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Dienstag denlt. März

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Oberamt Nagold.

Im Monat Avril d. I. wird bei der K. Kreiör egierring in Reutlingen eine Prüfung der Kandidaten für Mühlschcmn'sielb.n statifindeii.

Diejenigen Kandidaten des hiesigen Bezirks, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben ihre Meldungen mit einem Taufschein, einem Bürgerrechts- und Prädikatszcngniß, sowie einem Zeugniß über ihre Bildungslausbahn be­legt, rechtzeitig der Unterzeichneten Stelle zu übergeben.

Von dem Tage der Prüfung werden die Bewerber dann besonders benachrichtigt werden.

Den 8. März 1856. K. Oberanit. Wiebbekink.

21' Oberamt-sgericht Nagold.

E »zlha l.

Schuldenliquidationen.

In den nackgenaunten Ganisachcn ist zur Schuldenttquivation re. Tag­fahrt auf die nuten bezeichnete Zeit anberaulnt, wozu die Gläubiger und Bürgen mit dem Aussigen auf vaS Rath- hauS zu Enzthal zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vvrgcladen werden, daß die Nichtliqnidirende», so weit ihre Forderungen nicht aus de» GerichtSakten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse aus­geschlossen, von den übrigen nicht er­scheinende» Gläubigern aber wird an­genommen werde»,, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung deS Verkaufs der Masscge- genstände und der Bestätigung deS- terpflegers der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klasse beilrelen.

DaS Ergebinß deS Liegenschafts- Verkaufs wird nur venjenlgen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, de­ren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern'Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Ll- quidatiouStagfahrl stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und

wenn der Verkauf erst nach der Ligui- dationöiagfahrt vor sich gehl, von dem Verkaufstage an.

Als besserer Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er­klärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weiSt. f

Liquidirt wird gegen

1) Anna Maria, geb. Schneider, Ehe­

frau des alt Adam Schaber, Krämers (vormals Conrad Bäz- ner'S Witiwe) in Enzthal, am Dienstag den 15. April 1858, Vormittags 9 Uhr;

2) Johann Georg Wctzcl, Bürger

in Besenfeld, Taglöbner in Pop- pellhal, Gemeinde Enzihal,

am Dienstag den 15. April 1856, Vormittags 11 Uhr, jk aus dem RathhauS in Euzrhal.

Nagold, den 7. März 1856.

Königs. Oberamtsgericht. M ittnacht.

2s» Oberamtsgericht Nagold. Wildberg.

Schlzldeuliq-lfdation.

In der Gantsache des Weiland Christian HaviL gK u g e l, Maurers in Wildberg, ., ,i ist zur Schuchenliquidattn rc. Tag­fahrt qmf

Montag den 14. April 1856, Vormittags 10 Uhr, auberaumt, wozu dieGläübiger und Bür­gen »nt dem Anfügen auf das Rath- hauS zuWildberg zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, vaff dieNrchtliquidirenden, soweit ihre Forderungen nicht aus den GrrichtS- akten bekannt sind, in nächster Ge- richlSsitzuiig-vutch Ausschlußbescherd von d-erMasse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleich-, der Genehmigung deS Verkaufs der Massegegeustände und derBestätigung deS Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe beitreten.

DaS Ergebniß deS Liegenschafts» Verkaufs wird nur denjenigen bet. der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, de­ren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Be­friedigung der Erlös aus ihren Un­terpfändern nicht hinreicht. Den übri­ge» Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers m dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf por der ffmdatioiiStagsährt stattgefundpu hat, vom'Tag der .Liquidation. an, und wenn der Verkauf, erst nach der Liqui- dationStagsahrl vor sich geht, ,von'dem

VerkaufStage an.

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Als bGerer Käufer wird-nur der«