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Amts- NN- Intelligenzblatt für den Oberamtbsezirk Nagold.
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rV,. 35.
Dienstag den 3. Mai
1859.
Dlks-S Blatt erscheint wöchentlich S Mat. und zwar am Dienstag »nd Freitag. Ab on n e»i c n l s - Pre >S in Siazeld jährlich 1 st. ao kr., — halbjährlich 45 kr.,— viertel- jährlich S4 kr. — 8 i nrü <ku ng S - G e b u h r: die dreisdaltigc Zeile aus gewöhnlicher Schrift »der deren Ran», bei einmaliacm Einrücken S kr., b<i mehrmaligem Einrücke» je tsir kr. — Passende Beitrage sind willkommen und werde» auf Verlangen honorirt.
Amtliche Anzeigen.
Stuttgart.
Setrrffcnd die Sesteucrung de» Aapitalistrn- Verein» in Stuttgart.
An die Obcrämter und Kameral Aemter.
Nach Erlaß des K. Finanz-Ministeriums vom 2. d. M. hat der Ministerialrath im Vollmachtsnamcn Sr. Majestät des Königs vermöge Entschließung vom 29. v. M. genehmigt, daß vom i. Juli 1859 an die Aktivkapitalien des mit der Lcbensverstche- rungs- und Ersparnißbank in Stuttgart verbundenen Kapikalistcnvereins, ausschließlich der Kapitalien seines Reserve« und Dividcnden-Fonds, von der Staats-, Kapital- und Rcntenstener vorerst und in so lange frei gelaffen werden, als nicht eine Aeilderung des Gesetzes vom 19. September 1852 auf ordentlichem Wege hcrbei- geführt sein wird.
Dagegen haben die Mitglieder des Kapitalistenvereins die Zinsen aus ihren Einlagen in den Kapitallsten-Verein vom 1. Juli 1859 an zu versteuern; es wird daher die entgegcnstehende Verfügung vom 31. Juli 1857 (A.-Bl. S. 184) hiemit aufgehoben.
Die Oberämter und Kameralämtcr werden angewiesen, diese Verfügung in angemessener Weise weiter zu verbreiten, bei der nächsten Einkommciissteuer-Anfnahmc aber sind diejenigen Mitglieder des Kapi- talisten-Vereins, welche als solche aus ihren früheren Fasstoncn bekannt sind, speziell zur Fassion der Zinsen ans ihren Einlagen in den Kapitalisten-Verein aufznfordern.
Uebrigens wird seiner Zeit noch eine allgemeine dießfällige Aufforderung au die Mitglieder dieses Vereins in dem Staats- Anzeiger erlassen werden.
Den 8. April 1859.
Auf besonderen Befehl:
Sigel.
zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgc- laden werden, daß die Nichtliquidircnden, soweit ihre Forderungen nicht ans den Ge- richtsakten bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung durch AnSschlußbcscheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung deS Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werben, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös ans ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts- Verkauf vor der Lignidationstagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Lignidirt wird gegen
Gottlieb Völmle, Zcngmacher in Wild berg,
Freitag den 3. Juni 1859, Morgens 8 Uhr, ans dem Nathhanse zu Wildberg.
Nag old, den 30. April 1859.
K. Obcramtsgcricht.
M i t t n a ch t.
Nagold.
. Grenze des Contingents von der diesjährigen ordentlichen Aushebung bildet die Loosnummcr 217.
Den 30. April 1859.
K. Oberamt.
_ Böltz.
2? Oberamtsgericht NaqoW.
^ W i ld b erg.
Schnlderl-Liqnidatio».
^ In der nachgenannten Ganksache ist zur Sclmlden-Liqnidation re. Tagsahrt auf die unten bczeichnete Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen
Forsta m t Alten st a i g.
Revier Pfalzgrafenweiler. Stangen-Verkanf.
Am Dienstag den 10. Mai, von Morgens 9 Uhr an, aus dem Rathhans in Herzogsweiler aus dem StaalSwald Pfahlberg:
3300 rothtannene Hopfenstangen und 6000 tannene Flogwieden. Altenstaig, den 30. April 1859.
K. Forstamt. Albe r.
2jo Vaihingen.
Wein-Verkauf.
Am Mittwoch den 4. Mai d. I. werden aus der Verlassenschaftsmasse
_deS verstorbenen StadtgcmeinderathS
Schnanffer dahier folgende rein erhaltene Weine gegen baare Bezahlung im Auf- streich verkauft, als:
3* s Eimer 181 Ir 16i,s
6'
1'/4 Eimer 1846r Clevncr, i3 „ 1852r Gewächs,
> vorzügl. Roßwaager 1848r 1 HKbengewächS, Trübwein und 20 „ Most.
Die Liebhaber werden eingeladen, sich an gedachtem Tage, Nachmittags 1 Uhr, im Schnanfscr'schen Hause cinzufinden. Den 25. April 1859.
Waisengerichts-Vorstand: Stadtschultheiß Drück.
j Gewächs,
Wildberg.
Eichen-Rinden-Verkauf.
Am Samstag den 7. Mai, Vormittags 11 Uhr,
werden auf hiesigem Rathhaus aus dem Stadtwald Lindhalden circa 20—25^Klftr. Glanz- und andere Eichen-Rinde "gegen haare Bezahlung verkauft, wozu Kauss- liebhaber cingeladen werden.
Den 30. April 1859.
Waldmeister Walz.
N ag 0 ld
Glättbiger-Anfrnf.
Etwaige Gläubiger hauptsächlich auch Bürgschafts-Gläubiger — des kürzlich gestorbenen Friedrich Fuch statt, gewesenen Metzger-Obermeisters von hier, werden aufgcsordert, ihre Forderungen an denselben binnen der Frist von 15 Tagen,
von heute an gerechnet, bei der Unterzeichneten Theiluiigs-Behördc anzumcldcn und zu erweisen, widrigenfalls sie bei der demnächst gefertigt werdenden Fnchstatt'schen Rcaltheilung nicht berücksichtigt werden könnten und ihnen blos das im Art. 40 des Pfand-Gesetzes vorgesehene beschränkte Absonderungsreckt Vorbehalten bliebe.
Den 25. April 1859.
Theilnngs-Behörde.
Für dieselbe:
Gerichtsnotar Groß.
2j- Nagold.
Fahrniß-Vcrkanf.
Aus der Vcr- lassenschaftsmasse des kürzlich gestorbenen Friedrich Fnchstatt, gew. Metzger-Obermeisters von hier, kommt die vorhandene Fahrniß am 4., 6. und 7. Mai 1859, je von Morgens 9 Uhr an, in der Fnchstatt'schen Behausung im öffentlichen Aufstreich gegen gleich baare Bezahlung zum Verkauf, und zwar am