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Wittettenioers
Stuttgart. Das Sondergericht Stuttgart verurteilte de« 35jiih- «ge« geschiedenen Erwin Schäfer aus Stuttgart-Bad Lann- ßgtt als Voksschädling wegen Abtreibung, schweren Rückfalldieb- Lhl, und Rückfallbetrugs unter Einrechnung einer noch nicht »«rbStzten Gefängnisstrafe von neun Monaten zu der Gesamtstrafe von vier Jahren Zuchthaus und zu fünf Jahren Ehrverlust. Außerdem wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Wo« Wnial vorbestrafte Angeklagte hatte im Herbst 1940 an sei- »er in Bad Cannstatt wohnhaften Geliebten, die ein Kind von Hm erwartete, eine Abtreibung vorgenommen. Kurz vor Weihnachten stahl er zur Nachtzeit aus dem Keller eines Hauses in Bad Cannstatt einen Tops mit zwei Pfund Schmalz und einen kimer mit 220 in Wasserglas eingemachten Eiern und verschwand »»mit unter dem Schutz der Abdunkelungsmatznahmen, worauf er seine. Diebesbeute noch in der gleichen Nacht ans dem Bahnhof Bad Cannstatt unter falsche-, Angaben für insgesamt 27 NM. an einen autaläubiaen Dritten verkaufte.
«sg. Stuttgart. (Die Reichsfrauenführerin.) Während eines Besuches im Gau Württemberg-Hohenzoller» weilte Reichsfrauenführerin Frau Scholtz-Klink in der vergangenen Woche auch in Stuttgart; sie lieg sich von Gaufraucnschaftsleiterin Haindl von dem augenblicklichen Stand der Frauenarbeit berichten. Die Reichsfrauenführerin konnte bei dieser Gelegenheit wieder feststellen, dass Württembergs Frauen eine vielseitige tische Schulungs-, Betreuungs- und Hilssarbeit leisten. Die Neichsfraucnführerin wird auch in diesem Jahre wieder zu der traditionellen Mai-Großkundgebung nach Stuttgart kommen und zu den Angehörigen der NS.-Frauenschaft unseres Gaues sprechen.
Französische Arbeiterführer. Auf ihrer Deutsch- landreise haben Leiter des französischen Arbeitersyndikats in den letzten Tagen den Gau Württemberg-Hohenzollern besucht, vor allem wurden Betriebe in Stuttgart, Tuttlingen und Trossingen besichtigt. Der Besuch erstreckte sich im besonderen auf solche Betriebe, in denen französische Zivilarbeiter beschäftigt sind. Die französische Abordnung war von den gesehenen sozialen und hygienischen Einrichtungen unserer schwäbischen Betriebe sichtlich beeindruckt.
Kirchliches. Der Landesbischof hat lt. „Schw. Nkrrkur" den zurzeit beim Ev. Oberkirchenrat verwendeten Missionsdirettar Dr. Karl Hartenstein zum Prälaten des Sprengels Stuttgart, Frühprediger an der Stiftskirche und Mitglied des Ißv. Oberkirchenrats ernannt. — Prälat Dr. Hartenstein, der damit Nachfolger des kürzlich in den Ruhestand getretenen Prälaten Schrenk wird, ist 1891 in Bad Cannstatt geboren und hat den ganzen Weltkrieg an der Front mitgemacht. Er war später länaere Jahre im Dienit der Baller Mission.
Nagolder Tagblatt .Der Gesellschafter'
Biberach a. R. (V-rkehrshindernisver schwindet.) In diesen Tagen wird das sogenannte Herzogsche Haus beim Schlachthaus, das seit einigen Jahren wegen Einsturzgefahr nicht mehr bewohnt werden konnte und die Harmonie des Stadtbildes empfindlich störte, abgebrochen. Mit der Beseitigung dieses Er-' bäudes wird zugleich einem Verkehrsbedürfnis entsprochen, denn die enge Gasse beim Schlachthaus bedeutete ein starkes Hindernis für den Durchgangsverkehr.
Tuttlingen. (Kameradschaftstreffen.) Am Sonntag fand hier ein Kameradschaftstreffen der Inhaber der Goldenen Tapferkeitsmedaille aus dem Kreis Tuttlingen statt. Die Tagung wurde geleitet von dem Kreiskameradschaftsführer Ernst Rietz-Tuttlingen. Die Kameradschaft zählt in Württemberg heute rund 1709 Mitglieder. Nach dem Buch von General Moser „Die Württemberger im Weltkrieg" wurde die „Goldene" an 2124 Unteroffiziere und Mannschaften und 1810 Offiziere verliehen. Das Verdienst der obengenannten Kameradschaft war es u. a., die Kameraden seit 1935 zu sammeln und zu betreuen.
Neuhausen. Kr. Tuttlingen (Vier Verletzte.) In der Kurve beim Attentat verunglückte ein Lastzug. Von den bwer beladenen Anhängewagen stürzte der Hintere die Böschung hinab, der andere blieb an der Böschung liegen. Auch der Traktor wurde umgerisfen und lag auf der Straße. Bei dem Unfall gab es drei Schwer- und einen Leichtverletzten, die ins Kreiskrankenhaus Tuttlingen übergesührt wurden.
Radolfzell. (Freundnachbarliche Beziehungen.) Zwischen der badischen Bodenssestadt Radolfzell und der württembergischen Nachbarstadt Tuttlingen bestehen seit längerem sehr freundschaftliche Veziehrmgen. Führende Persönlichkeiten der beiden Städte treffen sich von Zeit zu Zeit zu zwanglosen Besprechungen, die stets zu erfreulichen Ergebnissen führen. Der letzten Zusammenkunft im vorigen Jahre auf dem Witthoh bei Tuttlingen folgte jetzt ein Treffen in Radolfzell, zu dem sich von Tuttlinger Seite der Landrat, der Kreisleiter und der Bürgermeister einfanden, in deren Begleitung sich noch der Obmann des Schwab. Albvereins Rektor Koch und der Malerdichter Geißler beteiligten. Von Radolfzeller Seite nahmen der Kreisleiter, der Bürgermeister, Beigeordnete und Ratsherren sowie Standartenführer Klemm an der Zusammenkunft teil. An eine Stadt- und Stadtgartenbesichtigung schloß sich die gemeinsame Begehung der Mettnau, der Steinzeitsiedlung und die Besteigung des Dr. Ludwig Finckh-Turmes an, wobei Freiherr von Bodman aufklärende Vorte über das Naturschutzgebiet Mettnau und die Vogelwarte an die Gäste richtete. Auch der Dichter Dr. Ludwig Finckh nahm an den Zusammenkünften in Radolfzell und Tuttlingen teil.
Mittwoch, den 18 . März
NSNL-Sportbereichsfiihrer Dr. Enge« Klett Sportaufsichtsdezernent tm rvitrtt. JnnenministeriM
nsg Der württembergische Sportbereichsführer im RAlg Gauamtsleiter Nr. Eugen Klett, P durch Erlrch zum dezernenten für Württemberg ernannt worden und steht >« dieser Eigenschaft als Chef an der Spitze der württembergischen staatlichen Sportaufsicht und der öffentlichen Sportpfkege. D«. mit ist in der Hand des Eauamtsleiters Dr. Klett die Fiihrun, des NSRL-Sportbereiches, Beratung des Gauleiters in dessen Stabe und nunmehr die staatliche Sportaufsicht vereint.
Aus den Aufgaben der staatlichen Sportaufsicht erwähne» «st auszugsweise:
In sportlicher Hinsicht umfaßt die staatliche Sportaufsicht vor allem die Ausrichtung des deutschen Sportes auf das einheitliche Ziel der körperlichen Ertüchtigung des ganzen Volk«.
Für alle Sportaufsichtsinstanzen enthält die Verordnung »st Berechtigung und Verpflichtung, darauf hinzuwirken, daß >, den öffentlichen Haushalten im Rahmen der verfügbaren M. tel auch die Leibesübungen angemessen berücksichtigt werde«.
In sportlicher Hinsicht ist die Hauptaufgabe, auf diesem Gebiet künftig die sachkundige Anleitung und Ueberwachung des Spsst. Stätten-Vaues in die Hand zu nehmen. Zum weiteren Aisgabenkreis der staatlichen Sportaufsicht gehört die Prüfung d« Voraussetzungen für die Verleihung des Reichssportabzeiche«, und des Reichsjugendsportabzeichens, die fachliche lleberwachung der Berufsausübung der Sportlehrer, die in sporttreibende« Organisationen, Vereinen, Verbänden oder selbständig tätig sind und die Ileberprüfung der organisatorischen Grundlagen des deutschen Sports, vor allem auf dem Gebiete der Rechtsform ! and der Vermögensverwaltung. Sportaufsicht und Sportpfleg« lind grundsätzlich in einer Hand. Zum Aufgabenkreis der öffentlichen Sportpflege gehört die Bereitstellung von Zuschüßen, lleberlassung von Grundstücken, Gewährung der gesetzlichen Steuervergünstigungen und ähnliche Steuermaßnahmen.
Mit der Ernennung des Eauamtsleiters Dr. Eugen Klett gum Sportaufsichtsdezernenten im württembergischen Innenministerium ist eine weitere Vereinheitlichung auf verwaltungstechnischem Gebiet der Leibesübunaen vollzogen worden.
Gestorbene: Karl Hanselmann, 49 Jahre, Wörnersberg; Wilhelmine Stengle geb. Unsöld, Mühlebesitzers-Witwe, 7K Jahre, Herrenberg ; Rosine Ruthardt geb. Dittus, 42 I, Herrenberg. --
Lrucc u.-vertag de« „«SeIeUscha,le-S":».W.<jatlei, Zttt,.«arl jja»er,zugt. Auzetgw teil«!, veiaMworlttch.Schrlstle tor: Fritz Schlang, Nagold. Zzk.tNPretMfteNr.SzSl -.
Die heutige Nummer umfaßt 1 Seite«
Kreispolizeiliche Verordnung über Rattenbekämpfung
Auf Grund des Art. 33 Abs. 1 Ziffer 2 des Württ. Pol.- Strafg. ordne ich an:
8 1.
Im Kreis Calw ist in der Zeit vom Mittwoch, den 28. März bis Samstag, den 5. April 1911 eine allgemeine Rattenbekämpfung durchzuführen.
8 2 .
Die Eigentümer, Berwalter, Mieter oder Pächter bebauter und unbebauter Grundstücke einschließlich Fabriken. Lager- und Schuttplätzen, Parkanlagen und Friedhöfen forme die Unterhaltspflichtigen von Dämmen, Ufern und Wegen find verpflichtet, in der genannten Zeit die zur Durchführung der allgemeinen Entrattung erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten zu treffen. Diese Verpflichtung gilt allgemein, unabhängig davon, ob der Verantwortliche «uf seinem Grundstück Ratten angetroffen hat oder nicht.
8 3.
Die Verantwortlichen sind insbesondere verpflichtet, in der genannten Zeit ein für Haustiere unschädliches und für die Entrattung geeignetes Meerzwiebelpräparat an geeigneten Stellen nach der, dem betreffenden Mittel beiliegenden Anleitung auszulegen. Die Wahl der zu verwendeirden Mittel ist freigestellt mit der Maßgabe, daß nur Meerzwiebelfabrikate zugelasfen sind, die von der Landesanstalt ftir Wasser-, Boden- und Lufthygiene in Berlin-Dahlem anerkannt sind.
Di« Verwendung bakterienhaltiger Mittel ist verboten.
Die vorbereiteten Köder muffen nach Speisen- und Ab- sallverschluß in ausreichender Menge ausgelegt bzw. erneuert werden.
Der Bezug der in Betracht kommenden Mittel erfolgt beim Fachhandel (Apotheken und Drogerien). Dabei ist eine Abgabebescheinigung zu verlangen und diese beim Bürgermeister oder dessen Beauftragten abzugeben.
Die Erftköder dürfen nur durch die Haus- und Grundstücksbesitzer selbst, ihre Angehörigen oder Beauftragten ausgelegt werden. In Seuchengebieten ist zu vermeiden, daß Personen zu diesem Zweck von Gehöft zu Gehöft gehen, da sonst die Gefahr der Verbreitung von Seuchen insbesondere der zurzeit stark zurückgedämmten Maul- und Klauenseuche besteht.
Nach Beendigung der allgemeinen Rattenbekämpfung sind die Rattenlöcher mit einem Gemenge von Zement und Glasscherben zu verschließen und sonstige Vorkehrungen zu treffen, die einen erneuten Rattenbefall möglichst erschwe
ren.
8 4.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gewstrase bis zu 150.— NM. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Calw, den 17. März 1941.
Der Landrat.
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Die Zrauenarbeitsschule Aagold
veranstaltet am 22. und 23. März in ihren Räumen (Gewerbeschule) eine
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ihrer Zchülerinnenarbeiten
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und Wochenschau.
KarrdelsvesMe«!
Amtsgericht Nagold
14. März 1941
Die Angaben in () ohne Gewähr.
Neueintragung:
I 118 L. F. Weitdrecht, Nagold. Kommanditgesellschaft seit 1. Januar 1941. Persönlich haftender Gesellschafter: Wilhelm Weitbrecht. Kaufmann ln Nagold. 3 Kommanditisten. (Fortführung des Geschäftsbetrieb? der seitherigen Einzelfirma, nämlich der Betrieb einer Tuchfabrik und die Führung eines Ladengeschäft auf Verkauf von Herren- und Frauenkleiderstoffein
Löschung:
81 L F. Weitbrecht, Nagold:
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