügen sagen.

Frau Wirthin traget auf, und setzt das Beste zu:

Es zahlen diese Zech, deß Boten neue Schuh.

(Ein zutreffendes Wortspiel.) In großen Buchstaben war au einer Schenke in Düsseldorf angeschrieben: "Bierhalle" undKaffeehaus." Dieser Tage ging die Wirth- schaft pleite und anderen Morgens reckten alle Leute, die vor­übergingen, die Hälse und lachten, weil zu lesen war:Bier alle", Kaffee aus"; ein Spaßvogel hatte Nachts die beiden h aus den Worten vertilgt.

Wo der Essig wild wächst. Einem Rheinländer wurde in einem Wirthshause bei Tische eine Flasche Seewein vorgesetzt; kaum hatte er davon gekostet, so wandte er sich an de» Kellner und fragte:Ist das hiesiges Gewächs?"Ja, mein Herr," versetzte dieser.Das ist mir lieb, so erfahre ich doch nun, wo der Essig wild wächst."

Ein als Feinschmecker bekannter Gutsbesitzer hatte leider der Einladung eines reichen Nachbarn zu einem Festessen nicht Folge leisten können und erkundigte sich Tags darauf bei einem Freunde, der dabei gewesen, was es gegeben habe.

Krebssuppe."Donnerwetter, die esseich so gern!"Dann Rheinsalm, Hummersalat. .".Wahrhaftig, mein Leibessen!" Dann Fasanen, Rehrücken. ."Hör' aus!!"Dann Truthahn . ."Donnerwetter, jetzt sag' noch Schnepfen, dann kriegst Du eine Ohrfeige!"

Neueste Telegraphentarife und Verordnungen» zusammengestellt von I. Matthias, Telegraphenbeamter. Stuttgart 1876. Verlag von Bach u. Kitzinger. Bei den be­deutenden Aenderungen, welche kürzlich bezüglich der telegraphischen Korrespondenz getroffen wurden, ist ein Büchlein, wie das vor­liegende, von entschiedenem Nutzen. Es theilt zunächst die Tarife für Telegramme nach sämmtlichen Ländern der Erde mit sämmt« lichen Modifikationen nach der Zahl der Worte u. s. w. mit, sodann die Verordnungen, betreffend die telegraphische Korrespon­denz über Recht der Benützung, Zurückweisung, Zurückziehung, Art der Abfassung, Adressirung u. s. f., behandelt in einem besonderen Abschnitt die .telegraphischen Geldanweisungen und gibt endlich eine Anleitung zur Wortzählung und einige Schemata zur Abfassung von Telegrammen, sowie ein Verzeichniß der sämmtlichen bis zum 1. Juni 1876 eröffneten württembergischen Telegraphenstationen. Da sonach dieses Merkchen alles und nur das in möglichster Kürze enthält, was der Korrespondirende zu wissen braucht, so dürfte dasselbe seinen Zweck, einem jeden in diesem Fache ein nützliches Hilssbuch zu sein, vollständig erfüllen.

Southampton, 7. Juni. Das Postdampfschiff des Nordd. Ltoyd Oder, Capt. C. Leist, weiches am 27. Mai von Newyork abge­gangen war, ist gestern 9 Uhr Abends wohlbehalten hier angekommen und hat nach Landung der für Southampton bestimmten Passagiere, Post und Ladung, 11 Uhr Abends die Reise nach Bremen fortgesetzt. Die Oder überbringt 276 Pafjagiere und volle Ladung

Amtliche und Privat-Bekauntmachungen.

K. Oberamtsgericht Nagold.

Schillden-Kquidalionen.

In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit, verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person der durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solch« Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui­dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger­ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebnis; des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern dicht hinreicht. Den übrigen Gläubiger läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage ner Liquidation an, oder, wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Ausschrei- ^ Kattun der ^

dende Stelle',E"'ä)°"l8^ jkanntmachung

Name und Wohnort

des

Schuldners.

Tagfahrt

zur

Liquidation.

Frt

der

Liquidation.

Bemerkungen.

K. Ober- i amtsgericht! Nagold.

3. Juni 1876.

Christian Friedrich Bock, Schreiner in Altenstaig.

Haiterbach.

Giaubiger-Ausrus.

In der Nachlaßsache des am 10. Mai d. I. verstorbenen

Jakob Günther, gewes. Lammwirths und Postexpeditors hier, ergeht hiemit an dessen Gläubiger, insbe­sondere auch Bürgschaftsgläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche bis 1. Juli d. I bei dem Sladtschultheißenamt hier anzumelden und zu begründen, widrigen­falls solche bei der Verlassenschaftstheilung nicht berücksichtigt werden könnten.

Den 13, Juni 1876.

Waisengericht.

Nagold.

Liegenschafts-Verkauf.

Am Dienstag den 4. Juli d. Js., Vormittags 11 Uhr,

wird auf hiesigem Rathhause aus der Gantmasse des weiland Christian Lehre, gewesenen Webers von hier, dessen Lie­genschaft im zweiten und letzten öffentlichen Aufstreich verkauft, und besteht dieselbe in

38. August 1876, s Vormittags 10 l Uhr.

Altenstaig

2/i« an Gebäude Nr. 148 einem drei- stockigten Wohnhaus oben in der Stadt bei der Kirche,

Anschlag 1000 ^ angekaust um 1300 ^ Vrtl. l'/s Rth. Garten im Regen­thal. neben Bäcker Burkhardt und Weber Schüler,

Anschlag 10 ^ anzekauft um 12 Nagold, den 12. Juni 1876.

K. Gerichts-Notariat. Buzengeiger.

Haiterbach.

Langhost-Verkaus.

Am Dienstag den 20. d. Mts., Vormittags 8 Uhr, werden aus hies. Gemeindewaldung 243 Stück Langholz mit 164 Fm. auf hies. Rathhause verkauft, wozu Liebhaber hie­mit eingeladen werden.

Den 12. Juni 1876.

Gemeinderath.

Liegenschafts-Verkauf am 26. August 1876, Vormittags 10 Uhr. Beuren,

Oberamts Nagold.

Holz-Verkauf.

Die Gemeinde hier hat in dem Gemein­dewald Beuremer, nahe der neuen Sägmühle und dem Na­goldfluß, 118 Stück gehauenes Holz mit 49 Fm. liegen, welches zu Floß- oder Klotzholz verwendet werden kann, und wird dasselbe am

Samstag den 17. Juni, Vormittags 10 Uhr,

in dem hiesigen Rathszimmer im öffent­lichen Aufstreich verkauft, wozu Liebhaber eingeladen werden.

Den 8. Juni 1876.

Gemeinderath.

Nagold.

Eine Dachstube

hat auf Jakobi zu vermieden

Gustav Scheck, Hutmacher.