Vlkrualien-Preise in lezter Woche.
1 Pfd Dchsensleisch
Nagold.
Alten
staig.
10 kr.
Freuden
stadt
Tübin
gen.
Calw.
10 kr.
1! kr.
10 kr.
11 kr
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Der poetische Schuhflicker.
(Englische Gericht»,'«»«.)
Mistres WuggS, eine so dicke als kleine Frau, etwa 40 Jahre alt, erscheint als Klägerin vor einem Londoner Polizeigericht. — Sie näherte sich dem Sitz des Richters, und indem sie denselben mit ausdrucksvollem Blicke ansah, redete sie ihn mit bewegter Stimme an:
Wenn es Ew. Lordschaft vielleicht gefällig wäre...
Nach diesen Worten hörte sie auf und verharrte im Stillschweigen.
Richter: Was wünschen Sic?
Mistr. MuggS: Ew. Lordschaft — ich — ich (abermali- geS Stillschweigen. Hie Klägerin bedeckt sich mit tragischer Gebärde das Gesicht mit dem Taschentuch. Sie schwimmt in Thräncn.)
Richter: Drücken Sie sich etwas verständlicher aus, sonst muß ich Sie abweisen.
Mistr. Muggs: Der Angeklagte ist mein Mann.
Richter: Gut! nun weiter
Mistr. WuggS: Er versohlt alteS Schahwerk.
Richter: Ist dies etwa der Grund Ihrer Klage?
Mistr. Muggs (tief aufseufzend): Ich habe ihn vor sechs Monaten geheirathet.
Richter: Zum letzten Male, wollen Sie sich deutlich erklären oder nicht? Worüber haben Sie sich zu beklagen? Was haben Sie Ihrem Manne vorzuwerfen?
Mistr. Muggs: Erst nachdem ich ihn geheirathet, Machte ich die entsetzliche Entdeckung , — daß er — daß er — ich kann das entsetzliche Wort nicht auS- sprechen! — (Sie ist angegriffen und bricht in Thrä- yen auS.)
Richter: Nun, welche Entdeckung haben Sie gemacht ?
Mistr. Muggs: Ach! — Gott — daß er — ein — Dichter ist, Ew Lordschaft. — (DieS Gcständniß bringt allgemeine Heiterkeit hervor.)
Richter: Nun, es ist kein Verbrechen, nicht einmal rin Vergehen, ein Dichter zu sein, so viel ich weiß.
Mistres MuzgS ist durch diesen Ausspruch sicht» bar erleichtert und ermuthigt, und erzählt nun dem Tribunal, wie ihr Mann, der Dichter, ihr ganzes Vermö
gen aufzehrt, und wie er ste nun schlage, da sie ihm nichts mehr geben könne. — Man sieht in ihrem Gesichte noch die Spuren der erlittenen Mißhandlung. — Nach der Klägerin tritt der Polizeibeamte vor, welcher den Schuhmacher auf frischer That betroffen und arre- tirt hatte. Er erklärte dem Richter, daß er dem Muggs Vorstellungen gemacht und ihn gefragt habe, weßhald er seine Frau denn so prügele, worauf ihm dieser geantwortet:
Allerdings Hab' ich sie geschlagen,
Und sie darf sich nicht darüber beklagen;
Denn ich b«t sie, eine Kro»' mir zu schenken,
Sie aber that durch Verweig'rung mich kränken.
Und als ich ihn arretirtr, setzte er hinzu:
Belieben Sic ihre Eile zu hemmen,
Erst will ich mich nur schnell waschen und kämme»;
Dann bin ich gerne zu folgen bereit,
Daß ich Ste aufhalte, ihm mir whr leid,
Der Richter ließ setzt den Schuhflicker vortreten und fragte ihn, was er zu seiner Rechtfertigung vorzubringen habe. Der Angeklagte antwortete:
Gern ged' ich zu, daß ich je zuweilen Etwas brutal bin, doch das muß sic heilen- Sic bat mich einen Dummkopf gescholten,
LolcheS, Hab' ich mit Schlägen vergolten.
Ganz rasend hat sie mich durch Grobheit gemacht,
Das har ihr die derbe Tracht Prügel gebracht.
Richter: Sie scheinen sehr auf Dichterehre zu halten, aber gehört es auch zur Poesie, seine Frau zu miß. handeln?
Der Schuhflicker antwortete:
Ohne Zweifel; und wenn Sie befehlen,
Wert»' in zwei Versen ichs Ihnen erzählen:
Die Weiber zu zücht'gen, d'ran zweifeln Sie nie,
Das nennt man die „Handlung" in der Poesie.
Die Sache ging zu Ende, wie diese Art von Prozesse immer zu enden pflegt. In dem Augenblick, wo der Richter daS Urtheil der Strafe aussprechen wollte, stand die Klägerin von der Klage ab, und bat um Nachsicht für ihren Mann. Nachdem der Richter des Schuhflickers Freilassung angekündigt hatte, drückte derselbe die ! zärtliche Gattin gerührt an seine Brust und versprach Isogar, daß er in Zukunft nicht mehr „dichten" wolle. Sie weinte an seinem Herzen; doch indem er das Polizeibureau verließ, sagte er ihr noch halblaut ins Ohr:
Rosalchen, mein Engel, jetzt'können wir lachen,
Im Herzen fühl' Liede ich für dich erwachen,
Du hast mich besiegt — die Hand geh' verloren,
Die jemal dich prügelt — dies sei dir geschworen!
Nein, Sälchen, dein Muggs wird dich »immer betrüben, Treu' wird bis zum letzten Hauch er dich lieben.
Arbeit.
Arbeit ist ein goldner Wein,
Er macht fröhlich Mark und Bein.
Lieder Meister, trink' ihn auö! -t'
Gott gesegn' dir Stall und Haus!
Verantwortliche Redaktion : H ölj l e. Druck «nb Verlag ber G. Zaiser'schen Buchhandlung in Nagold.