Nagold Gläubiger - Aufruf.
Wer an den früheren Revisions- Assistenten Bumüller dahier Ansprüche zu machen hak, wird aufgefordert, solche
innerhalb 8 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle geltend zu machen. Den 4 Sepr. 1854.
Stattschultheißenamt.
Engel.
Nagold.
Baumfatz betreffend.
Schon die ältesten Verordnungen anempfchlen d«e Anpflanzung derOvst- bäume an den Straßen, insbesondere ist diß durch die allgemeine Verordnung vom 23. Juni 1808 gesetzlich vorgeschrieben. Man fordert daher diejenigen, welche an Straßen Güter besitzen, auf, dieser bestehenden Ordnung Folge ^u leisten, und spricht das Erwarten aus, es werden sie um so williger dieser Verordnung Nachkommen, als sie selbst oder doch ihre'Nachkommen den größten Nutzen dabei erzielen.
Zugleich benützt man diese Gelegenheit, auch die übrigen Gutsbesitzer zu veranlassen, sich die Verbesserung, Erweiterung und angemessene Behandlung der Obstbaumzucht, mit hösercm Grad von Aufmerksamkeit, Fleiß und Anstrengung angelegen seyn zu lassen, sofern es zum Obstbau noch manche sehr geeignete und günstige Platze gibt. Hauplsächlich dürften sich die Aecker an der Oberjettinger Steige zu bei- den Seiten zu Baumäckern eignen. Bereits sind hier einige Aeckerbrsitzer mit rühmlichem Beispiele vorangegangen, was gerne wahrgenommen wurde. Die übrigen Güterbesitzer sollten daher nicht säumen, den Nebenliegern in ihrem lobenswerthen Bestreben nachzuahmen, um so mehr als junge Obstbäume stets in der Baumschule sehr woblfeil zu haben sind.
Den 2. September 1854.
Stadlschultheißenamt.
Engel.
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