Wildberg, 30. Juni 1944
lEj Mg die schmerzliche Nach- richt, daß unser lieber Sohn
Wilhelm Reichert
Feldwebel in einem J»f.-Ngt.
Inh. des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern
im Alter von 31 Jahren am 31. Mai aus vorgeschobenem Posten in Italien gefallen ist.
In tiefem Schmerz Familie Reichert, z. „Traube". Trauergottesdienst: Sonntag, 2. Juli, nai^ mittags 2 Uhr.
Würzbach, 30. Juni 1944
Verwandten und Bekannten die schmerz, liehe Nachricht, daß mein lieber Mann, unser guter Vater, Bruder, Schwager und Onkel
Georg Niethammer
im Alter von 51 Jahren unerwartet rasch von uns gegangen ist.
In stiller Trauer
Die Gattin: Christine Niethammer, geb. Rentschler, mit Kindern.
Beerdigung Sonntagnachmittag ^4 Uhr.
Mrs Vvrmllklung gsbsn dsksnnt
Sollsried MMner
l-lsupimsnf» i.«.
gsd. Ksmpsros
1. ^uli 1944
Kath. Gottesdienste
Sonntag, 2. Juli Calw: 7 und 9.30 Uhr Bad Liebenzrll: 9 u, 10 Uhr Bad Teinach: 7.45 Uhr Nagold: 9 Uhr Altensteig: 17 Uhr
Evang. Gottesdienste
Nagold
Tag der Inn. Mission, 2. Juli:
9.45 Uhr Gottesdienst 10.45 Uhr Kindergottesdienst 11.15 Uhr Christenlehre, Söhne 20 Uhr Abendmahlsgottesdienst Anmeldung Samstag zwischen 14 und 15 Uhr, Sakristei.
Montag, 3. Juli:
20 Uhr Frauenabend, Vereinsh. Mittwoch, 5. Juli:
20 Uhr Bibelstuude Jselshausen
Tag der Inn. Mission, 2. Juls:
8.30 Uhr Gottesdienst
9.30 Uhr Kindergottesdienst
Bischöfliche
Methodistenkirche
Nagold
Sonntag, 9.30 Uhr Gottesdienst. Direktor Jahreitz, Nürnberg. A3 Uhr Missionsgottesdienst ' (Jahreiß)
Mittwoch, Lst,15 Uhr Bibelstunde.
Ulerilt
Mitgliea
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Oberkollwangen,' SO. Juni 1944 Todesanzeige und Daflksagung
Meine liebe Gattin, unsere liebe herzensgute Mutter, Großmutter, Schwiegermutter und Schwester
Katharine Lörcher
geb. Mönch
ist am 24. Jur. . ach langem schweren Leiden im Alter r^n 70 Jahren im Glauben an ihren Erlöser sanft entschlafen.
Die Beerdigung fand am 26. Juni statt. Die teure Entschlafene hat in unermüdlicher Arbeit und felsenfestem Vertrauen auf Gott ihren Lebenslauf vollendet.
Wir danken herzlich für die trostreichen Worte am Grabe, für den erhebenden Gesang des Kircheuchors, für die zahlreiche, liebevolle Anteilnahme und die Kranzspenden.
Im Namen der Trauernden und Anverwandten:
Der Gatte: Johannes Lörcher.
«
Ragow, 30. Juni 1944 Todesanzeige
Unsere liebe Mutter, Großmutter und Urgroßmutter
Marie Graf, Ww«.
ist heute früh nach kurzer Krankheit im Alter von 82 Jahren von uns gegangen.
Rudolf Graf, Sägewerksbesitzer, mit Familie
Lina Schnker mit Familie
Gottlob Graf, Kaufmann, mit Familie.
Beerdigung Sonntag 13.30 Uhr.
Amtliche Bekanntmachung
Angehörige der Geburtsjahrgänge 1927 und jünger, die sich zum Eintritt in die Kriegsmarine melden wollen, erhalten Auskunft über die Laufbahnen der Kriegsmarine, Ofsizierlaufbahn, 12jährig, 4 A jährig und Kriegsfreiwillige) und über Einstellnngsbedingungen bei dem Wehrbezirkskommando — Abt. Marine — in Calw, Schloßberg 3.
Sprechstunden: Täglich während der Dienstzeit.
NsolltLSttlK Nsrsi» ltenirea
eine susreickende Krsnken- versickerungadrusckIieLen, äs sonst vielleickt jskrelsng oder sogar tür das gsoee Leben unirsgdare Ausgaben entstellen können. Wir lüwea Taille kür allekerule mit I., !>., III. Klasse Krsa- kenbsus. Tagegeld tür kreis Leruke, riss vom 6. Krsnk- keitstsge sb gswäkrt wird. Krankenkauslagegeld dis U54 15.— tkglick. Tagegeld 1. Angestellte. Heilpraktiker sind rugeisssen. 8ie dieidea Privatpatient. vnverbind- Ilcke Auskunft erteilt':
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Weiteier Ausfall der Praxis dis Lnde August
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Verbot der unmittelbaren Abgabe von Obst von Erzeugern an Verbraucher
Ich bringe nachstehend die Anordnung dir. 2/44 des Gärteubau- wirtschaftsverbandes Württemberg zur Kenntnis (vgl. Rcg.Anz. Nr. 24 vom 16. Juni 1944).
I.
1. In den geschlossenen Anbaugebieten gemäß meiner Bekanntmachung vom 23. Juni 194Z, veröffentlicht im „Reg.-Anzeiger für Württemberg" Nr. 39 vom. 1. Juli 1942 (Einzugsgebiete der Bezirksabgabestellen), hat der Erzeuger unbeschadet der Bestimmungen der Nr. III (unten) sämtliches von ihm geerntete Obst, soweit es in meiner Bekanntmachung vom 23, Juni 1942 als ablieferungspfichtig bezeichnet ist, mit Ausnahme der für den Bedarf des eigenen Haushalts benötigten Mengen an die zuständige Bezirksabgabestelle oder deren Ortssammelstellen abzulirfern.
2. "Der unmittelbare Verkauf von ablieferungspflichtigem Obst durch Erzeuger an Verbraucher ist unbeschadet der Bestimmungen der Nr. Ill (unten) verboten. Dieses Verbot gilt auch mit Wirkung für den Erwerber. Dem Verkauf stehen gleich der Tausch, sowie die Ueberlassung dieser Erzeugnisse gegen eine gewerbliche oder berufliche Gegenleistung (z. B. Dienste).
3. Verbraucher im Sinne dieser Anordnung sind auch die Wehrmacht, der Reichsarbeitsdienst und andere Organisationen von Partei und Staat, sowie die Großverbraucher (Gaststätten, Werksküchen, Bäcker und Konditoren, Süßwarenhersteller, Krankenhäuser usw.).
4. Erzeuger im Sinne dieser Anordnung sind auch Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, welche Obst anbauen.
Zu den Erzeugern im Sinne dieser Anordnung gehören auch die Obstpächter (Käufer der Obstbaumbehänge).
U.
1. Um eine Mindestbelieferung der Verbraucher, insbesondere auch der Verwundeten, bestimmter Formationen der Wehrmacht, sowie von Kindern, Kranken und werdenden Müttern durchführen zu können, werde ich den Erzengergemeinden im Benehmen mit dem Kreisbauernführer, soweit in ihrem Bereich Erdbeeren, Himbeeren, rote und schwarze Johannisbeeren, Stachelbeeren, Kirschen, Zwetschgen und Aepfel zum Zwecke des Vekauss angebaut werden, di« Verpflichtung zur Ablieferung einer Mindestmenge der vorgenannten Erzeugnisse auferlegen.
2. Die Höhe der Ablieferungsmenge für die Erzeugergemeinden werde ich im Einvernehmen mit dem Kreisbauernführer bestimmen.
3. Die Mindestablieferungsmenge, welche auf die einzelnen Erzeuger entfällt, wird vom Ortsbauernführer im Benehmen mit dem Bürgermeister und dem Ortsgruppenleiter der NSDAP, bestimmt.
4. Ueber die Mindestablieferungsmenge, welche auf die einzelnen Erzeuger entfällt, erhalten diese vom Ortsbauernführer einen Mindestablieferungsbescheid mittels der voin Gartenhauwirt- schaftsverband zur Verfügung gestellten Vordrucke. Eine Aufstellung über die ausgegebenen Mindestablieferungsbescheide übergibt der Ortsbauernführer noch vor Erntebeginn der Kreisbauernschaft. Diese gibt die Aufstellungen unverzüglich an den Gartenbauwirtschastsverband weiter.
III.
Unbeschadet der Mindestablieferungsmenge sind auch nach deren Erfüllung alle Erzeugnisse der in II, 1., genannten Art» die darüber hinaus geerntet werden, ablieferungspflichtig, soweit sie nicht im eigenen Haushalt verwendet werde»». - Ausgenommen ist nur der Verkauf au Kleinverbraucher (Letztverbraucher), die im Erzeugergebiet wohnhaft sind.
IV.
1. Klein- und Schrebergärtner sowie Hausgartenbesitzer, die Obst nicht erwerbsmäßig anbanen, fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Anordnung.
2. Pilze und wildwachsende Beerenfrüchte fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Anordnung. ^
' - V.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung — insbesondere die Nichterfüllung auferlegter Mindestablieferungsverpflichtungen durch einzelne Erzeuger — werden nach den geltenden Bestimmungen betraft. Erzeugnisse, die unter Verletzung dieser Anordnung erworben ind, können nach den Vorschriften der 9 und 10 der Verbrauchs- regelungs-Strafverordimng in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I, S. 734) eingezogen werden.
Dies« Anordnung tritt am Tag« der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 2/4S des Gartenbauwirt- chaftsverbandes.Württemberg über den unmittelbaren Verkauf von Obst von Erzeugern an Verbraucher vom 7. Mai 1943 („Reg.-Anz." Nr. 20 vom 20. Mai 1943) außer Kraft.
Calw, den 29. Juni 1944.
Der Landrat.
Stadt Calw
Abgabe von Erdbeeren nnd Kirschen
Für die Verbraucher der Stadt Calw werden auf Nummer 6 der Mangslkarte zunächst pro Person ^ kx Beerenobst abgegeben.
Die Abgabe erfolgt laufend wie die Zufuhren ansallen; und zwar bei den nachfolgenden Geschäften:
Lebensmittelgeschäfte: Bächlein
Pfeiffer ,
P f a n»»k n ch Bin? on
Gern. Werk Vers.-Ring Obst-u. Gemüsehandlung: Haußer Gärtnereien: Hagele
Mast
Rüdinger Rauschenberger.
Der Bürgermeister der Stadt Calw Ausgabestelle für Bezugskarten I. A.: Lutz
Staatliches Gesundheitsamt Nagold
Pockenfchutzimpfung und Mütterberatung
Für alle impspslichtigen Erst- und Wiederimpflinge (auch evakuierte!), welche bei der kürzlich drirchgeführten Impfung nicht oder erfolglos geimpft worden sind, findet am Mittwoch, dem 5. Juli, vormittags 8 Uhr in der Zweigstelle des Staatlichen Gesundheitsamts Calw, Altburgerstr. 12, ein Impftermin statt.
Die Mütterberatung findet nicht nachmittags, sondern ausnahmsweise vormittags 10 Uhr statt.
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Der Amtsarzt: Vr. Lang.