Schwarzmald - Heimat

jVaokrioktsn «N« «I«" XeaiaEEbist«« kalm «««t kiaEol«!

ItUtSL/i-estMAe

Man begegnet immer wieder Menschen, die die Berbraucherregelung aus eigennützigen Be- weggründen durchkreuzen. Da sie auf dem vor, geschriebenen Weg'nur das erhalten, was ihnen zusteht, versuchen sie, auf unerlaubte Weise mehr zu bekommen. Dabei wenden sie sich vor ollem an den Bauern und die Bäuerin, die eventuell ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen müs­sen oder bestimmte Waren von ihnen brauchen. Nicht selten hört man die Klage, daß Handwer­ker Arbeiten, die für die Fortführung des Wirt- schaftsbetri^bes äußerst dringend sind, nur dann ausführen, wenn ihnen hierfür Lebensmittel in Aussicht gestellt oder markenfreie Mahlzeiten zu­gesichert werden. Auch Aushilfskräfte im Bauern­hof machen manchmal ihre Arbeitsleistung von der Abgabe bewirtschafteter Lebensmittel oder von einer Naturalverpflegung abhängig. Dies widerspricht dem geregelten Wirtschaftsleben.

Es kommt heute nicht nur auf die tatsächliche Gerechtigkeit, sondern auch darauf an, den Willen zu gerechter Verteilung nach außen zweifelsfrei zu bekunden. Mit dem Angebot von Geschenken

zugte Berücksichtigung Lurch den betreffenden Handwerker zu verschaffe». Der Handwerker setzt sich durch die Annahme von Geschenken auf jeden Fall dem Verdacht aus, daß er zu einer solchen Bevorzugung bereit ist, selbst wenn er sie in Wirklichkeit nicht vornimmt. Man sollte ihn daher -auch nicht in Versuchung führen. Der Verpflich­tung, seine Leistungen gerecht zu verteilen, wi­derspricht es, wenn ihm Dinge ins Haus getra­gen werden, auf die andere, die auch ihre Pflicht tun, verzichten müssen.

Straflos ist die geschenkweise Abgabe öffent­lich bewirtschafteter landwirtschaftlicher Erzeug­nisse aus Beständen des Selbstversorgerhaushalts nur dann, wenn sie ohne Verbindung mit einer gewerblichen oder - beruflichen Arbeits- oder Dienstleistung erfolgt. Verwandten, Freunden oder Bekannten darf man abgesparte Lebensmittel schenken. Dabei wird es sich regelmäßig um ge­ringfügige Mengen handeln. Der Selbstversorger darf aber Erzeugnisse, die ihm zum eigenen Verbrauch zustehen, nicht verkaufen. Er darf auch keine Tauschgeschäfte mit ihnen betreiben oder Handwerker und Gewerbetreibende für eine be­rufliche oder gewerbliche Leistung mit abgesparten Lebensmitteln bezahlen. Wer das tut, macht sich

ist stets die Absicht verbunden, sich eine bevor- strafbar. Naturalentlohnung ist verboten.

Dir Arbelisbirnstpfttchi wird ergänzt

Durch die Meldepslichtverordnung vom 27. Ja- MM 1943 wurden bekanntlich die Männer zwischen 16 und 65 Jahren und die Frauen zwischen 17 und « Jahren verpflichtet, für sie Kriegswirtschaft zu arbeiten, soweit es die persönlichen und sachlichen Umstände erlaubten. Die Verordnung hat nun eine Ergänzung erfahren. Während die Verordnung vom Januar 1943 nur eine einmalige Meldepflicht ver­langte, für die als Stichtag der 30. Januar 1943 aalt, blieben die Männer) und Frauen, die nach diesem Termin 16 bzw/ 17 Jahre alt wurden, von der Meldepflicht verschont. Daraus ergab sich eine Ungerechtigkeit, die durch die neue Verordnung nunmehr beseitigt wird. Diejenigen Männer und Frauen, die seit dem 30. Januar 1943 in das meldepflichtige Alter von 16 bzw. 17 Jahren hin­eingewachsen sind oder noch htneinwachsen, müssen sich künftig melden. Andererseits ist es natürlich nicht so, daß die Männer und Frauen, die auf Grund der Meldepslichtverordnung zur Arbeit ver­pflichtet wurden, wieder vom Einsatz befreit wer­den, wenn sie das 65. bzw. das 45. Lebensjahr überschreiten. Eine weitere Ergänzung erfährt die Verordnung des vergangenen Jahres auch hinsicht­lich der Meldepflicht von Frauen mit Kin­dern. Don der Meldepflicht befreit sind Frauen mit einem noch nicht schulpflichtigen Kinde oder mindestens zwei Kindern unter vierzehn Jahren, die im gemeinsamen Haushalt leben. Diese Frauen »erden jedoch meldepflichtig, wenn die Kin­der aus den erwähnten Altersgrenzen hcrauswach- sen. Haben diese Frauen kein Kind unter zwei Jahren, so sind sie künftig dann zur Meldung verpflichtet, wenn sie mit weiblichen Familienan­gehörigen in Wohngemeinschaft leben, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht selbst berufstätig sind.

Für die Frage, ob diese Frauen infolge ihrer häusliche». Pflichten nur für einen beschränkten Einsatz in Betracht kommen, wird entscheidend ins Gewicht fallen, ob die Frauen infolge der Uni- guartierung ihrer Kinder oder durch Führung eines kleineren Haushalts in einer Auswetchunter- kunst häuslich - weitgehend entlastet sind.

Kennzeichnet die Lage der Luftschutz- riiume von autzen!

Wenn bei Luftangriffen Wohnhäuser zerstört werden, ist es für die zur Hilfeleistung herbei­eilenden Volksgenossen und Bergungstrupps oft­mals schwierig, die Lage des Luftschutzraumes sestzustellcn. Der Luftschutzranm wurde aber im­mer schnell gefunden, wenn seine Lage an der Außenwand, vor allem an. der Straßenseite des Gebäudes, durch genügend lange Hinweispfeile, gekennzeichnet war. Dadurch können sich Nachbarn und andere Volksgenossen, die öfter an dem Hause Vorbeigehen, die Lage des Luftschutzraumes leicht einprügen und im Schadensfall die Führer der Bergungs- und Aufräumnngskommandos rasch und zweckmäßig unterrichten.

Die Rettung von Personen, die in Luftschutz­räumen verschüttet sind, wird dadurch erheblich beschleunigt und erleichtert. Der Reichsministcr der Luftfahrt hat deshalb die Kennzeichnung der «age der Luftschutzräume durch Pfeile an den Hauswänden der Häuser allen Besitzern von Ge­bäuden-zur Pflicht gemacht. Die Markierung soll möglichst mit Leuchtfarbe erfolgen, kann aber behelfsmäßig auch in anderer Weise geschehen. Gnie besondere Entschädigung wird nicht gewährt.

L.H.

Was ist plündern?

Von zuständiger Seite wird über die BegriffS- Tfummiung des Plünderns, wie sie bei der Rccht- jb^chung Anwendung findet, mitgeteilt: Es ent- lpricht dem gesunden Volksempsinden, .daß Plün- -ner mit dem Tode bestraft werden. Der B o m- 1 ch ä d I g t e hat Anspruch aus den Schutz SAtes bis zum letzten Stück seines Besitzes.

Gegenstand, den jemand für mitnehmenswert m".'bat auch noch Wert für seinen ursprünglichen .tzcr. Es kann dein einzelnen nicht überlassen , 1 . kfd darüber zu entscheiden, ob eine Sache weri- er herrsch« ist. Infolgedessen ist der Begriff """er n" sehr weit zu fassen Er ailt wän- rend des Angriffs und danach, und zwar sür jeden das Entwenden von Gegenständen aus in- "on Fliegerangriffen geräumten, offenen wie seichiossenen Wohnungen und auch für jeden andc- «"..""Aäufigen Unterbringungsort von gerettetem dnb - Rechtsempfinden des Volkes verlangt, b?, skde Straßenecke ein ungefährdeter Ab- m/-b>atz für jedes Gut sein muß. Bei erwiesener 4 w'dernng ist der Richter verpflichtet, nach dem

Gesetz die Todesstrafe zu erkennen. Die Rettung und Sicherstellung gefährdeter Gegenstände ist für jeden selbstverständliche Pflicht, aber das gerettete Gilt gehört, sofern eine unmittelbare Rückgabe an den Besitzer nicht möglich ist, auf das nächste Poli­zeirevier, die nächste Sammel- oder Parteidienst­stelle und nicht in die Privatwohnung oder Unter­kunft des Retters, der dann nach geraumer Zeit der Versuchung unterliegen kann, sich für immer an dieAufbewahrung" zu gewöhnen.

HVickEiKe« irr Küi r«

Eine vorbildliche soziale Einrichtung, die sich be­reits gut bewährt hat, wurde von einem Großbetrieb durch die Einsetzung eines Versehrten-Ob- manns geschaffen. Er betreut neben seiner Ar­beit im Betrieb alle Kriegsversehrten des Unter­nehmens.

Die zahlreichen Wünsche ehewilliger Soldaten haben bekanntlich zur Einrichtung einer Briefzen- trale des Reichsbundes deutscher Familien unter Aufsicht des rassenpolitischen Amtes der NSDAP, mit Sitz in Dresden geführt. Im Gau Württem- berg-Hohenzollern nimmt sich schon seit einiger Zeit die Gaustelle sür Eheberatung und Ehevermittlung bcint Gauamt für Volks­gesundheit in.Stuttgart, Goethestraße 6, dieser Vermittlung an.

Nagolder Stadkriachrichken

Nach längerem Krankenlager ist Spitalhaus­meister Christian Schmid im Kreiskraukenhaus Calw aus einem arbeitsreichen Leben von d^r Seite seiner Familie wcggerafft worden. Ein gro-> ßes Trauergefolge zeugte von der Wertschätzung und der Beliebtheit des im 62. Lebensjahr Ver­storbenen, der . 1918 das hiesige Spital übernom­men hatte und mit Nagold und besonders seinem Haus ganz-verwachsen war. Er durfte den Alten und Schwachen dienen und für diesen Dienst, den er in treuer Arbeit und Fürsorge auch unter den Arbeits- und Obdachlosen bis vor der Machtüber­nahme leistete, sprach ihm Bürgermeister Maier

in einem ehrenden Nachruf Anerkennung und herzlichen Dank aus. Er rühmte die vorbildliche Treue und legte als letzten Gruß namens der Stadt, der Gefolgschaft und aller, denen er seine selbstlose Arbeit widmete, den wohlverdienten Lorbeer ans Grab. Äm Namen des Viehversiche­rungsvereins Nagold, dessen Kassier und Schrift­führer der allzu früh Verstorbene seit seiner Gründung war, legte Farrenhalter Sin Klin­gel als Zeichen des Dankes einen Kranz nie­der. Kriegeriameradschaftsführer Theurer dankte dem langjährigen Mitglied für seine Treue und seine dem Vaterland gewidmeten Dienste. 3 Böllerschüsse dröhnten über das stille Tal. Der Liederkranz verschönte die ernste Feier mit pas­senden Chören.

In Ulm ist Oberlehrer i. R. Ernst Kapp verstorben. Eine kurze Krankheit hat den bewähr­ten, einer alten Nagolder Bürgerfamilie ent­stammenden Schulmann im Alter von 76 Jah­ren dahingerafft. Mehrere Jahrzehnte lang stand der Verstorbene, dem reiche Gaben des Geistes und des Gemütes geschenkt waren, im Schuldienst der Stadt Ulm. Rege Beziehungen verbanden ihn mit seiner Vater- und einstigen Seminarstadt und manche Sommerferien hat er hier verbracht.

Aus den Nachbargemeinden

Oberreichenbach. Feldw. Gotthilf Nonnenmann, Sohn der Witwe Magdalene Nonnenmann, wurde wegen Tapferkeit vor dem Feind mit dem EK. 1. Klaffe ausgezeichnet. Der tapfere Soldat hat inzwischen im Osten den Heldentod erlitten.

Unterjettingen. In letzter Zeit konnten nach­stehende Altersjubilare Geburtstag feiern, und zwar wurden Frau Marie Harr, geb. Baur, Zimmermannswitwe, u. Georg Herte r,-Landes- produktenaufkäufer, 72 Jahre; Frau Barbara Seeger, geb. Wilhelm, Witwe, gew. Strickerin, z. Z. wohnhaft in Zuffenhüusen, 82 und Gottlob Schäfer, Landwirt, gewes. Wagner und Darl.- Kassenvorsteher, 79 Jahre alt. Letzterer ist noch aktiver Sänger des hies. Liederkranzes. Trotz vor­geschrittenen Alters beteiligen sich noch alle an mancherlei Arbeiten in Haus und Feld. Möge ihnen noch ein sonniger, ruhiger Lebensabend beschicken sein!

xWeilderstadt. Der Krämer- und Viehmarkt hatte einen der Zeit entsprechenden Besuch und Auftrieb. Die wenigen Stände waren rasch ge­räumt und die Zufuhr auf dem Vieh- und Schweinemarkt ebenfalls.- Die Weilderstädter Märkte üben auch im Kriege noch ihre alte An­ziehungskraft aus.

Gefundene Lebensmittelkarten unterschlage«

Das Reichsgericht hat- in einer neuen Ent­scheidung zu der Frage der Ausnutzung gefunde­ner Lebensmittelkarten Stellung genommen. Eine Angestellte hatte auf der Straße eine Karten­tasche gefunden, in der die Bezugsbercchtignngs- auswcise für zwei Wochen fast vollzählig enthal­ten waren. Alle diese Karten trugen den Stem- Pelanfdruck des Hanshaltsvorstandes der Familie. Die.Finderin kratzte ans drei Zuckcrkarten diesen Stempel aus, versah sie mit ihrer eigenen Än habcrbczeichnnng und benutzte zwei Karten znm Bezug von Zucker für sich. Die unrechtmäßige Verwendung der gefundenen Lebensmittelkarten wurde als Verbrechen nach der Kriegswirtschafts- Verordnung in Tateinheit mit Unterschlagung und mit Urkundenfälschung durch Verurteilung zu acht Monaten Gefängnis geahndet.

k"

Kriegs- oder Friedensbesoldung?

Oie OntLLlieiäunZ kür äie VersorZunZ äer?3miIlen3nZekiöri§sn von öeäeutunA

Seit Einführung der Kriegsbesoldung haben viele . Soldaten immer wieder vor der Frage gestanden, ob sie 'Kriegsbesoldung wühlen oder beim Familien­unterhalt bleiben sollen, eine Frage, deren Entschei­dung für die Versorgung der Familienangehörigen von außergewöhnlicher finanzieller Bedeutung sein kann. Es seien daher einige Wesenszüge der Kriegsbesvldung hervorgehoben.

Kriegsbesoldung kann vom Ober- gef reiten an aufwärts beantragt werden. Die Höhe der Kricgsbesoldnng ist die gleiche, wie die -der Fricdcnsgebührnisse der Soldaten des Frie- denSstandcs. Es gelten auch grundsätzlich die glei­chen besoldungsrechtlichcn Vorschriften, sie unter­liegt auch dem Steuerabzug. Beibringung einer Steuerkarte ist allerdings nur noch in de» Fällen notwendig, in denen der Soldat Frcibeträge sür Wcrbüngskostsn nsw. beansprucht. Als Ausgleich für die von der Wehrmacht gewährten Bezüge (Wehrsold nsw.) wird vom Bruttogehalt , ein Ab­zug gcmacht, der sog. Ausgletchsbetrag, dessen Höchstbetrag bei Ledigen 20 v. H. beträgt, während er sich bei Verheirateten je nach der Kin­derzahl nach unten staffelt.

Während bei Familienunterhalt sonstiges Ein­kommen grundsätzlich anzurechnen ist und auch bet freiwilligen Zuwendungen des Arbeitgebers gewisse Höchstgrenzen nicht überschritten werden dürfen, ist die Kriegsbcsoldnng unabhängig von jedem anderen Einkommen, d. h. der Kriegsbesoldungscmpfänger kann auch noch sonstiges Einkommen in unbegrenzter Höhe haben, ohne daß ihm deshalb ' die Kriegsbesvldung entzogen werden könnte. Auch Arbcitgeberzumendungen find ohne Anrechnung möglich. Nur sonstiges Einkommen aus Mitteln der öffentlichen Hand fällt weg. Dazu ge­hört auch der Einsatzfamilienuntcrhalt. Räumungs- familienunterhalt kann auch neben Kriegsbcsoldnng gewährt werde», jedoch muß sich der Soldat einen erheblichen Betrag seiner Kriegsbesvldung als Un- terhaltsbcitrag aus den Räumungssamilienunterhalt seiner Familie anrechnen lassen.

Die Frage, wer zweckinähiqerweise Kriegsbesol- dung beantragt, ist, wenn voeher Familienunterhalt bezogen wurde, letzten Endes nur ein Rechenexem­pel. Er wird das, was er als Krietzsbesvldung er­hallen wird, und das, was er bislang als Fa ml-

tl e n u n ter y a tr erstatte» pal, gcgenüvcrilcttc» müssen, um dann aus der Differenz zu ersehen, wo­bei er sich besser stellt. Wer wegen sonstiger Ein- nabmen, beispielsweise aus dem durch dir Frau weitrrbetriebcncn Geschäft, keinen oder nur ge­ringen Familienunterhalt für seine Angehörigen be­zieht. wird bei der Kriegsbcsoldnng besser fahren.

Auf der anderen Seite wird der lieber den Fa­milienunterhalt wählen, der früher ein hohes Einkommen hatte, das durch die Einberufung weggefallcn ist und der infolge seines Dienstgrade» bei der Wehrmacht erst eine geringe Kricasbcsoldung beziehen würde. Vor allem bietet die Kricgsbcsol- dung den vielen Ledigen, namentlich, wenn iie keine Angehörigen §n-versorgen haben, große» Vor­teil. Der Staat gibt damit gerade der Jugend, die durch den langjährigen Wehrdienst gegenüber den in der Heimat verbliebenen Kameraden >m Bernss- etnsatz um Jahre zurückgeworscn ist, die Möglichkeit der Ansammlung eines kleinen iin a n- ziellen Grundstocks »nd damit einen ge­wissen Ausgleich.

Jeder möge sich also vorher gut überlegen, was er^ tut. Er kann zwar nachträglich seinen Antrag auf Kriegsbesokduny widerrufen, jedoch wird ihm bet längeren Zeiträumen der höhere Familien-/ unterhalt nicht sür die ganze Zeit nachgezahlt.

Der Soldat darf ohne berechtigten Grund seinen Angehörigen, die bislang den Familienunterhalt selbst ausgczablt erhielten, den Unterhalt nicht dadurch gefährden, daß er zur Kriegsbesoldung übergeht und sich diese auf ein Konto überweisen läßt, über das die Angehörigen kein Verfügungs- rechi haben. Die Wehrmacht hat nicht die Möglich­keit, abweichend von der Bestimmung des Solda­ten die Kricgsbesoldnng unmittelbar an die Familie zu überweisen. Sie kann nur im Einzelfall durch visziplinäre Einwirkung auf den Soldaten diesen zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht anhalkn.

Weit verbreitet ist vor allein bei den Eltern von KriegSbesoldungsempsängern die Ansicht, daß die Kriegsbesoldung allein ihren Söhnen zustehc und daß sie nebenher noch Familienunterhalt beziehen mühten. Wie schon oben gesagt, fällt mit dem An­trag auf Kriegsbesoldung der Einsatzfamilienünter- halt weg und gleichzeitig tritt für den Sohn die Pflicht ein, sein« Eltern nunmehr qus der KriegS- vsfokdung zu unterhalten.

L-E»

54

Was hatte ihn in die hiesige Gegend getrie­ben? Sollte das mit ihr im Zusammenhangs stehen? Oder hatte er nur eine Erholungsreise gemacht? Vielleicht war er krank gewesen und weilte hier zur Nachkur. Resi hatte ja davon ge­sprochen, daß er sich dem Kurhause zugewandt habe.

Ein neuer Gedanke durchkreuzte ihre Sinnen. Hatte er sich aar in, diese Berge verletzen taffen? Ms Forstbeamter war das möglich/Jn der neuen Zeit wurden ja viele tüchtige Beamte dorthin versetzt, wo bisher die Reviere vernachlässigt ge­wesen waren, damit endlich Ordnung hineinge­bracht würde, und wie sie nicht anders wußte, war Wolfbach ein Mann, auf den sich eine Vor­gesetzte Behörde verlassen konnte. Wenn es so war, konnte sie in der ihr liebgewordenen Stelle als freie Schwester nicht mehr bleiben. Dann war man nie vor einer zufälligen Begegnung mit ihm icher. Aus . dem Grunde, nie mehr mit ihm zu- ammenzutreffen, war sie ja einzig und allein in >ie fernen Berge geflohen, und es war ihr nicht leicht gefallen, im Genesungsheim Unterkunft und Arbeit zu finden. Nun war er dennoch gekommen, weilte in ihrer Nähe, um ihr ruhiger gewordenes Herz aufs neue in Wallung zu versetzen. Auf alle Fälle mußte man zu erkundigen versuchen, was sein Auftauchcn hier in den Bergen zu bedeuten hatte. War es so, daß er beruflich hier wirkte, dann mußte man seiner neuen Heimat wieder ade sagen. Man war ja nie vor einem Zusammen­treffen sicher. Sie würde Dr. Seiffert bitten, sie in irgendeine andere Heilanstalt zu schicken, weit, wett von hier, so ungern sie auch scheiden würde. Nur nicht ihn Wiedersehen . . . nicht die alten Wunden in der Seele wieder aufreißen.

Rastlos wälzen die Südwolken von der fernen Bergen herüber. Aber immer wandert ein Strei­fen Sonnengold mit über Zacken und Felsgrate. Schatten und Helles Licht lösen sich ab. und der Südwind weht schneeschmelzend in die Wälder herab. Walter fühlt es, auch hier in den Bergen will der Frühling seinen Einzug halten. Unter dieser Vorahnung wird es ihm werkwürdig weich ums Herz, wie unter einem Bann steigt er den Weg zum Kurhause hinan, schlaff, aber doch trun- ken, setzt er Fuß vor Fuß. Er weiß selbst nicht welches das Vorherrschende in ihm ist in diese, Stimmung: verhaltener Jubel oder tiefe S' mer- NI^ Mnrnon mied er seine Koffer vacken Mit diese Berge verlassen, den» des müßigen Umher­streifens ist ihm leid geworden. Er weiß, im Nor­den seines Vaterlandes iss es längst Frühling geworden, da strich schon seit langem die Schnepfe und der Spielhahn grugelt in der Kiefernheide.

De Steigenden Gedanken schlingen sich um allerhand wechselnde Bilder und wandern mit denen bis ins Unendliche. Vom ersten Schnee­glöckchen bis zum zierlichsten Pnmelkelch und den süßduftenden Veilchen an sprossender Wie­senhecke, vom Stammeln und Schwatzen der Sk e bis zum betörenden Geschluchze der Nachtff V Wie eine Vertrösten,, aus die Zukunft weh, ^es wie unsichtbare und heimliche Fittiche um sein« Seele und trägt seine Hoffnung in ein erlösendes Licht

Noch hat Walter eine sanfte Höhe zu gewin­nen, da steht er vor dem Kurhause und sieht hinab über das weite Bergland, das sich allmählich in der Ferne in blaue Ebenen vertiert. Er denkt an sein fernes Revier und die sanftgeschwungenen 'Berge, in denen er so gern weilte und wo er Irene kenncnlernte. Freilich, dort ist man dem gotdigblauen Himmel nicht so nahe wie aus diesen gigantischen Hühenzügen, in denen die Kuppen und Zacken bis in die Wolken ragen, aber in der Heimat erinnert zu dieser Zeit nichts mehr an die Ocde des Winters. Dort schauern bereits längst die Lenzmorgen herauf, weich, keimschwer, voll der frühlingsjauckzenden Schönheit und Erlösung Langsam, ganz langsam geht Walter durch den Vorgarten und schreitet durch das Tor des großen Hauser, das so warn, elngekuschelt ist zwischen den schützenden Fichtenwäldern, hinter denen sich die N- 'sin der Berge mit dem ewigen Schnee er­heben.

Aus dem Korridor läuft ihm der Oberarzt in die Quere.

Herr Doktor, ich habe es noch nicht gewußt; da unten/etwas tiefer, ist ja noch so ein Ke- nesungrhius oder was es sein moa. Das habe ich

i>sii> ei-It -riniire»."

. awohl! AVer was soll es damit? Bereuen Sie es, daß Sie nicht zu meinem Kollegen Seif­fert gegangen sind?"

Walter machte eine abwehrende Handbewcgung. Das nicht! Wie sollte ich? Aber ich hörte, in dem Hause hielte sich eine atte Bekannte von mir aus. Ich traf den Förster, und der erzählte mkr, daß da eine Schwester Irene aus Norddeutsch- lanv nngcstelit sei."

stimmt ganz genau: aber ich weiß nicht, wie Eie mit ihrem Familiennamen heißt."

Walter lächelte ein wenig verlegen.

Das möchte ich eben wissen. Herr Doktor, dürste ich Sie wobt um eine Gefälligkeit bitten?"

und zu erfahren versuchen, wie jene Schwe­ster heißt", kam ihm der Arzt bereitwillig ent­gegen.Nichts ist leichter als das. Ich kann ja eben anrufem"

Aber um alles nicht auffällig, Doktor. Die Schwester könnte ja selbst am Fernsprecher sein." Der. Arzt lachte.

Keine Sorge. Ich lasse Dr. Seiffert Heran­rusen. Kommen Sie mit."

Sie gingen in das Privatbüro des Ober­arztes. Dieser ließ sich mit dem Genesungsheim verbinden. Gleich darauf meldete sich eine Stimme.

,Fann ich Dr. Seiffert persönlich sprechen?" fragte er.

Ja. ich warte so lange... Das ist nett, Herr

Hier ist Dr Meurer . . . Sind Sie allein im Zimmer .. So schon! Sogen Sie mal. Kollege. Sie haben da doch eine Schwester Irene, woher kommt die eigentlich" So, so, aus West­falen ... und wie ist ihr Familienname^ - - Wie? Ich verstehe nicht . . . Bredenkampftr? - Ach so, Wedenkämperl Er wandte sich rasch zu Walter um.Wollen Sie noch mehr wissen. Herr Graf?" flüsterte er. Walter winkte hastig ab.

IFortsetzung sotgt.) ^