fchulamtS, welche ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung nachgcwiesen haben, können nach kürzerer Einübung mit dm Waffen zur Reserve beurlaubt werden. Gibt aber der so Beurlaubte seinen bisherigen Beruf gänzlich auf oder wird er aus dem Schulamte für iakmer entlassen, so kann er vor Ablauf des Jshres, in welchem «r das 25. Lebensjahr vollendet, zur Ableistung des Restes seiner aktiven Dienstpflicht wieder eingezogen werden. R.-M.-G. K. 51, W.-O. §. 9, Ziff. 1 u. 2.
Der Anspruch ist durch Vorlegung einer amtlich beglaubi- ten Abschrift des Prüfungs-Zeugnisses nachznweisen.
Die Znrückflellnngsgefuche solcher Militär- Pflichtigen, über deren Militärpflicht erfl zu entscheide» ifl, sind von den zur Reklamation Berechtigten bei dem Ortsvorsteher des Domicilorts anznbringen. Von diesem sind nach Beibringung der etwa fehlenden Notizen und Zeugnisse und nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse, die in dem Fragebogen Formular H gestellten Fragen genau zu beantworten, worauf das Gesuch dem Gemeinderath zur Begutachtung und Unterzeichnung vorzulegen ist. Der ansgefüllte, von dem Gemeinderath Unterzeichnete Fragebogen ist, wo immer möglich vor, spätestens aber in dem Musterungstermin dem Givilvorsitzen- de» der Crsatzkomttnfflon des Geflellungsorts z» rufenden. Ist der letztere in einem andern Aushebungsbezirk
als der Domiciiort, so ist der Fragebogen dem Oberamt deS Domicilortes vorher zur Beglaubigung vorznkegen.
Gesuch« um Entl»ss«»fl eines bereits bei einem Trnppentheil eingeflekkten Militärpflichtigen vor beendeter Dienstzeit sind gleichfalls in der oben vor- geschriebenen Weise bei dem Ortsvorsteher des Domicilortes anzubringen, von diesem und dem Gemcinderath zu prüfen und mit der Aeußerung des letzteren versehen, dem Oberamt des Domicilortes zu übergebe».
Die nöthigen Fragebogen können von dem Oberamt. bezogen werden.
Den 2ß. Januar 1876.
K. Oberamt G üntner.
r a g e s - Ar e ,l i g k e i r e n.
Paris, 23. Jan. „Agence Havas" meldet: Die aus den französischen Häfen signalisirteu Schifssbewegungen haben einzig den Zweck, die bestehenden Geschwader durch Ersetzung der abrüstenden Schisse zu rekonstituiren. Diese Erklärung bezieht sich auf Angaben des „Bien Public", dos wiederholt von Rüstungen sprach, welche im Hasen von Toulon angeordnet worden seien. Auch in Brest und Cherbourg sollen nach diesem Blatte unverzüglich Flottengeschwader gebildet werden.
Amtliche und Privat-Bekauntmachungen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
SchMen-Kqui-atimen.
In nachbenannten Gantsachen werden die SchuldenliquiLationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahri nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantamvalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern dicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage ner Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Auskckrei- Datum der , Zfame und Wobnort
zjame und!
des
Schuldners.
Oberamts
gericht
Nägold.
,24. Januar! ! 1876. i
Jakob Faß nacht, Schuhmacher von Mindersbach.
Tagfahrr
zur
Liquidation. 12. April 1876, Vormittags 9 Uhr.
-Fn-
der
Liquidation.
Bemerkungen.
Mindersbach.
Liegenschafts-Verkauf am 11. April 187«, Vormittags 9 Uhr.
Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.
I. IM Register für Eiuzelfirmen
Gerichtsstelle,
tv eiche die rkanntmachung erlüßt:
Oberamtsbezirk,
für welchen das yandels- . reMer geführt wird.
Tag
der
Eintragung.
Wortlaut der Firma; i Ort der Hauptniederlassung >
> und der Zweignredet- i lassungea. !
Inhaber der Firma.
j- Prokuristen;
: emerkungen.
!
.1
K. OberäMsgericht
25. Januar
Wollspinnerei zum Bruder-
! I. Oberamtsrichter
Mgold.
18W.
Haus. Ä. Werner, » Altenstaig.
Gustav Werner in Reutlingen.
Kißling.
LicgcnschtW-Berk»llf.
In der Ganlsache des Friedrich Kalmbach, Taglohners dahier,
_ »wird die hienach beschriebene
Liegenschaft am
Dienstag den 8. Februar d. I, Bormittags 10 Uhr,
auf dem hiesigen Rathhaus im öffentlichen Ansstreich zum Verkauf gebracht, nemlich:
die obere Hälfte an Geb. Nro. 57 einem Ästockigten Wohnhaus und Scheuer, Stall, Schopf und gewölbtem Keller unter einem Dach, Backofen im II. Stock auf dem Dendelsberg, neben sich selbst und dem Weg, Anschlag 1370 «6
Parz., 104/,. 6 Ar 11 » Gras- und Daumgarten auf hem Dendelsberg,
neben de« Weg und Jakob Kopp, Anschlag 170 -ch
Parz. 1406^. 16 Ar 76 m Wiese,
„ 1409. 16 Ar 47 „
33 Ar 23 m im oberen Bembach neben Christian Oesterle und Adam Gall, Fuhrmann,
Anschlag 520 «ch Parz. 1067,,. 19 Ar 35 m. Aecker im untern Lehen, neben Michael Hauser vsn Egenhausen und Johannes TeUfel von hier, Anschlag 430 Parz. 1155/,. 17 Ar 6 m Aecker,
11m Wiedofen, 17 Ar 17 ^nBauinackrr in der Kirchgasse, neben Jakob Kopp und sich felbst, Anschlag 340 «ch Parz. 6HH^'11 Ar 9 m willk. geb^ Aecker Nergeläckern, neben Jakob Mor
in
Hardts Wittwe und jg. Christian Kienzle, Anschlag 170 -ch
Liebhaber sind mit dem Anfügen einge- laven, daß auswärtige der Verkaufs» Commission nicht persönlich bekannte Kauss- lustige und deren Bürgen sich mit gemeinde- räthlichen Vermögens-Zeugnissen zu versehen haben.
Bemerkt wird noch, daß die unabge- theilte Hälfte vorbeschriebener Liegenschaft «tft'AUsnahme des Ackers Parz. 663 EigrnthUck des Vaters pes Gemeinschuldners Johann Georg Kalmbach, Taglöhners hier, ist und mit Zustimmung deS letzteren mitverkauft wird.
Den 20. Januar 1876.
Verkaufs-Commifsär:
Amtsnotar von Altenstaig Denglcr.