fchulamtS, welche ihre Befähigung für das Schulamt in vor­schriftsmäßiger Prüfung nachgcwiesen haben, können nach kürzerer Einübung mit dm Waffen zur Reserve beurlaubt werden. Gibt aber der so Beurlaubte seinen bisherigen Beruf gänzlich auf oder wird er aus dem Schulamte für iakmer entlassen, so kann er vor Ablauf des Jshres, in welchem «r das 25. Lebensjahr vol­lendet, zur Ableistung des Restes seiner aktiven Dienstpflicht wieder eingezogen werden. R.-M.-G. K. 51, W.-O. §. 9, Ziff. 1 u. 2.

Der Anspruch ist durch Vorlegung einer amtlich beglaubi- ten Abschrift des Prüfungs-Zeugnisses nachznweisen.

Die Znrückflellnngsgefuche solcher Militär- Pflichtigen, über deren Militärpflicht erfl zu ent­scheide» ifl, sind von den zur Reklamation Berechtigten bei dem Ortsvorsteher des Domicilorts anznbringen. Von diesem sind nach Beibringung der etwa fehlenden Notizen und Zeugnisse und nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse, die in dem Frage­bogen Formular H gestellten Fragen genau zu beantworten, worauf das Gesuch dem Gemeinderath zur Begutachtung und Unterzeichnung vorzulegen ist. Der ansgefüllte, von dem Ge­meinderath Unterzeichnete Fragebogen ist, wo immer möglich vor, spätestens aber in dem Musterungstermin dem Givilvorsitzen- de» der Crsatzkomttnfflon des Geflellungsorts z» rufenden. Ist der letztere in einem andern Aushebungsbezirk

als der Domiciiort, so ist der Fragebogen dem Oberamt deS Domicilortes vorher zur Beglaubigung vorznkegen.

Gesuch« um Entl»ss«»fl eines bereits bei ei­nem Trnppentheil eingeflekkten Militärpflichtigen vor beendeter Dienstzeit sind gleichfalls in der oben vor- geschriebenen Weise bei dem Ortsvorsteher des Domicilortes anzubringen, von diesem und dem Gemcinderath zu prüfen und mit der Aeußerung des letzteren versehen, dem Oberamt des Domicilortes zu übergebe».

Die nöthigen Fragebogen können von dem Oberamt. bezo­gen werden.

Den. Januar 1876.

K. Oberamt G üntner.

r a g e s - Ar e ,l i g k e i r e n.

Paris, 23. Jan.Agence Havas" meldet: Die aus den französischen Häfen signalisirteu Schifssbewegungen haben einzig den Zweck, die bestehenden Geschwader durch Ersetzung der abrüstenden Schisse zu rekonstituiren. Diese Erklärung be­zieht sich auf Angaben desBien Public", dos wiederholt von Rüstungen sprach, welche im Hasen von Toulon angeordnet worden seien. Auch in Brest und Cherbourg sollen nach diesem Blatte unverzüglich Flottengeschwader gebildet werden.

Amtliche und Privat-Bekauntmachungen.

K. Oberamtsgericht Nagold.

SchMen-Kqui-atimen.

In nachbenannten Gantsachen werden die SchuldenliquiLationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui­dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahri nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantamvalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger­ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern dicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage ner Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Auskckrei- Datum der , Zfame und Wobnort

zjame und!

des

Schuldners.

Oberamts­

gericht

Nägold.

,24. Januar! ! 1876. i

Jakob Faß nacht, Schuhmacher von Mindersbach.

Tagfahrr

zur

Liquidation. 12. April 1876, Vormittags 9 Uhr.

-Fn-

der

Liquidation.

Bemerkungen.

Mindersbach.

Liegenschafts-Verkauf am 11. April 187«, Vormittags 9 Uhr.

Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.

I. IM Register für Eiuzelfirmen

Gerichtsstelle,

tv eiche die rkanntmachung erlüßt:

Oberamtsbezirk,

für welchen das yandels- . reMer geführt wird.

Tag

der

Eintragung.

Wortlaut der Firma; i Ort der Hauptniederlassung >

> und der Zweignredet- i lassungea. !

Inhaber der Firma.

j- Prokuristen;

: emerkungen.

!

.1

K. OberäMsgericht

25. Januar

Wollspinnerei zum Bruder-

! I. Oberamtsrichter

Mgold.

18W.

Haus. Ä. Werner, » Altenstaig.

Gustav Werner in Reutlingen.

Kißling.

LicgcnschtW-Berk»llf.

In der Ganlsache des Friedrich Kalmbach, Taglohners dahier,

_ »wird die hienach beschriebene

Liegenschaft am

Dienstag den 8. Februar d. I, Bormittags 10 Uhr,

auf dem hiesigen Rathhaus im öffentlichen Ansstreich zum Verkauf gebracht, nemlich:

die obere Hälfte an Geb. Nro. 57 einem Ästockigten Wohnhaus und Scheuer, Stall, Schopf und gewölbtem Keller unter einem Dach, Backofen im II. Stock auf dem Dendelsberg, neben sich selbst und dem Weg, Anschlag 1370 «6

Parz., 104/,. 6 Ar 11 » Gras- und Daumgarten auf hem Dendelsberg,

neben de« Weg und Jakob Kopp, Anschlag 170 -ch

Parz. 1406^. 16 Ar 76 m Wiese,

1409. 16 Ar 47

33 Ar 23 m im oberen Bembach neben Christian Oesterle und Adam Gall, Fuhrmann,

Anschlag 520 «ch Parz. 1067,,. 19 Ar 35 m. Aecker im untern Lehen, neben Michael Hauser vsn Egenhausen und Johannes TeUfel von hier, Anschlag 430 Parz. 1155/,. 17 Ar 6 m Aecker,

11m Wiedofen, 17 Ar 17 ^nBauinackrr in der Kirchgasse, neben Jakob Kopp und sich felbst, Anschlag 340 «ch Parz. 6HH^'11 Ar 9 m willk. geb^ Aecker Nergeläckern, neben Jakob Mor­

in

Hardts Wittwe und jg. Christian Kienzle, Anschlag 170 -ch

Liebhaber sind mit dem Anfügen einge- laven, daß auswärtige der Verkaufs» Commission nicht persönlich bekannte Kauss- lustige und deren Bürgen sich mit gemeinde- räthlichen Vermögens-Zeugnissen zu ver­sehen haben.

Bemerkt wird noch, daß die unabge- theilte Hälfte vorbeschriebener Liegen­schaft «tft'AUsnahme des Ackers Parz. 663 EigrnthUck des Vaters pes Gemeinschuld­ners Johann Georg Kalmbach, Tag­löhners hier, ist und mit Zustimmung deS letzteren mitverkauft wird.

Den 20. Januar 1876.

Verkaufs-Commifsär:

Amtsnotar von Altenstaig Denglcr.