Calw, 14. Januar 1944

Vo«Ie«»NLeIse

Mein lieber, herzensguter Mann und lreubesorate Vater, Bruder, Schwager. On­kel und Schwiegersohn

Paul Rappold

ist am 12. Januar unerwartet nach kurzer schwerer Krankheit von uns gegangen.

In tiefer Trauer

Frau Johanna Rappold, geb. Stahl mit Sohn Karl Rappold, z. Z. bei , der Wehrmacht und die übrigen Anverwandten. Beerdigung: Montag, 17. Januar, nach­mittags 3 Uhr.

Schönbronn, 14. Januar 1944

Unser lieber guter Vater, Grohvater und Schwiegervater

Christian Kugel

Landwirt

ist im Alter von 73 Jahren nach kurzer Krankheit heimgegangen.

In stillem Leid

Familie Albert Straub

Anna Kugel

Frida Kugel mit Kind

Beerdigung Sonntag 13 Uhr.

Lsfringen, 14. Januar 1944

Allen Verwandten, Freunden uno Bekannten die schmerz- llche Mitteilung, daß meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Großmutter und Schwiegermutter

Barbara Federmann, g-b. Ziegler

im Alter von 65 Jahren sanft in dem Herrn entschlafen Ist. Um stille Teilnahme bitten die trauernden Hinterbliebenen:

Der Gatte: Jakob jedermann mit Angehörigen. Beerdigung Sonntag nachmittag 3 Uhr.

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Ikrs VsrmLiiung geben bekennt:

Albert Nasz

^oi^Lvsdsl!. s. k'snr.-QfSN.-Oiv.

Elsriede Nasz

gsd. »luss

2H

IS. Usnusr 1944

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INrs Vsrmüklung geben bekannt:

Gnstao Avdreata

Odsrgs^r. l. s. 6sd.-»Isg.-k?sgt.

Zohanna Andreata

iilr»»u NlsiNngon

18. Usnusr IS44

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Ikrs Vsrmükiiing geben bekannt:

Engelbert Saier

r. 2. dol ln/vkkmsrrkt

3nge Saier

gsd. Lekmic»

U»nusr 1944

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6r igitts

Oie üsburt eines gesun­den löektsransns rsigsn in dankbarer prsuds an

Franz Slolba vvd Iran Gertrud

Oal«, 14. llsnuar 1944 >._-_

Aolilsnklo»'» A»lk«r»l,»>fsr

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13. Januar 1944 Für die vielen Beweise herzl. Anteilnahme sowie d>e zahl­reiche Teilnahme am Trauer- gollesdienst anläßl. desHelden- todes unseres liebe» unoergeßl. Sohnes, Baiers, Bruders und Schwagers. Grtn. Wilhelm Rupps, sprechen wir unser» herzlichen Dank aus.

Damilie Ehristian Rupps

Kalh. Sonnlagsgottesdienste

Lalw : 7.30 Uhr und 9.30 Uhr Nagold rS Uhr. Altensteig : 15.30 Uhr

Eoang. Gottesdienste

Nagold

Sonntag, 16. Januar:

9.45 Uhr Hauptgottesdienst (Bercinshaus)

10.45.Uhr Kindergottesdienst (Vercinshaus)

11.15 Uhr Christenlehre f. Töch­ter (Kinderschule)

14 Uhr Gedächtnisgottesdienst (Vereinshaus)

Mittwoch, 19. Januar: ,

20 Uhr Bibelstunde (Vereinsh.)

Jselshauscn Sonntag, 16. Januar:

8.30 Uhr Hanptgottesdienst, an- schlietz. Kindergottesdienst Mittwoch, 19. Januar:

20 Uhr Bibelstunde

Mschösl. Melyodistenkirche

Nagold

Sonntag, 16. Januar:

Vorm. 9.45 Uhr Gottesdienst Sonntag abds. 19.30 Uhr und Montag- bis Freitagabend je 20 Uhr Vorträge.

Freiw. Feuerwehr

Nagold

Montag, 17. 1. 44, 19.30 Uhr Uebung

für Löschgruppe II (Henne).

Der Wehrführer

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Möbliertes

Zimmer

nur in gutem Hause, mit Mor­genkaffee, von älterem, auswür- .igem Herrn, berusst»tig, gesucht.

Angebote unter M. J> 12 an die Geschäftsstelle derSchwarz­wald Wacht".

Anordnung über die Meldepflicht für die Vermietung gewerblicher Räume

Auf Grund des Erlasses des Führers über den Ausgleich kriegS- wichtigen Raumbedarfs vom 12. 11. 43 (RGBl. I S. 659) und der Durchführungsbestimmungen hiezu sowie des 8 2 des Preisbildungs- gesetzes vom 29. 10. 36 (RGBl. I S. 927) in Verbindung mit der 4. Anordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befug­nisse des Reichskommissars für die Preisbildung vom 87. 9. 37 wird angeordnet:

8 1.

Zur Sicherung der planmäßigen Bewirtschaftung des Bedarfs der Rüstungs- und Kriegsproduktion sowie des sonstigen kriegs­wichtigen Bedarfs an Räumen bedarf die Anmietung von Räumen zu Lager-, Fertigungs-, Büro- und sonstigen gewerblichen Zwecken sowie zur Unterbringung ausländischer Arbeitskräfte und Kriegs­gefangener der vorherigen Genehmigung, die über den zuständigen Bürgermeister bei mir zu beantragen ist.

Die Anmietung von Räumen (insbesondere für Verlagerungs­zwecke) ohne meine Einschaltung ist unzulässig und rechtlich un- wirksaE Ohne meine Genehmigung belegter Raum kann wieder entzogen werden.

Frei werdende gewerbliche Räume sind mir vom Inhaber sofort zu melden.

8 2.

Die Vermieter gewerblicher Ri.ume sind verpflichtet, mir den Abschluß des Mietverhältnisles und den vereinbarten Mietzins spä­testens binnen 2 Wochen nach Beginn des Mietverhältnisses an-

,»zeigen.

Für laufend«, nach dem 1. Januar 1943 abgeschlossene Miet- verhältnisie ist dir Mietzinsanmeldung bis spätestens 31. Jan. 1944 nachzuholen, und zwar auch dann, wenn ich die Genehmigung zur Anmietung des Raums bereits erteilt habe.

8 3.

Die Mietzinsanmeldungen nach 8 2 sind auf dem vorgeschriebe­nen, bei den Bürgermeisterämtern erhältlichen Vordruck zu. erstatten und bei dem Bürgermeister derAÄemeinde, in der die Räume liegen, abzngebcn.

Vermieter und Mieter sind verpflichtet, auf der Mietzinsanmel­dung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben durch Unter­schrift zu bescheinigen

Die Mietverträge sind den Mietzinsanmeldungen zur Einsicht­nahme anzuschließen.

8 4.

Etwaige sonst vorgeschriebene Meldungen an andere Stellen blei­ben unberührt.

. 8 5 .

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden bestraft.

8 6 .

Diese Anordnung gilt für den Kreis Calw. Sie tritt mit sofor­tiger Wirkung in Kraft.

Calw, den 12. Januar 1944

Der Landrat

In Vertretung: Römer

^ Leffentliche Bekanntmachung

Wichtig für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

1. Einsendung der Lohnftruerkarten 1942 und 1943 an das Finanz­amt.

») Die Arbeitgeber haben die Lohnsteuerkarten 1942 und 1943, die sich in ihrem Besitz befinden, spätestens am 31. Januar 1944 an das Finanzamt einzusenden, das auf der ersten Seite der Lohnsteuerkarte 1942 oder 1943 bezeichnet ist; b) die Arbeitnehmer haben ihre Lohnsteuerkarte 1942 oder 1943, wenn sie sich in ihrem Besitz befindet, spätestens am 31. Ja­nuar 1944 an das Finanzamt einzusenden, das auf der ersten Seite der Lohnsteuerkarte 1942 oder 1943 bezeichnet ist.

2. Auf die allgemeine Ausschreibung von Lohnstcuer-Bescheiuigun- gen auf der zweiten Seite der Lohnsteuerkarte 1942 ödet 1943 für das Kalenderjahr 1943 wird verzichtet. Die Anordnungen in Ziffer 1 dieser Bekanntmachung über die Einsendung der Lohn­steuerkarten 1942 und 1943 an das Finanzamt werden dadurch nicht berührt.

Die Lohnsteuerkarten 1944/46 enthalten keinen Vordruck mehr für die Eintragung von Lohnsteuer-Bescheinigungen. Die Ar­beitgeber brauchen für die Kalenderjahre 1944 bis 1946 vor­läufig allgemein keine Lohnsteuer-Bescheinigungen auszuschreiben.

3. In den folgenden beiden Fällen haben jedoch die Arbeitgeber einen Lohnzettel oder eine Lohnsteuer-Bescheinigung aus­zuschreiben:

») Die Arbeitgeber haben für alle Arbeitnehmer, deren Arbeits­lohn im Kalenderjahr 1943 8400 RM. überstiegen hat, einen Lohnzettel auszuschreiben und spätestens am 31. Januar 1944 dem Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers rinzusenden. War ein Arbeitnehmer nur wahrend eines Teils des Kalender­jahres 1943 beim Arbeitgeber beschäftigt, so ist für die Frage, ob der Arbeitslohn 8400 RM. im Kalenderjahr 1943 über­stiegen hat, der Arbeitslohn auf einen vollen Jahresbetrag umzurechnen. Lehnzettel werden vom Finanzamt kostenlos geliefert.

d) Die Arbeitgeber haben außerdem den Arbeitnehmern, für die sie keine Lohnzettel auszuschreiben haben, die aber für das Kalenderjahr 1943 eine Einkommenssteuercrklärung abgeben müpen, auf Antrag eine dem Lohnzettel entsprechende Be­scheinigung (Lohnsteuer-Bescheinigung) auszuscpreiben. Die Arbeitnehmer haben diese Bescheinigung ihrer Einkommen­steuererklärung für das Kalenderjahr 1943 beizufügen. Vor­drucke für diese Bescheinigungen sind beim Finanzamt er­hältlich.

Weitere Auskunft erteilt das Finanzamt. v -

Im Januar 1944.

Finanzamt Hirsau.

Stadtgemeinde Nagold

Die Auszahlung des

Damittenunterhalts

an die Angehörigen Einberufener s. den Monat Januar 1944 erfolgt am Montag, den 17. Jan. 1944, nachmittags von 26 Uhr aus der Stadtkasse. Stadlpflege

Stellung

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möglichst nicht auf Büro, wird von älterem, zuverlässigem, aus­wärtigem Herrn gesucht. Ebenso von 52jähr. einfacher, gebildeter Frau, tüchtige Köchin und Kran­kenpflegerin.

Angebote unter Ä. A. 12 an die Geschäftsstelle derSckwarz- waldWacht". ,

im Nagoldtal zu vermieten in 3-Zimmerwohnung an evakuierte Dame, die Aufenth.-Genehmig, hat, gegen Haushaltsführung bei alleinstehend, berufstätigen Herrn (43 Jahre). Bettwäsche u. Koh­len>sen selbst gestellt werden. Nähere Angaben unter II. C. 12 an dieSchwarzwald-Wacht".

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