Schwäbisches Land
Nur Bernfstätige iu Stuttgart
Ter Bauleiter gibt als Reichsverteidi- guugskommissar bekannt:
Der durch die Terrorangriffe auf Stuttgart erheblich vermindert« Wohnungsraum macht es zur gebieterischen Pflicht, daß alle Personen, die nicht berufsmäßig an Stuttgart gebunden sind, ihren Wohuungsraum und damit auch ihr« Platz in den Lnstschutzräumen frei mach« für Volksgenossen, die in Stuttgart ans affig bleiben miisien. Vor allem gibt dies für Kinder, sowie für Ätere Personen, die nicht mehr berufstätig oder gar gebrechlich find. Ahnen wird dringend dir Unterkunft außerhalb Stuttgarts, möglichst bei Verwandten oder Bekannten, empfohlen. Wer selbst eine solche Unterkunft nicht zur Verfügung hat, wende sich an die zuständige Ortsgruppe der NSDAP., die über das Amt für Bolkswohlfahrt geeignete Unterkünfte Nachweis« wird.
Es ist angrordnet, das, von den Ortsgruppen die Ausweise zur Benützung der öffentlichen Lustschuhräume einschließlich der Stollen erneut überprüft werde« und nur an die Volksgenossen und Bolksgeuossinu« ausgegeb« werde«, die aus beruflichen Gründen an Stuttgart gebunden sind.
Brot für Fliegergeschädigte — kostenlos
Ebingen. Hier erlag einem Herzschlag Oberlehrer Heinrich Breeg, der sich neben seiner 30jährigen Erziehertätigkeit in Ebingen um die Erforschung der Heimatgeschichte besonders verdient machte.
Hütte». Der 57 Jahre alte Straßetrwart Georg Eisele wurde, als er auf der Straß« Schclklingen —Schmiechen arbeitete, an einem unbeschrankten Bahnübergang von einem Zug erfaßt und getötet.
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Kultureller kunäkliek
Der Neichsdramaturg Ministerialdirigent Dr. Schlösser, sprach in Berlin Vor Knlturschristlei- tern über die Situation der deutschen Theater unter den Arbeitsbedingungen des fünften Kriegsjahres. Bei aller notwendigen Pflege des klassischen Werkes, vorzüglich auch des heroisch gestimmten Stückes, bekannte sich Dr. Schlösser auch zu dem guten llnterhaltungsstück: Ter Theaterschrift- steller, der sein Handwerk verstehe, sei vom Standpunkt der Spielplanbildung ans höher zu bewerten als der halbbegabte Dichter, der das Publikum langweile.
Lotzt« Urenkelin Haydns gestorben. In Graz starb die letzte Urenkelin Joses Haydns, die ehemalige-Erzieherin Anna Haydn.
Prof. Gerhard Buhts gestorben. Im 49. Lebensjahr starb in Breslau der Ordinarius für Gerichtliche Medizin und naturwissenschaftliche Kriminalistik an der Universität Breslau, Dr. Gerhard Buhts. Er habilitierte sich in Heidelberg und kam 1985 als Ordinarius nach Jena, wo er sich uin den Ausbau der Universitätsanstalt für Gerichtliche Medizin verdient machte. 1938 wurde »r als Ordinarius nach Breslau berufen. Er veröffentlicht« zahlreiche Arbeiten ans den Gebieten der Gerichtlichen Medisin, der naturwissenschaftlichen Kriminalistik und der gerichtlichen Schrift- untcrsuchung. Er war anch Leiter der Sachver- siändigen-Koinmisfion, die mit der Untersuchung des bolschewistischen Massenmordes bei Kaiy'n beauftragt war.
Micküze» in
Das Deutsche Bolksbildungswerk der Deutschen Arbeitsfront zählt nach sei nein letzten Arbeitsbericht im vergangenen Jahr mehr als 18,7 Millionen Teilnehmer. Ein weites Gebiet der Betreuungsarbeit ist dabei noch nicht berücksichtigt: die Betreuung der Bombengeschädigten, der Soldaten und der ausländischeil Arbeiter.
Wirtselraktsnaclrriekten kür a!!«
Unterensingen. Ein Bäckermeister von hier, der für die Fernversorgung nach Stuttgart Brot lieferte, schrieb der NSDAP., Amt für Volkswohlfahrt: Für das gelieferte Brot bitte ich mir nur einen Bezugschein für Mehl zu senden, den Betrag für das Brot gebe ich als Spende an die Fliegergeschädigten.
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Metzingen. Zu den ältesten Volksgenossen unserer Stadt zählt Frau Josephine Bühlmaier, geb. Schenk, Witwe, Schillerstraße 29, die dieser Tage in bester körperlicher und geistiger Rüstigkeit ihren 92. Geburtstag feiern durfte.
Trailfingen. In einer der letzten Nächte wurde in einem hiesigen Bauernhaus eingebrochen. Es war auf Lebensmittel abgesehen, wovon in erheblichem Umfang gestohlen wurden; aber auch andere Sachen von Wert sind entwendet worden.
Münsing«. Die älteste Einwohnerin, die frühere Grünbaumwirtin Friederike Autenrieth, beging ihren 94. Geburtstag. Frisch und rüstig, liest sie noch heute ohne Brille.
Steuerfreie Vergütungen
Gegenwärtig sind vielfach Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen auf einer anderen inländischen Arbeitsstätte desselben Arbeitgebers eingesetzt als auf derjenigen, für die sie eingestellt worden sind. Diese Arbeitnehmer haben in der Regel erhöhte Aufwendungen. Zum Ausgleich dafür erhalten sie verordnungsmäßig geregelte Entschädigungen. So werden z. B. im Falle der Versetzung dem Arbeitnehmer die tatsächlich nach- gswiesenen Umzugskosten durch den Arbeitgeber erstattet. Dieser Betrag ist stets lohn- steuerfrei. Trägt ein Arbeitnehmer die Umzugskosten selber, so sind diese für ihn Werbungskosten, die er bei entsprechender Höhe zum Zwecke der Ergänzung der Lohnsteuerkarte bei seinem Finanzamt als Abzug geltend machen kann. Entstehen den versetzten Arbeitnehmern durch Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte Fahrtkosten bzw. gegenüber bisher erhöhte Kosten für die Fahrten und werden diese vom Arbeitgeber bar erstattet, dann bleiben diese Kosten lohnsteuerfrei.
Ein versetzter Arbeitnehmer hat Anspruch auf
Versetzungsgeld, d. i. eine Trenuungscnt- schädignng für den Fall, daß er infolge der Versetzung nicht täglich nach Hause zurückfahren kann. Der abgeordnete Arbeitnehmer erhält ein Abordnungsgeld zum Ausgleich der Mehraufwendungen infolge der Abordnung an eine Ar- beitsstättej von der aus eine tägliche Heimfahrt ihm nicht möglich ist. Das Versetzungsgeld sowohl wie das Abordnungsgeld sind lohnsteuerfreie Vergütungen. Das Bersetzungsgeld darf nur verheirateten Arbeitnehmern gewährt werden, die einen doppelten Hanshalt führen müssen. Wegezeitentschädigungen können nur in besonderen Fällen gewährt werden. Sie sind eine Vergütung für den Zeitaufwand. Ms solche unterliegen sie in jedem Fall dem Lohusteuerabzug. In manchen Fällen wird auch eine Anterhaltshilfe au einen versetzten Arbeitnehmer gezahlt. Sie soll den Lohnunterschied zwischen der bisherigen und der neuen Arbeitsstätte ausgleichen. Sie zählt zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Anch Uber - siedlungsbeihilsen an versetzte Arbeitnehmer, die nach der Übersiedlung gewährt werden
können, fallen unter den lohnsteuerpflichtigin Arbeitslohn.
Auch Saatgutsäcke müssen zurückgegeden werden. Der Reichsbauernführer hat am 1. August eine Anordnung über den Verkehr mit Saatgutsäcken erlassen. Danach dürfen Saatgutsäcke nicht mehr für eigene Zwecke verwandt, sondern müssen bin- nen zwei Wochen nach der Entleerung abgeliefert werden. Um die Ablieferung zu sichern, wird vom Verbraucher eine Sicheruugsgebühr von 10 RM. erhoben.
Einzelhandel im verstärkte» Einsatz
Wie der Pressedienst des Einzelhandels mit- teilt, ist innerhalb seines Sektors im Zusammen- Hang mit der Freimachung neuer Reserven eine nochmalige Auskämmungsaktion in die Wege geleitet worden. Sie sieht eine neue Überprüfung der Einzelhandelsbetriede mit dem Ziele vor, alle nicht dringeird benötigten Kräfte für Wehrmacht und Rüstung freizumachm. Ter Einzelhandel muß in der gegenwärtigen Zeit seine gesamte Kraft auf die Erfüllung seiner krisgs- wichtigen Funktion konzentrieren, die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern aufrechtzuerhalten.
Vereinfachte Lohn- und Gchaltsabrechnung
Ter Generalbevollmächtigte für Len Arbeitseinsatz hat die Betriebssichrer verpflichtet, in Betrieben (Verwaltungen) mit mindestens 20 Beschäftigten den Zeitraum zur Lohnabrech- nung bis auf einen Monat zu verlängern. Bei Gehaltsempfängern kann zu einer vierteljährlichen Grhaltsabrechnimg nber- gegangen werden. Härten sind durch Abschlagszahlungen zu vermeide».
Gewinnabführung bei Kriegsbetrrrbsgemein- schaften
Die Durchführungsbcstinrmungen für die Gewinnabführung 1943 sind jetzt erlassen worden und im Reichssteuerblatt Nr. 32 vom 15. Juli veröffentlicht. Der Erlaß bestimmt n. a., daß Arbeitsgemeinschaften, in denen sich mehrere Unternehmer zusammengeschloffen haben, nicht selbständig gewinnabführungspflichtig sind. Unternehiner, die einer Arbeitsgemeinschaft angeschlossen sind, werden mit ihren in der Arbeitsgemeinschaft erzielten Einkünften zuzüglich der Einkünfte aus eigener gewerblicher Tätigkeit selbst zur Gewinnabführung veranlagt. Das gleiche gilt für Kriegsbe- triebsgemeinschaften.
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HM Altbnlach, 9. August 1944
D8D Todrs-Anzrige
Unser lieber und letzter Sohn, Bruder, Schwager und Onkel
Walter Bolz
ist seinen beiden Brüdern Christian und Gottlob am 11. Juli 1944 bei den Kämpfen im Westen im Alter von 19 Jahren im Tode nachgefolgt.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen die Mutter: Sofie Bolz, Wwe., geb. Rentschler
Der Trauergottesdienst findet am Sonntag, den 13. August, nachmittags 14 Uhr, in der Kirche in Neubulach statt.
Hallwaugrn/Lalw, 9. August 1944 Todes-Anzeig«
Hart und schwer traf uns die kaum faßbare Nachricht, daß mein lieber unver- arßlicher Mann, der liebevolle Vater seiner drei Kinder, unser lieber Sohn Schwiegersohn, Bruder, Schwager und Onkel
Oberlehrer Paul BitthlttN
Oberleutnant und Komp.-Chrf, Inhaber des E. K. I »nd II und anderer Ehrenzeichen
durch einen Terrorangriff uns genommen worden ist, nachdem er die schwer« Kämpfe im Ost« glücklich überstanden hatte. Er gab sein Leb« für seinen Führer und für seine geliebte Heimat.
Um ihn trauern in tiefem Leid die Gattin: Emilie Bächlein, geb. Laug und Kindern Hannes, Bärbel und Ursel, Hallwangen, Krs. Freudenstadt; die Eltern: Joh. Bächlein und Frau Margarete, Calw, sowie seine Geschwister.
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Wildberg, Wilhelm-Murr-Str. 99, Stuttgart 2. August 1944
Eff«
Tieferschüttert erhielt ich heute die unerwartete Nachricht, daß mein innigft geliebter Mann, Giselas lieber Vati, unser geliebter, herzensguter, einziger Sohn und Schwiegersohn, mein lieber Bruder, Schwager, Onkel, Neffe und Vetter.
Walter Baudistel
Obrrfüsilier
am 16. Juli in den schweren Abwehrkämpfen im Westen im Alter von 36 Jahren gefallen ist. Sein Wunsch, seine Lieben und die Heimat wieder zu sehen, ging nicht in Erfüllung.
In tiefer Trauer:
Elisabeth Baudistrl, geb. Äirschsieper und Kind Gisela; Hermann Baudistrl «nd Frau Lina, geb. Rupprecht; Hermann Airschsie- per und Frau Elisabeth, geb. Brock; Erna Koch, geb. Baudistel mit Gatten Fritz Koch, z. Zt. im Felde n. Kindern Inge n. Werner.
Trauergottesdienst: Sonntag, 13. August 1944, 14.30 Uhr, in der Kirche in Wildberg.
Vorlsauk« Kutlbedr- Uel,«» durcli Ule «lelu- ^duLeijg« k
Oberschwaudorf, 7. 8. 1944 Danksagung
Für die viel« Beweise herzl. Teilnahme während der Krank- heit u. b. Hinscheiden unserer lb. Mutter, Großmutter, Schwä- gerin und Tante Gattliebin Gulekunst geb. Walz, sagen wir herzlichen Danb. Bor allem banden wir sllrdas zahlr. Grab- gelelte von hier und auswärts.
Die trauernden Hinterbl.
I Danksagung
8 Nr die vielen Beineis« herzl. Teilnahme beim Heimgang meines lb. Manne» Daoid Kiibler sage ich aus diesem Wege allen meinen herzlichsten Dank.
Die Gattin: Marie «Sbloe mit de« trauernden Hinterbliebenen.
Altbnlach, 6. August 1V44.
Danksagung
Nr die herzliche Teilnahme, di« ich von allen Seiten anläßlich des Heldentodes meines liebe» Mannes Gottlab Belg erfahren durste, danke ich namens der trauernden Hintrr- bltebenen.
Ennna Belg, geb. Ruppe
G»tt«»tzt»nft<
in Calw
Sonntag» 18. August 1844:
9.30 Uhr Hauptgottesdienst 20 00 Uhr Erntrbetfiunde.
Mittwoch, 18. «ugnft:
8.30 Uhr Kriegsbetstund«.
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llreitae. Samstag, Sonntag Sonntag
Die Oescliiekte einsr unwandelbaren Dieb», die sicll im «tili» bewSkrt und im kleinen ebeu- so sroL ist wie In den scckweren Stunden der Lntsclleidung.
Daru: „ver Sderrasoksach Säugling", „piieger emp«*"»
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Heute ab 18 Uhr
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