cssen hatten, und jo weiter. Jetzt möchte ich aber mal wieder eene anständige Herrschaft haben, denn es ist keeu Vergnügen, alle Quartale ans eenen andern Lock zu klettern.
— (D i äte u-Sta sf e I).' Die „Schles. Ztg." erzählt: Eine von dem kgt. Kreisgerichte zu H. geführte Untersuchung ist geschlossen: Zeuge: Ich bitte um Anweisung an die Kasse behufs Erhebung der Diäten. — Richter: Was sind Sie? Zeuge: Ele- ineutarlehrer. — Richter: Sie bekommen 25 Sgr. — Zeuge (erinnert sicb, daß ein College unter ähnlichen Berhätlnisjen mehr erhalten hat und bemerkt): Ich bin auch Gceichtsschreiber. — Richter: Dann erhalten Sie 1 Thlr. 15 Sgr. — Zeuge: Ich bin auch Schiedsmann. — Richter: Als solcher haben Sie 2 Thlr. 25 Sgr. zu fordern.
— Den Aerzten wird folgendes, in Amerika nicht ungebräuchliche Mittel gegen Lun gen leiden zur Begutachtung' vorgelcgt. — Lungenleiden können, wenn sie noch nicht zu weil vorgeschritten sind, einfach durch den gehörigen Gebrauch der Lungen geheilt werden. Das erste und vorzüglichste Heilmittel zur'Släiknng der Lungen ist frische Luft. Personen aver, die mit einer Luitgenkrankheit behaftet sind, oder Neigung dazu haben, scheuen sich in der Regel, voll und lies einznathmen. Auf diese Weise nehmen sie nicht genug Sauerstoff ein und der vorhandene krankhafte Zustand nimmt immer mehr zu. Die regelmäßige und systematische Einathmung von reiner Lust ist das beste Vorbeugungsmitte! der Lungenschwindsucht. Man nimmt einen kleinen GlaSchlinder (z. B. ein Stück von einem Lampenchlinder) und läßt den Patienten dreimal des Tages eine oder zwei Minuten lang frische Lust einnlhmen mit der Weisung, den Äthem so ties und voll als möglich eiuzuziehen. Jeden Tag gibt man eine Minute zu, bis es der Patient zu 15 — 20 Minuten gebracht hat und dann geht man langsam wieder herunter, indem man jeden Tag eine Minute weniger einalhmen läßt. Durch dieses einfache Mittel sind bereits viele Heilungen bewirkt worden. Wie die Erfahrung beweist, läßt sich dadurch eine euggebaule Brust in drei Monaten um 4—5 Zoll erweitern. Der Gias- cyliudev ist nicht absolut uothwendig. (Dorfzlg.)
— Die Redensart v d m Sterben. Für das Sterben hat die deutsche Sprache eine solche Fülle von Redensarten, daß man auf jeden Verstorbenen eine besonders anwenden kann, die seinem Stand oder Charakter entspricht. Der Höfliche hat der I Welt Lebewohl gesagt, der Kaufmann und der Wirth haben ihre Rechnung abgeschlossen, das Kindlein ist unter die Engel ausgenommen, dem Laternenanzünder hat der Tod das Licht ausgeblasen, der Müde hat sich zur Ruhe gelegt, dem Nachtwächter Hot die letzte Stunde geschlagen, der Schiffer ist in den letzten Hase» eingelaufen, der Fährmann hat dem Charon das Fährgeld entrichtet, der Schläfrige hat die Augen geschlossen, der Schnitter i hat in's Gras gebissen, der Schwätzer wird ein stiller Mann, der Todtengräber sinkt in die Grube, der Trinker liegt in den letzten Zügen, dem Uhrmacher ist die Uhr abgelaufen, der Un- i glückliche haucht seinen letzten Seufzer aus, der Wanderer ist l zur Heimath cingegangen, dem Weber haben die Parzen den ! Lebcnsfaden abgeschnilten, dem Musikanten geht der Odem aus, dem Arzt thnn die Zähne nicht mehr weh, dem Apotheker hilft kein Kraut mehr, der Flötist pfeift aus dem letzten Loch, der Jude sitzt in Abrahams Schoß, der Adelige ist zu seiner Vätern und Borfahrern versammelt, dem Neugierigen drückt der Tod die Augen zu, der Gelehrte gibt den Geist auf, die Waschfrau hat ausgerungen, der Gottlose hat d'ran glauben müssen, der General ist zur großen Armee versetzt, der Seemann ist abgesegelt, der Diener ist zum Herrn gegangen, der Läufer hat seinen Lauf vollendet, der Krieger hat den letzten Kamps gekämpft, der Feinschmecker muß Erde kauen, der Flucher hat das Zeitliche gesegnet, der Fleischer ist den Weg alles Fleisches gegangen, der Idealist wandelt im Lande der Vollendung — aber lodt sind Alle.
— Ueber die Getränke. Bei der sommerlichen Hitze scheint es nicht unnütz, die Getränke in's Gedächtniß zu
rufen, die ohne Gefahr genommen werden können. DaS kalte Wasser, die flüssigen Eise sind die besten Mittel, wenn sic mit Mäßigung genommen werden, zur Stillung des Durstes; aber man muß auch die Gefahre» kennen. Man hat oft die merkwürdige Bemerkung gemacht, daß eine laue Flüssigkeit den Durst eher stillt und rascher löscht, als ein kaltes Getränk. Das Eis erfrischt momentan, aber es erregt Durst und ruft die Wiederholung hervor. Das laue Getränk verhindert letztere und dies ist das wesentliche Ziel. Ein leichter Aufguß von Thee oder lauem Kaffee bringt sogleich ein unbeschreibliches Gefühl von Linderung in den Körper. Frisches Wasser muß so langsam wie möglich und so tdenig wie möglich getrunken werden.
— Herr Lusser, ein Clericaler vom reinsten Wasser, wurde neulich zum Landamann im Schweizer Caiiton Uri gewählt. Warum sollte er nicht eine Thronrede halten, wie andere Regierende ? Uno er hielt sie vor der Landsgemeinde und wir beeilen uns, sie in der Ursprache von Uri mitzutheilen: Ihr liehe Herre und Landslyt! Scho mänge schwäre Gong Han i tho, i mim Läde; der schwärste hinderem Sarg vo miner verstorbene Mutter sel. Ober no käme ist mer so schwär morde, wi dä Gong zum Londomäsitz! Nachdem Lusser sodann gegen die neue Verfassung gesprochen, wendet er seinen Blick ans Europa und spricht: „Wemmer ober de Blick »oh witer werfid iber d'Grenze der Schwyz uise, so gsehds, wenn migli, noh grisliger uis. Do inne, in Italic, wird der häilig Voter g'fonge g'holte; sy Hab und Guoi, sine Chile und Chlester würde ufg'hobe und sis wält- tich Rich ist em g'stohle und eweg gnoh morde, und zwar vome Mo, der sich lohd „Kinig Ehremo" loh schälte. Ober unrecht Guot thued nit gut, und darum simmer nur nnerschrocke. Der häelig Vater wiro scho wieder zu sim Aigethum cho; die häilige katholische Kirche, yseri Mueltcr, ist scho viele und große Slirmi usg'setzt gfii; ober si ist us olle sigrich Hervorgange und wird oi dermal wieder sigrich blibe. Am ollerschlimmste gsehds ober ns gege 'Norde, wo de Mo vo Bluet und Jse sis grislig Regiment fiehrt. ES grisliges Urecht isch nnd blibts, wie dä Mo die große, schein fronzesischi Nation, die granäs Nation, z'Lode drickt und mil Fieße trete hed. Es hed debi an vorzigli wieder der katholische Religion g'gnlte, und e grislige Komps stohd no in Uissichi. Ober ysere Glaube stohd fest; d'Kirche cho nid untergoh. Das häd meh g'seh scho bim I. Napoleon, wo an nid schcen hed welle umgoh mit em häilige Vater; dä hed si Straf uiberchp. Ganz g'wiß wird de Bismarck oi noh si Chopf mit dene wenige Häär- lene druf am Felse Petri zerschelle; denn es steht geschriebe: Die Pforten der Hölle werden ihn nicht erschüttern. Ober isch denn oi iberall so grisele finster und trurig um uis in der ganze Welt? Isch denn niene kei Liecht und kei Hoffnigsstern zu erblicke, ns den mier cheuid buiwe und virtruiwe i dene schreckliche Nethe und Gesohre? Und do i yserer Noth werfe mer de letzte Blick nach obe und setze yseres Vertruwe in de Herrgott, der die Sinige no nie verloh hed und der oi jetzt noh ibers Uirnervelchli wochk.
— Moderne Kinderspiele. Mehrere Bankierskindcr von 7 —10 Jahren wollen ein gemeinsames Spiel spielen. Das älteste, ein hübsches Mädchen, schlug vor, Bankhaus zu spielen. Zn diesem Zwecke theilte sie die Rollen aus und sagte zu einem kleinen Burschen: Du wirst min mit der Kasse durchgehen, mittlerweile versilbere ich meine Juwelen, nnd Du, wendete sic sich zu einem andern, Du bist der Compagnon und mußt Dir eine Kugel vor Deinen Dummkvpf schießen. — Für jedes Kind fand sich eine Beschäftigung, nur das jüngste vergaß sie. Dieses fragte endlich weinerlich: Was soll ich denn ihn»? — Du, sagte sie verächtlich, Du bist zu dumm um mitzuspielen — oder doch, Du kannst Aktionär sein.
— Verschieden - und doch gleich. „Alle Menschen gleichen sich im Tode," predigte Schleiermacher eines Tages. — „Sonderbar!" rief Jeinand: „daß die Menschen einander gleichen, wenn sie verschieden sind.
Amtliche nnd Privat-Bekanntmachungen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Schul-en-Kquidalionei«.
In uachbenaunten Gautsachen werden die Schuldeuliquidationeu und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen au den nachbenannteu Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen nnd Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpsaudsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschafisverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffne werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind nnd zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern