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lligeuz-Blatt

Fkeitag den 23. Dezember L8Z3.

Auswanderung nach Peru betreffend.

DaS Ministerium des Innern an das K. Oberamt Nagold.

Nach eil er Korrespondenz der All­gemeinen Ze'kung voin 9. d. M>S. Nro. 343 ä. >!. Lima 10. Oktober d. I soll die Peruanische Regierung damit umgehen, durch die Vermittlung eines bercttS auf der Reise nach Eu­ropa befindlichen Damian v. Schütz auS Nassau vorzugsweise im Süden Deutschlands eine beträchtliche Zahl (13,000) Auswanderer BehusS der Bevölkerung und Kolonifirung deö östliche» und nördlichen Theüs von Peru anzuwerbcn. Nach dem Inhalte des zwischen bem genannten v. Schutz in Gcmemswafi iwr einem Bergwerko- defiher Manuel Jjurra und der Pe­ruanischen Regierung abgeschlossenen Derirags haken sich kie ersterru ver­pflichtet, binnen seckS Jahren 13,000 zum GeschäfiSdetried geeignete Ansieo- ler aus dem sittliche» Deurschland und Oesterreich, der Swwclz u»o Belgien in daS Land am Amazoncnstroin und ressen Zuflüssen zu schaffen, dagegen zahlt die Peruanische Regierung für jeden rmporiirlen Kolonisten 30 Dol­lars 15 fl. Prämie und gibt ln jedem der trist ersten Jahre 10,000 Dollars 25,000 fl. Borschuß, der von der Peruanischen Gesantkschaft in London auSdezahlt wird, wenn die Uliiernedmer nachMei/en, daß ste im Jahr 1854 mindestens 600 Kolonisten rmporkirt baden. Diese Colonisten, derei' Jetee für sich 12 (für seine Kinder "ie Hälfte) Fanegadas andau- fähiHin Landes erhalten soll, sind be­stimmt' an den Mündungen von Flüs scn und ni Thalebenen bei einem der ungesundesten Klimate im Aequalorial- lande daS Land anzubauen, wobei sie

ihrem sicheren Verderben entgegen ge­hen weiten.

Da eS schon nach den Erfahrungen und Erhebungen, welche der der >m Jahr 1851 durch einen gewissen Ro- dulso aiitz Lima erfolgten Beförderung von über 1200 deutsche» Auswande­rern nach Peru gemacht worden sind, überall keinem Zweifel unterliegt, daß diesem Unternehmen, falls je versucht werden sollte, dasselbe auch auf Würt­temberg aliSzubchneu, mit allem Ernst enkgegeuzurretcn ist, so erhalt daS Oderaml den Auftrag,

1) etwaige Nicht - Württemberger, welche in Würuemderg fachen sollten, Leute für dieses Unternehmen anzu- werben, sofort aus Württemberg autz- zuweiseu;

2) den in seinem Bezirk befindlichen koncesswnirren Auswanderungs-Agen­turen bei Vermeidung einer empfind­lichen Geldstrafe für jeden einzelnen Fall und zutreffendenfalls der Einlei­tung gerichtlicher Untersuchung nach Maßgabe deS Art 377 deS Strafge­setzbuchs jede Bctheiliguiig bei diesem! Unternehmen mir dem Ansage» zu« untersage», daß übcrdicß sofort die j Enizicoung der Konccssiou würde ver-! fügt werte», falls sic in irgend einer! Weise dem Unternehmen Vorschub leiste» sollten;

3) ankeren Württemberger», welche versuchen sollren, für die Realisirung dieses Unternehmens lharig zu seyn, dicß unter Strafandrohung zu unter- sagen;

4) sämmtlichen OrlSvorstehern sei­nes Bezirks, so wie den Pfarrämter» die Ausstellung irgend welcher Ur­kunden für dieses Unternehmen zu un­tersagen;

5-Personen, welche gleichwohl Lust haben sollten, unter Belheiligung an diesem Unternehmen nach Peru aus­

zuwandern, hievor auf das eindring­lichste zu Protokoll zu verwarnen und kcinensalls Passe hiezu auszustellen.

Stuttgart, den 12. Dez. 1853.

Linden. Klumpp. Die OrtSvorsteher werden beauftragt, nach Vorstehendem sich zu achten und gegenwärtiges Blatt sogleich dem K. Pfarramke mitzurheilen.

Die Stadiscvultheißcnäinter Nagold, Alteustaig und Wildberg haben den AuSlvankerunzs - Bezirks - Agenten geeignete Eröffnung zu machen unbEr- vffnungSurkundcii hieher ein rufenden.

Nagold, den 19. Dez. 1853.

Königliches Oberamt.

W i e d d e k i ii k.

Oberamtsgcrtcht Nagold.

T u l z.

Schuldüttliquidntiori.

In der nachgenannten Gantsach» ist zur Tchuldenliquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeicknete Zeit anbe- raumr, wozu die Gtäudiger und Bür­gen unter dem Anfügen eingcladcn werden, daß die Nichtliquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht auS den GerichkS-Aktcu bekannt sind, am Schluß der Liqu dation durch Ausschlußbescherd vo» der Masse ausgeschlossen werden, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen weite» , daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpfle- gerS der Mehrheit ihrer Klaffe bei- treten.

Michael D e n g l e r, Schreiner von

Sulz,

Donnerstag den 19. Januar 1854,

' Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhaus in Sulz.

Nagold, den 12. Dezdr 1853.

K. Oberamtsgericht, v. Rom.