2j» K u p p i n g c u, Obcramts Hcrrenberg.
Aus Auftrag hak der Unterzeichnete 2 Eimer ausgezeichneten Most z" verkaufen. Hauptsächlich für Wirthe zum Ausschank.
Andr. Verstech er, zum Hirsch.
Ls? U e b e r b e r g.
Oberamts Nagold.
Geld ansznleihen.
Bei dem Unterzeichneten liegen 1 900 fl. Pflegschaftsgeld zn 4'/s ^Prozent gegen gesetzliche Sicherheit zum Ausleihen parat.
G. F. Land Herr, Pfleger.
Für den Paptcrfabrtkanken Kutter in EgctS- thal sind uns noch nachträglich zugegangen ^
2 fl. von F. F. in A., wofür hiemit dankend beschei'nt wird.
G. W. Zaiscr'sche Buchhandlung.
Nagold.
per Jmi zn 2 fl. 24 kr. empfiehlt Louis Sankt er, l ei der Kirche.
Frucht-Preise.
Frucht
gattungen.
Dinkel, alter neuer Kernen Haber Gerste Walzen Roggen Bohnen Linsen Erbse»
Nagold,
Altenftaig,
Freuden ftadt,
Ealw,
Tübingen,
Heilbronn,
3. Aug. 1861.
30., Juli 4861.
27. Juli 1861.
26.
Juli 1861.
2.
Aug. 4861.
3. Juli 186t.
fl. kr.
fl. kr.
fl. kr.
st.kr.ch. kr^fl.kr.
fl. kr.
fl. kr.
fl. kr.
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Viktnalicn-Preise.
Nagold '?Ul«n-
Pfd. staig.
Rindgeisch besseres — kr. IS k'r.
dto. geringeres — . 10 ,,
a.Ubflcisch . . . — S..
abgezogen . . — ,, II kr.
.lnabgczvgen . — 12 kr.
4 Pf. Ikernciibr. . — ,, 18 k'.
8 .. AUitclbrod — „ — k>.
8 Lchwnrzbr. . — ,, — kr.
I ar.-Werk — S. — Q. 4 Lth. 1 Q. I Pfund Butter kostet ... SS kr. l ., Nindschrnalz ... SO ktt
1 ., Schweineschmalz . 24 kr.
7 Eier für.8 kr.
D i e n ft n a ch r i ch t e u rc.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung dem Gesuche des Justizrefcrendärs l. Klasse Kübel in Stuttgart um Aufnahme in die Zahl der Rechtskonsulenten entsprochen. Derselbe hat Sulz zn seinem Wohnsitze gewählt. Das crled. Kameralamt Waldsee wurde dem Sekr.tär Schüz bei der Eisenbahndircktion übertragen; der KanzleihilfSarbcitcr beim Oberrechnungskammerrevisorat Kameralamtsbuchhaltcr Müller zum Revisor der Oberrcchuungskammcr crnann!; die erledigte Vorstandsstclle bei der Landcsgcflütskommission Höchstihrcm ersten Adjutanten, Generalmajor Freiherr v. Reischach, die Stelle eines Landesobcrstallmcisters dem Rittmeister Freiherrn v. Stetten im 2. Reiterregiment, die bei der Regierung dcS Donaukrcises erledigte Rathsstelle dem Rcgicrungsaffefsor Freiherrn v. Wächter-Spittler in Ulm und die Präceptorsstelle zu Schorndorf dem Präceptor Denk in Tuttlingen übertragen. Von dem Fürsten von Thurn und Taris ist auf die kath. Pfarrei Blochingen der Verweser derselben, Kopp, patronatisch ernannt worden.
In Folge der dießjährigcu Prüfung sind zur Ausübung der Fcld- meßkunst unter Andern ermächtigt worden: a) mit den Befugnissen der 2. Klasse: I. Dittus von Obcrjcsiugen, E. Trik von Mindcrsbach; o) mit den Befugnissen der 3. Klaffe: G. Wild von Stammhcim.
Die Schulstclle zu Türkhei», wurde dem bisher provrsorrsch verwendeten Lehrer Schlegel definitiv übcr-ragen; der Schulmeister Raufer in Hcudors (O--A- Saulgau)! mit der gesetzlichen Pension in den Ruhestand versetzt, und der kath. Schul- und Meßnerbienst in Tiefcnbach, O.-A. Ricklingen, dem Untcrlehrer Freudenreich in Erbach übertragen, j.
Gestorben: In Reulautern Schultheiß Stcigmüller, 37 I. alt; zu Lorenzenzimmern der cvang. Schulmeister Sraud, 36 I- att; zu Stuttgart Reallehrcr Schäfer, 44 I- alt; zu Pfullingen der pcns. Schulmeister Vöhringer, 82 I. alt.
Tagkv - Aeniglieiteu.
Stuttgart. (Gemeinschaftliche Sitzung der Kammer der Standcs- herren und der Abgeordneten.) Bei der Vornahme der Wahl eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wird Professor Geßlcr in Tübingen mit 105 Stimmen gewählt; zu Stcllvertrct.ru desselben werden gewählt: Staatsrath v. Gopxclt mit 103 und Obcrtribuualprokurator Nestle dahier nilt 61 Stimmen. Die Wahl eines Mitglieds der Staatsschuldenverwaltungs- Commission fällt auf de» Minister v. Wächter-Spittler, der 62 Stimmen erhielt; writere Stimmen haben erhalten: General v. Baur 26 und Direktor Renner 13. , ^ .
Stuttgart. (146. Sitzung der Kammer der Abgeordcten.) Der Abgeordnete Mittnacht macht darauf aufmerksam, daß die Bestimmungen in den Art. 37, 38, 40 und 41 durch keinen Vertrag abgcändert werden können, glaubt aber, daß cs nicht nöthig sei, dicß im Gesetz selbst auszusprc- chcn, sondern daß mau bieß der Entscheidung der erkenueuden Behörden überlassen könne. Die Kammer erklärt sich hiemit einverstanden und geht zu Berathung des Art. 46 über. Fetzer spricht sich, wenn man den Artikel nicht streichen will, für die Fassung der Regierung aus. Es entspinnt sich eine längere Debatte darüber, welche Werkstätten als Fabriklokale angesehen werden sollen, worauf dieser Artikel nach der Fassung d r Regierung angenommen wird. Er lautet hienach: „Bei Gewerbe-Unternehmungen, welche in geschloffenen Etablissements unter Verwendung von mehr als 20 Arbeitern mit Hilfe elementarer Bctriebskräfte oder nach dem Prinzips der Arbeitsteilung betrieben werden, finden die Bestimmungen der nachfolgenden Artikel 47 dis 50 ihre Anwendung." Den über die Fabrikordnung u handelnd-i! Art. 47 wollen Cavallo und Deffncr ganz gestrichen wissen, well er für die Fabrikhcrrcn beschränkend sei, die schlechten Arbeiter nicht bessern könne, die guten seiner nicht bedürfen. Rödingcr glaubt, man könne cs am besten dem Ermessen jedes einzelnen Fabrikherrn überlassen, ob er eine Fabrikordnung geben wolle oder nicht. Schott ist für den Entwurf der Regierung, Will aber den letzten Satz dieses Entwurfs gestrichen wissen. Alle
diese Anträge werden jedoch abgelchnt und somit der Antrag der Commission angenommen. Hienach lautet Art. 47 folgendermaßen: „In jeder Fabrik müssen für alle Arbeiter gültige Dienstordnungen bestehen, welche den Arbeitern bcrannt zu machen sind und die wesentlichen Bestimmungen über das gegenseitige Rcchtsverhältniß des Unternehmers und der von ihm verwendeten Arbeiter (sowohl Lehrlinge als Gehilfen irgend welcher Art), und über die für die Werkstätte vorgcschriebcne häusliche Ordnung zu enthalten haben. — Diese Bestimmungen sind für das Vcrhältniß des Arbeitsgebers zu seinen Arbeiter» in so weit maßgebend, als sie nicht durch besondere schriftliche Uebereinkunft abgeändert werden. — Wo dieselben keine Vorschrift enthalten, kommen die Art. 20 bis 41 dieses Gesetzes zur analogen Anwendung. — Außerdem finden die Bestimmungen der Art. 42 bis 44 auch hier Anwendung. — Von jeder Dienstordnung ist ein Duplikat dem Ortsvorstehcr und Oberamte zur Kenntnißnahme vorzulcgen." — Art. 48 wird ohne Debatte nach dem Commissioiisaatrage, also mit Streichung des zweiten Satzes des Negieruugsentwurss, angenommen. Er heißt: „Bei den Einrichtungen der Werkstätten, dem Betriebe des Gewerbes in denselben, sowie bei der Verwendung oder Ausscheidung gesundheitsschädlicher Stoffe ist Vorkehrung zu treffen, daß Störungen der Gesundheit der Arbeiter und Verletzung derselben möglichst vermieden werden." Die Sitzung wird nunmehr, nachdem man schon begonnen hatte, den Antrag zu debatti- ren, auf den Antrag des Prälaten Mehring geschlossen. — (147. Sitzung.) Der Minister des Innern übergibt einen Gesetzesentwurf über Ablösung der Coinplerlastcn statt des ain 31. August 1857 übergebenen, aber wieder zurückgezogenen Entwurfs über denselben Gegenstand. Hölder: Schon vor mehr als 5 Jahren habe die Regierung eine Convention mit den Standes- hcrrcn abgeschlossen und in Folge hievon eine Nachtragsentschädigung zu den Ablösungsgcsetzen vorgelegt. Die Standesherren hätten sich hiemit nicht einverstanden erklären können und sich an den Bundestag mit einer Beschwerde gewendet; seither habe man keine Mittheilung über den Stand dieser wichtigen Angelegenheit erhalten, und cs sei namentlich wichtig, zu erfahren, ob der so eben eingebrachte Entwurf mit dem früheren über Nachtragsentschädigung, der noch nicht zurückgezogen sei, in Verbindung stehe oder nicht, weil im ersteren Fall beide mit einander berathen werden müßten. Mohl meint, cs frage sich überhaupt, ob man Personen, welche die Kammer und das Land beim Bundestag verklagt haben, Coucessionen machen solle. Minister v- Linden erklärt, daß der soeben eingebrachte Gesetzesentwurf ganz unabhängig von allen anderen Verhältnissen sei, und daß er ber Commission alle wünschenswcrthen Mitteilungen machen werde, womit sich die Kammer beruhigen zu können glaubt. Sie geht nunmehr zu Bcra- thung des Art. 40 des neuen Gewebeordnungs-Entwurfs über, den die Commission nach wiererholtcr Prüfung anzunehmcn empfiehlt, nur daß sie die Worte cinzuschalten wünscht: „für die Gesundheit." Nach einer Debatte von mehr als drei Stunden, die sich über diesen Gegenstand erhebt, wird zur Abstimmung geschritten, und der Antrag des Grafen v. Adelmann, mit dem sich der Abgeordnete Fetzer vereinigt hatte, dahin gehend, im Gesetze auszusprcchen, daß jungen Leuten von 14—16 Jahren gar keine Nachtarbeit zugemuthet werden dürfe, als Nachtarbeit aber jede Arbeit nach 9 Uhr Abends anzuschcn sei; mit 64 gegen 15 Stimmen verworfen, dagegen der Commissionsantr. g angenommen. Hienach lautet Art. 49: „Die Verwendung von Schulkindern und jungen Leuten unter 18 Jahren in Fabriken darf nur in einer Weise stattfindcn, bei w?* er dieselben an dem geordneten Besuche des Gottesdienstes und der Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht nicht gehindert und wobei für ihre Gesundheit, für ihre körperliche Entwicklung und ihre religiöse und sittliche Erziehung und Ausbildung keine Nachthcile zu besorgen sind."
Dem Schloßgntsverwalter von Noseck (bei Unterjesingen) widerfuhr das Unglück, daß durch irgend eine Unvorsichtigkeit beim ! Abnehmc» des Gewehrs von seiner Seite dasselbe sich entlud und ! die Kugel durch seine Brust drang, wodurch er nach 24 Stunden § eine Leiche wurde.