Rr. 73.

Erscheint wöchentlich Srnal und koste» halbjährlich hier 51 kr-, im Bezirk mit Pcstaufschlag 1 sl. 8 kr.

Samstag den 26 . Juni.

Injerarionsgebübr für die Zspaltlge Zeile aus ch-.wöbnlicbcr Schritt bei einmaliger Einrückung 3 Kreuzer, bei mehrmaliger je ä Kreuzer.

8 ^ 5 .

Auf das mit dem 1. Juli beginnende neue Abon­nement desGesellschafters" laden wir frenndlichst ein und bitten um zeitige Bestellung, da hievon die ununterbrochene Zu­sendung des Blattes abhängig ist. Der halbjährliche Abonne­mentspreis beträgt für hier l Mark 60 Pfg. (ohne Trägerlohn), für den Bezirk 2 und für den übrigen Theil des Landes

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D, e Redaktion.

Amtliches. i

Entwerthnng der auf Guldenwährung lauteuden Staatspapiergelder und Banknoten.

Hienach genannte Papirrgeldsorten des Guldenfiches werden vom 1. Juli an außer Cours gesetzt und von keinem Kafsenamt mehr angenommen.

Das K bairische,

Großberzoglich badische,

Großherzoglich hessische

Staatspapicrgeld, sowie die Banknoten

der württembergifchen Notenbank, bairischen .Hypothekenbank,

der Frankfurter-badischen (Mannheimer) und der Darm­städter (süddeutscher) Bank.

Die Herren Ortsvorsteher wollen Borstehendes in ortsüb­licher Weise gehörig bekannt machen.

Den 24. Juni 1870.

Die Kamcralämter Altenstaig und Reuthin.

Nagold, A l t e n st a i g, Reu 1 hin und Horb.

Aufforderung

an die Hundebesttzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Verwaltungsjahr 1875/76.

Sämmtliche Hundebesttzer werden hiemit zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Verwaltungsjahr 1875/76 aufgefordert, indem zugleich Folgendes bemerkt wird:

1) Von allen im Land befindlichen Hunden, welche über

3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche einschließ­lich des verabschiedeten Stenerzuschlags 8 Mark 4 fl. 40 kr. für jeden Hund ohne Unterschied der Benützung desselben beträgt.

2) Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes.

Wer im Steuerjahr 1. Juli 1874/75 einen Hund versteuert hat, und denselben in der Zeit vom 1./15. Juli 1875 nicht ab­meldet, hat die Steuer von demselben für das neue Verwaltungs­jahr fortzuentrichtcn, wenn er gleich am 1. Juli 1875 keinen Hund mehr hat.

3) Auf den 1. Juli 1875 haben daher nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. Juli einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon im Vorjahre einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. Juli mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie im Vorjahre angezeigt und versteuert haben. (Anmeldung.)

Wer am 1. Juli einen im Vorjahr mit der Steuer belegten Hund nicht mehr hat, und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Verwaltungsjahr befreit werden will. (Abmeldung.)

4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamtcn des­jenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesttzer am 1. Juli wohnt. Dabei werden die Hundebesttzer darauf aufmerk­sam gemacht, daß der Ortssteuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu ertheilen hat.

5) Ein Hundebesttzer, welcher nach oben Ziff. 3 Abs. 1 anzeigepflichtig ist, diese Anzeige aber nicht spätestens bis 15. Juli macht, hat den vierfachen Betrag der Abgabe zu bezahlen.

Wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. Juli noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet, macht sich einer Hinterziehung der Abgabe schuldig und hat daher gleichfalls den 4fachcn Betrag derselben zu entrichten, wenn er nicht bis zum 15. Juli erneute Anzeige gemacht hat.

6) Die Abgabe muß im ganzen Betrage von 8

4 fl. 40 kr. in der Zeit vom 1./15. Juli bezahlt werden.

7) Diejenige!!, welche nach dem 1. Juli im Laufe dcr ersten 3 Quartale des Verwaltnngsjahrs Besitzer stencrpflicluigrr Hunde werden, sind, soserne letzrere nicht an die Stelle bisher ver­steuerter Hunde treten verpflichtet, hievon binnen l4 Tagen Anzeige zu machen und vom nächsten Quanal an die Abgabe zu entrichten. Wer diese Anzeige nicht rechtzeitig macht, hat den 4sacheu Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.

Den 25. Juni 1875.

K. Oberamt. K. Cameralämtcr.

r. Lages-Nenigkerlen.

* Nagold, 25 Juni. Unser Kirchengesangverein, gemischter Chor, feierte gestern sein 25jähriges Bestehen. Die Hanptfeier wurde natürlich an den Ort der eigentlichen Wirk­samkeit des Vereins, in die Kirche verlegt, die in Gesang und entsprechender Rede des Herrn Dekans Freihofer bestand. Die außerkirchliche Feier bildete Abends im Gasthof zur Sonne ein solennes gemeinsames Essen der Dereinsmitglieder und dann Vortrag von 12 meistens kirchlichen Gesängen, die durchgängig von tüchtiger Einübung und Leitung, sowie guten Stimmmitteln mancher Sänger und Sängerinnen zeugten. In einer Rede des Mitbegründers des Vereins, des langjährigen, aber durch Alter seit 3 Jahren zurückgetretenen Direktors desselben, Hrn. Oberlehrer Bänder, machte derselbe einen kleinen Rückblick auf die Entstehung, Weiterentwicklung und Thätigkeit des Vereins und schloß mit dem Wunsche ferneren gesegneten Gedeihens des­selben, worin auch die von Hrn. Kausm. Pfleiderer und Ehr. Schuster gesprochenen Worte, neben dem Dank und der Aner­kennung des Vereins für seine thätige Mitwirkung zur kirchli­chen Erbauung, ihren Ansgang fanden. Die Theilnahme der Gemeindeglieder sowohl bei dieser als der kirchlichen Feier war eine sehr große.

- Nagold. Gestern Abend produziere sich zn wiederhottenmaien die Seiltänzergesellschaft von Jean Dupuis in ihrem Circus. Die Leistungen sämmtücher mitwirkender Mitglieder find in so hohem Grade zufriedenstellend, und zeigen sich so sehr die außerordentliche Gewanbt- heit und Kraft in allen ausgeführten Produktionen, daß wir wirklich eine Künsttergesellschast im wahren Sinne des Wortes vor uns haben.

Stuttgart, 23. Juni. Die Ehrengaben zum V. deur- schen Bundesschießen strömen reichlich herzu; eigenthümlicher Weise kommen die Gaben von Moskau, von Palermo u. s. früher an, als diejenigen kleinen und großen Gaben, die aus den Läden, den Fabriken u. j. w. von Stuttgart erwartet werden. Palermo sandte eine Marmortischplatte mit Mosaik, Neapel 2 köstliche antike Bronzen, einen leuchtertragenden Silen und einen Narzis­sus von vorzüglicher Arbeit. Es sind nicht antike Originale; aber es sind nach diesen gearbeitete Facsimiles, welche nur ein tüchtiger Kenner von den Originalen zu unterscheiden vermag. Eine eigenthümliche Gabe kommt von den Deutschen aus Phila­delphia; es ist ein Passagebillet zur Fahrt nach und von der Zcntennial-Ausstellung in Philadelphia in 1. Kajüte eines Dampfers der Red Star-Linie. Das Billct hat einen Werth von 180 Doll. ---- 750

Stuttgart, 24. Juni. Gestern wurde hier eine abge­feimte Schwindlerin in einer fürstlich eingerichteten Wohnung verhaftet, welcher in kurzer Zeit nicht weniger als 30,000 fl. theils in Maaren, theils in baarem Gelde in größeren Beträgen hauptsächlich auf de» Namen ihres angeblichen Bräutigams, eines Herrn Fabrikanten Bücher ausgenommen hatte. Die etwa 25 Jahre alte hübsche Dame, welche auf noblem Fuße in der Olga­straße unter dem Namen Eleonore v. Rosenwerth aus München lebte, wird jetzt photographirt und der interessanten Sammlung der Polizeiwachtstube beizefügt werden, da über ihr bisheriges Leben und Treiben nichts bekannt ist und dieselbe jede Auskunft verweigert.

Stuttgart. sZur Auswanderung.) Nicht gar selten waren bisher die Fälle, daß Verbrechern der Rest ihrer Strafe unter der Bedingung der Auswanderung im Wege König!. Gnade nachgelassen worden ist. Gegen solchen Einwohnerzuwachs ! wollen sich nunmehr die Vereinigten Staaten von Nordamerika