Die Magdeburger*

Hagelversicherungs - Gesellschaft

übernimmt auch in diesem Jahre Versicherungen zu billigen festen Prämien.

Wird die Versicherung auf fünf Jahre oder langer genommen, so gewährt die Gesellschaft einen an­sehnliche n Rabatt.

Wer seinen Prämien - Betrag nicht gleich bezahlen will, erhält Borgfrist bis Martini.

Die Entschädigungen werden in allen Jahren stets prompt, voll und in baarcm Gelve binnen Monats­frist nach Feststellung des Schavens auSgezahlt.

In Württemberg wurden un vorigen Jahre auf 42 Feldmarken Entschädigungen geleistet und waren die Versicherten mit Regulirung der Schäden vollkommen zufrieden.

Prospekte, Police-Bedingungen, Antrags-Formulare werden gratis abgegeben, sowie jede zu wünschende Aus­kunft bereitwilligst ertheilt.

Der Haupt-Agent: Ferd. Garnier in Stuttgart.

Bezirks-Agent:

VerwaltungS-Aktuar Wurst in Nagold. Stadtpflcger Stein in Horb.

Julius H u b e r, Kaufmann in Altenstaig. Franz Iüdler in Wildberg.

Die Vortheile, welche die Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft gegenüber der Kölnischen Hagelver­sicherungs-Gesellschaft bietet, sind:

1) Die Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft bewilligt denjenigen, welche sich auf5Jahre bei ibr versichern, einen P ram ien-R a bat l von 4 Prozent, und wenn die Versicherung auf 10 Jahre ge­schlossen wird, einen Rabatt von 5 Proz., welcher in jedem Jahre gleich von der Prämie ab­gerechnet wird.

Die Kölnische Gesellschaft dagegen gewährt bei Sjähriger Versicherung zwar auch 4 Prozent Ra­batt, erhebt aber während der ganzen fünf Jahre die volle Prämie und rechnet jenen Rabatt erst auf die Prämie des sechsten Jahres ab.

2) Bei der Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft beginnt die Versicherung schon mit der M i ite r n ach t S st u » de desselben TageS, an welchem der Versicherungsantrag an die Haupt- Agentur zur Post aufgegeben ist, worüber der Versicherte sich leicht Gewißheit verschaffe» kann.

Bei der Kölnischen Gesellschaft dagegen beginnt die Versicherung erst mit dem Tage und der L-tunde, an welchem der V e r sich e r ung S - A n trag an die Haupt-Agentur gelangt ist, waS der Versicherte niemals zu controliren im Stande sein wird.

Bei der Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft weiß der Versicherte also, daß, wenn z. B. der Versicherungs-Antrag am 1. Mai an die Haupt-Agentur zur Post aufgegeben ist, er von der Mitternachtsstunde zwischen dem 1. und 2. Mai ab gegen Hagelschäden geschützt ist, während er bei der Kölnischen Gesellschaft erst bei Empfang der Police erfährt, von welcher Zeit ab die Versicherung läuft, und vor diesem Zeitpunkte schon längst verhagelt sein kann.

3) Wenn die versicherten Gegenstände in das Eigenlhum eines anderen Besitzers übergehen, so ist bei der Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft die Versicherung auch für den neuen Erwerber gültig, ohne daß es deßhalb einer besonderen Anzeige der Besitzverän derung bedarf.

Die Kölnische Gesellschaft dagegen verlangt ausdrücklich, daß der Besitz Nachfolger in Ge­meinschaft mit dem Vorbesitzer eine solche Anzeige einreicht, widrigenfalls die Versicherung für den Letztere» nicht gültig ist.

Wenn'also bei Nebcrgabe größerer Güter, welche in der Regel zur hagelgefährlichsten Jahreszeit'geschieht, nicht sofort am Tage der Uebergabe die nöthige Anzeige erstattet wird dieß dürfte aber wohl in den mei­sten Fällen versäumt werden und es tritt inzwischen ein Hagelwetter ein, so empfängt weder der Vorbe- sitzer Entschädigung, eben weil er an den versicherten Gegenständen kein Anrecht mehr hat, noch der Besitz­nachfolger, weil er noch nicht in den Versicherungs-Vertrag eingetreten war.

4) Will der Beschädigte daS verhagelte Feld umackern und im laufenden Jahre anderweitig benutzen, so ist er bei der Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft berechtigt,

' die sofortige Abschätzung des Schadens zu verlangen, welcher von den Sachverständigen mir Rücksicht aus den Voriheil der anderwciten Benutzung festgesetzt wirk.