Joh. Michael Roller von Grömbach, OA. Freudenstadt, wegen Gattinmords» Die Verhandlung wird geleitet durch Oberjustizrath Malzacher. Die Staatsanwaltschaft ist vertreten durch Oberjustizrath Stendel, während die Verthei- digung von Rechtskonsulent Dr. Rheinwald geführt wird. Der Angeklagte ist ein Mann von 45 Jahren, gebürtig von Kuppingen, OA. Herrenberg. Nachdem er früher hartnäckig sein Verbrechen geläugnet hatte, machte er vor einigen Tagen umfassende Geständnisse und will seine Frau in der Aufregung und ohne Vorbedacht getödtet haben. Aus dem Verhör geht hervor, daß Roller während seiner Dienstzeit beim Militär sich wegen Unzucht rc. mehrere Strafen zugezogen und als ein großer Liebhaber des weiblichen Geschlechtes sich zeigte. In Heilbronn, wo er in Garnison lag, lernte er seine nachmalige Frau, die Elisabethe Happold von Horkheim kennen, die er nach seiner Anstellung als Waldschütz in Weiler bei Jagstzell auch heirathete. Ec hatte aber keine eigentliche Neigung mehr zu ihr, da sie 8 Jahre alter als er und nicht mehr hübsch war, zeugte indeß doch mit ihr ein Kind, einen jetzt 11 Jahre alten Knaben. Er zog daher andern Weibsbildern nach und besonders einer Marianne Konle von Jagstzell. Dieses wüste Leben ihres Mannes wollte die Frau nicht leiden, und da sie mit ihren Mahnungen und Vorwürfen nicht aufhörte, so entstand der Wunsch in ihm, seiner Ehefrau ganz los zu werden. Bei jedem Anlässe hatte sie nun die scheußlichste Behandlung zu erfahren. Dem Pfarrer, welcher dem Manne Vorstellungen machte, sagte Roller kurz: „ich kann das Luder nicht leiden, ich mag sie nicht!" Trotzdem schwieg aber seine Frau zum Umgang der Konle nicht still, und cs entstand in dem Angeklagten der Gedanke, sie geschickt vom Halse zu schaffen, damit er ein freies Leben habe. So versprach cr einem armen Maurer 50 fl., wenn er dieselbe erschieße. Da Roller sein wüstes Leben immer ärger trieb, wurde er endlich gegen seinen Willen nach Grömbach versetzt. Alsbald knüpfte ec daselbst mit der Tochter seines Hausherrn oin neues unerlaubtes Verhältniß an, indem er dieser verspiegelte : er lasse sich von seiner Frau scheiden und heirathe dann sie. Auch die Konle hatte ihn dreimal in Grömbach Besucht. Seiner Frau, die in Weiler verblieben, da seine Güter damals nicht gleich veräußert werden konnte, schrieb er einen Brief und bat sie wegen des Geschehenen um Verzeihung. Da der Anklagte bei der Ankunft seiner Frau erwarten durfte, daß sie das alte Treiben erfahren und der alte Skandal losgehen würde, und er hiedurch Gefahr ging, seine Stelle zu verlieren, so faßte er den Entschluß, sie vom Halse zu schaffen, welchen er am 22. Nov. v. I. auch ausft'rhrte. Das Zcugenverhör, das sehr umfassend war, bestätigte nur zu sehr das wüste Treiben des Angeklagten. Nachdem die drei Sachverständigen und besonders Prof. v. BrunS von Tübingen erklärten und bewiesen, daß die Schädelverleßungen nicht von einem Sturze herrühren können, indem Letzterer mehrere Schädel von Erschlagenen und Heruntergestürzten vorzeigte, auch die Lage der Frau eine ganz andere gewesen wäre, wenn sie herabgefallen, begründete der Staatsanwalt sinne Klage, welche sehr gründlich und schlagend war.. Nachmittags ging das Gerede außerhalb des Schwurgerichtssaales, der Angeklagte
wolle gestehen. Und in der That erhebt sich auch der Ver- theidiger nach Beginn der Sitzung und erklärt, daß seine Vertheidigung unnöthig sei, Roller gebe sich schuldig, worauf dieser sich erhebt und ein wahrhaftes, umfassendes Ge- ständniß ablegt. Er habe ungefähr 4 Tage vor der That sich entschlossen, seine Frau, die er nicht mehr habe sehen können, zu ermorden. Als er nun am 22. November vom Walde zurückgekehrt sei, habe er seine Frau mit auf die Bühne genommen, um Schindeln zu holen. Sie sei ohne Argwohn mitgegangen und habe sich beim Garbenloche aufgestellt. Als er ihr nun die Schindeln in die Schürze gab, habe er sie rücklings hi'nabgeworfen. Er sei dann die Treppe hinunter, und als er durch den Stall in die Scheuer treten wollte, sei ihm seine Frau lautlos entgegengekommen. Ec fragte sie: bist du heruntcrgefallcn? Sie sagte ja. Sofort aber faßte er sie an, legte sie aus den Boden nieder, ergriff aus dem Strohstnhl heraus einen Prügel, und schlägt sie mit zwei oder drei Streichen todt, — ohne daß sie schrie oder Widerstand leistete. Beim Herabwerfen war dieselbe an der unten befindlichen Leiter ausgefallen, und wahrscheinlich mit den Armen und Füßen in den Sprossen hängen geblieben, wodurch das Gewicht des Falles vermindert wurde, und sie für jetzt noch einen Augenblick gerettet blieb. Auf dieses Gestäadniß hin konnten die Geschworenen alsbald ihren Wahrspruch aus „Schuldig" abgeben. Der Staatsanwalt beantragte Todesstrafe, worauf Roller auf die Brust schlägt und sagt: Herrgott sei mir Sünder gnädig! und gegen die Richter,. Geschworene und das Publikum hin, um Verzeihung bittet. Das Urtheil des hohen Hofes lautete auf „den Tod durch Enthaupten!" Vom Präsidium aus wurden noch folgende herzerschütternde Worte an Roller gerichtet: „Sie haben Ihre Ehefrau, die Ihnen mit gränzenloser Liebe zugethan war, auf eine schauderhafte Weife umgebracht. Sie haben aber jetzt solch tiefe Reue gezeigt, daß ich glaube, es ist bei Manchem, der gegen Sie seither mit Abscheu erfüllt war, an dessen Stelle jetzt Mitleid mit Ihnen getreten. Wenn Ihnen die Gnade des Königs nicht zu Theil wird, so haben Sie Ihre Schuld mit dem Tode zu büßen. Rüsten Sie sich deßhalb aus diesen letzten Gang. Die, die Ihnen im Tode vorangrng, wird Ihnen jetzt schon verziehen haben, und Gott, der Allgütige , wird Ihre Reue mit Wohlgefallen wahrnehmen und Ihnen gnädig sein!" Roller war vom Schmerze ticf zerrissen.
Tages-Neuig ketten.
Karlsruhe, 3l. März. Bei der heute hier statt, gehabten 41. Gewinnziehung der großh. badischen 35 fl. Loose sind auf die nachfolgenden Nummern die dabei bemerkten Hauptpreise gefallen. Nummer 269,370 fl. 40,000. Nr. 349,751 fl. 12000. Nr. 360,947 fl. 5000. Nr. 16,833, 26,306, 108,835, 108,844 und 189,318 jede fl. 2000 .
Karlsruhe, 2. April. Die 2. Kammer hat ge- stern eine geheime Sitzung gehalten, in welcher über die Vorlage der Regierung, die Eisenbahnfrage betreffend, be- rathen wurde. Es handelte sich dabei vorzüglich um die Frage: ob beide Bahnen, die Kinzigthaler und die Oden- walder, oder nur eine, und welche auf Staatskosten ge-