Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenzblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.
4I. Dle!Istag den 24. M a l 1864.
Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal, und zwar am Dienstag mW Freitag. A l> o„ n ein en ts - P > e is in Nagold jährlich 1 ff. 30 kr., — halbjährlich 4L kr.— C i » r st ck u n g s - G e b ü h r: nie dreispaltige Zeile aus gewöhnltchcr Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücke»
2 kr., bei mehrmaligem Einrückcn je M/s kr. - Paffende Beiträge sind willkommen.
Ä in 1 l i ch e Vc!rniintin »eff u n gen.
N a g o l d. Flvftfperro. Wegen des Neubaues der Müblfloßgaffe zu sklagold ist durch höhere Verfügung der Floß Verkehr auf der Nagold iu der Zeit vom 1. bis 31. August d. I. hier gesperrt. '
Den 21. Mai 1864. K- Oberamt. Böltz.
N a g o l d. ZZiftkeitrvn der Wtaoszc und G wicHte. In Gemäßheit d,s tz. 42 der Maaß-Ordnung wird am Mittwoch den 1. und Donnerstag den 2. Juni d. I. die veriodtscbe Visitation der Maaße und Gewichte der Gewerbetreibenden de- BeziDs von de» Pfechtaustalteu zu
Aagold, Ältcirstnig und rVil-bcrg
vorgeuoiumeu, »ud es werde» zu diesem Behüte sämmtlicbe Gewerbetreibende aufgefordcrt, ihre Maaße und Gewichte an den ge« uaunke» Tage» auf dem Nachhalls in jenen Stätten de» Pfechtämtern vorzulegeu.
Hiebei wird bekannt gemacht, daß die Gemeinden des Bezirks den Pfechtämtern wie folgt zngetheilt sind:
Altenstaig mit Altenstaig Dorf, Bcrneck. Beuren, EberShardt, Egenhausen, Euzthal, Ettmaniisweilcr, Fnufbronn, Garrweiler, Gaugenwald, SimmerSfcld, Svielberg, lieberberg, Warth.
Nagold mit Be hingen, Bösinge», Ebhanse», Emlningen, Haiterbach, Jselshansen, Mindersbach, Obcrlhalheim, Oberschwandorf, Psrondoif. Nohrdorf, Schietingen, Unterschwandorf, Unterthalbeini, Walddorf.
Wildberg mit Efsringcn. Gülilingen, Nachfelde», Schönbronn, Sulz, Wellten.
Die spätere Benutzung von Maaße» und Gewichten im öffentliche» Verkehr, welcher dieser Visitation nicht unterworfen worden sind, wird in Gemäßhett des Art. 78 des Polizeistrafgeietzes bestraft. Die Ortspolizeidehörden sind angewiesen, durch spätere Visitationen sich von Zeit zu Zeit zu überzeugen, daß von Gewerbetreibenden nur solche untersuchte, ober neue, mit den vorschriftsmäßigen Psechtzeichen versebene Maaße und Gewichte gebraucht weiden.
De» 16. Mai 1864. _ K. Oberamt. Böltz.
Nagold. Die Ortsvorfteher werden angewiescu, die Aniisvergl.ichungskostensocrzeichuissc pro 1863/64 binnen 8 Tagen an die Oberamtspflege bier einzusenden.
Den 23. Mai 1864. K. Oberamt. Böltz
N a g o l d.
Vermögens-^ ussolge.
Der seit >853 in Amerika befindliche Johannes Braun von Altenstaig Stakt wünscht sein bisher pflegschaftlich verwaltetes Vermöge» an sich zu ziehe». Etwaige Ansprüche an ihn sind
binnen 15 Tagen
bei dem Gemeinderath Altenstaig zu erbeben, indem nach Ablauf dieser Frist der Vermögens-Ausfolge stattgegebeu würde.
Den 18. Mai 1864.
K. Oberamt.
_ Böltz.
Oberamt Nagold.
Herr Sladtschultbeiß Richter in Altenstaig ist als Bezirksagent der Würktember- gischettMobiliar-Fener-Versichernngs-Gesell- schaft für folgende Orte:
Altenstaig Stabt und Dorf, Berneck, Beuren, Bösinge», Ebershardt, Egenhausen, Euzthal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Garrweiler, Gaugenwald, Simmersfeld, Spielberg, Ueberberg, Walbdorf und Warth bestätigt worden.
Den 19. Mai 1864.
K. Oberamt.
_ Böltz.
Oberamtsgericht Nagold.
Schulden-Liquidativn.
In der vom Oberamtsgerichte erkannten Gantsache des
Jacob Sigloch, Secklers und Stadtaccffers
ans Wilbberg, wird am
Dienstag den 28. Juni,
Morgens 8 Uhr,
auf dem Ratbdause zu Wildberg die Schul- dcn-Liqnidatio» und die gesetzlich damit verbundene weitere Verhandlung voegenoln- men, wozu die Gläubiger und Absonde rnngsberechtigien andnrch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liqnidations-Tag- fahrt, ihre Forderungen dmch schriftlichen Rezeß, in dem eine» wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden.
Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gcrichtsaklen bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen, daß sie hinsichtlich eines etwaige» Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Gnkerpflegcrs, der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkanfs wird nur denjenigen bei der Liquidation
nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünf- zehntägige Frist zu Beibringung eines bessere» Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschaftsverkauf vor der LiquidationS- tagfahrk stattgefunden har, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst »ach der Liquidationstagfahrt vor sich gebt, von dein Verkansstage an.
Als besserer Käufer wird derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit »achweist.
Nagold, den 21. Mai 1864.
K. Oberamtsgericht. _ Pfeilsticker.
Nagold.
Gläubiger-Aufruf.
Diejenigen, welche an de» verstorbenen Gettlieb Günther, Metzger von hier, aus irgend einem NechtSgrunde eine Forderung zu machen haben, werden aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen hier geltend zu machen, um solche bei der zu fertigenden Eoentualthcilung berücksichtigen zu könne».
Den 16. Mai 1864.
Gemeinderath