versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche IStägH'e Frist zu Beibringung eines bessern Musers in dem Fall, wenn der LiegenschaftS-Verlauf vor der Li- quidationStagfahrt stattqefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und weün der Verkauf erst nach derLiqui- dationStagfahrt vor sich geht, von dein Verkaufotoge an.

Als besserer Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er­klärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weiSt.

Nagold, den 19. Jan. 1856.

Königs. OberamtSgericht.

Mltt nacht.

21, OberamtSgericht Nagolv.

R o h r ö o r f.

Schuldenliquidation.

In der Gantsache der

st Barbara, geb. Kübler, gewesene Wittwe des Gregor We, Metz­gers von Nohrvorf, ist zur Schuldenltguidation rc. Tag­fahrt auf

Samstag den 16. Februar 1856, Vormittags 9 Uhr,

anberaumt, wozu dieGläubiger undBür- gen mit dem Anfügen auf das Nakh- hauS zu Rohrdorf zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenven, soweit ihre Forderungen nicht aus den GenchtS- akten bekannt sind, in nächster Ge­richtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Maffegegenstände und derBestätigung des GüterpflegcrS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß deS Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, de­ren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, uud zu deren voller Be­friedigung der Erlös auS ihren Un­terpfändern nicht hinrelcht. Den übri­gen Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines

bessern Käufers in dem Fall, wenn der LiegenschaflS-Veikauf vor der Li- quidativnStagfahrt stattgefunben hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verlauf erst nach derLiqui- dätionStagfahrt vor sich geht, von dem VerkartsStage an.

Als besserer Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er­klärt und seine Zahlungsfähigkeit uach- weiSt.

Nagold, den 7. Jan. 1856.

Königs. OberamtSgericht.

Mitt n a ch t.

21, Oberamtsgericht Nagolv.

R o h r d o r f.

Schuldenliquidation.

In der Ganlsache deS

Gottfried Adam Gräßle, Schlos­sers von Rohrdorf,

ist zur Schuldenliquidation rc. Tag­fahrt auf

Donnerstag den 14. Februar 1856, Morgens 8 Uhr,

anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen mit dem Aussigen auf daS NathhauS zu Rohrdorf zur Anmel­dung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenven, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch AuS- schlußbescheid von der Masse ausge­schlossen , von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird an­genommen werben, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung DeS Verkaufs der Massege­genstände und der Bestätigung des- terpflegerS der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klasse beitreten.

DaS Ergebniß deS Liege,ischafS- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werben, de­ren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hiureieht. Den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Li- quidationstagfahrt stattgesunden hat vom Tag der Liquidation an, uno

wenn der Verkauf erst nach der Liqui- dationStagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstagr an.

Als besserer Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er- klärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weiSt.

Nagold, den 9. Jan. 1856.

K. Oberamtsgericht.

Di ittnacht.

2j, Rentamt Bern eck.

Lang- und Klotzliolz Verkauf auf dem Stock.

Am

Donnerstag den 31. Jan,, Nachmittags 2 Uhr, ! werden im Gasthaus zur Krone hier auS den Freiherr!, v. Gültlingen'schen Walddistrikten Kegclshardt, Schillberg und Fichtwald:

ca. 560 noch stehende Stämme mit ca. 30,000 C ' verkauft.

Das Holz ist ausgezeichnet und wird auf Verlangen vorgezeigt.

Bemerkt wird noch, daß am Schlüsse der Verkaufs-Verhandlung sogleich die Genehmigung oderNicdt-Geiiehmigung deS Verkaufs ausgesprochen werden wird, uud baß Nachgebote nicht an­genommen werden.

Den 18. Jan. 1856.

Freiherr!, v. Gülilingen'scheS R euta m t.

2f, Haiterbach,

Gerichtsbezirks Nagold. Gläubiger - Aufruf.

Um die vderamtSgenchilich ungeord­nete, außergerichtliche Schuldenver­weisung deS hiesigen Bürgers und HafnerS Michael Braun mit Sicher­heit fertigen zu können, werden dessen Gläubiger ausgesoidert, ihre Ansprüche bei dem hiesigen Stablschnllheißenamte binnen 15 Tagen

um so gewisser anznzeigen, als später für ihre Befriedigung nicht mehr ge­sorgt werden könnte.

Den 14. Januar 1856.

Der GemeinderaO'.' vclt. Stadtschultheißenamt.

M a i e r.

2j, Haiterbach,

OberamiS Nagold.

Hopfen - Verkauf.

Die Gemeinde verlaust ca. 6 Ctr. Hopsen