derungen, zu verzeichnen, und sofort dem Oberamte zu berichten, ob und wie viele Gebäude des Sesammt-Ge- meindebezirkS einer neuen und veränderten Schätzung zu unterwerfen seyen.
Ebenso sind auch die etwaigen auf die Klassifikation Einfluß habenden Aenderungen an den Gebäuden, an ihrer mnern Einrichtung, ihrer gewerblichen Benützung u.s. w. aufzunehmen.
2) Die von den Gcmeinderäthen einkommenden Berichte haben die Ober- ämker nach Ziff. 10 des Normal-Erlasses vom 16. März d. I. alsbald dem Obmann der Schätzungs-Kommission zu übergeben, um dieselbe in den Stand zu setzen, die Rundreise in den betreffenden Gemeinden mit möglichster Rücksicht auf Kosten - Ersparmß einzutheilen, worüber das Obcramt sorgfältig wachen wird, und es ist darauf zu sehen, daß die neuen veränderten Einschätzungen, so wie die etwa erforderlichen Aenderungen in der Klas. sifikation einzelner Gebäude noch im Laufe dieses Jabrs bereinigt werden.
Wenn wegrn baulicher Verbesserun. gen eine veränderte Einschätzung erforderlich wird, so ist, wie sich von selbst versteht, nicht blos der durch die Verbesserung eingetretene Werthuntcr- schied inS Auge zu fassen, sondern das ganze Gebäude in seinem nunmehrige» Zustande nach den fetzigen We>ths - Verhältnissen (Ges Art. 19) neu zu schätzen.
Sollte ein oder das andere Mitglied der diesseits zu ammengesetzten EchätzungS-Kommission verhindert, oder eine Aenderung in der Zusammensetzung der,fraglichen Kommission sonst geboten oder ange nessen seyn, so sieht der Lerwaldungs-Raih den rechtzeitigen Anfragen entgegen.
3) Sämmiliche über die neuen und veränderten Einschätzungen rc. aufge- nommene Protokolle, auch über diejenigen Gebäude, welche vorher, übrigens nach erfolgter Umlage der Brand-
. , 1. Juli 1853
schad°M„„Sz° P-° z,,Dg dc7 ,SS4 ' auf Verlangen der Eigemhümer neu oder verändert eingeschätzt wurden, sind mit den Kostenzetteln der Schä- tzungS-Kvmmission spätestens auf den 1. März 1854 hieher vorzulegen, um zu erwägen, ob diese Gebäude für das Kalenderjahr 1854 nachträglich zu der'
Brandschadensumlage beigezogen werden sollen.
4) Die Kostenanrechnungen der Schätzer sind nach Ziff. 23 des Normal-Erlasses vom 16. März d. I. zu bemessen.
Da die Feststellung des veränderten Katasterstanvs Behufs einer neuen BrandschadenSumlage erst auf den 1. Januar 1855 nochwendig wird, so hat eine Revision der Brandvcrsiche- rungs - Kataster auf den 1. Januar 1854 zu unterbleiben, und es sind die Ergebnisse der im Laufe dieses JahrS stattfinbcnden Schätzungen, sofern die e Einträge nicht von dem RathSschreiber sofort (Ges. Art. 22), sondern von einem eigenen Geschäftsmann (B. O. §. 14 Abs. 2) zu machen sind, erst mit den Aenderungen des nächsten JahrS in die BranöversicherungS-Kataster zu über-ragen.
ES fällt daher auch eine Anrechnung für Kataster-Einträge in Folge der zu Z-ff. 2 angeorvneten Schätzungen rc. hinweg.
Die Oberämter haben die zum Vollzüge dieser Anordnungen erforderlichen Einleitungen ungesäumt, und wo das erstmalige Klassifikations - und Einschätzungs-Geschäft noch nicht beendigt ist, alsbald noch Bereinigung dieses Geschäfts zu treffen.
Stuttgart, den 27. Oktober 1853.
Camerer. Rampacher.
Oberamt Nagold.
Aushebung für das Jahr 1831 betreffend.
Die OrlSvorstcher werden wegen Behandlung deS Geschäfts auf den oderamtlichen Erlaß vom 4. Novbr. 1848 (Amtsblatt Nro. 89) verwiesen.
Den .4. November 1853.
Königliches Oderamt.
W - e b b e k i n k.
Öberamtsgericht Nagold.
Nagold.
Schuldenliquidatiouen.
In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulden-Liquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnete Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirent den, so weit ihre Forderungen nich- auS den Gerichts-Akicn bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Aus
schluß-Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung de- GülerpflegerS der Erklärung der Mehr- heit ihrer Klasse beitreten.
Michael Friedrich Bätzner, Flößers in Enzthal,
Montag den 21. November 1853, Morgens 9 Uhr, auf dem Nathhauö in Enzthal;
Gottlieb Pflüger, Bürger in Hailerbach und Färber in Schwünge«, Donnerstag den 24. November 1853, Vormittags 10 Ubr, auf dem Nathbaus in Echietingen.
Nagold, den 19. Oktober 1853.
K. Oberamtsgericht.
_Ger. - Akt. Ziegler.
Gerichtsliotarmt Nagold.
Em mingen, GerichtibczirkS Nagold.
Liegenfchafts - Verkauf.
In der Gantsache des
Jakob Friedrich Nenz^ Zim- mermannS,
kommt dessen Liegenschaft, bestehend in:
Der Hälfte an einem stockigen WohnhauS zwei Wohnungen undMDWi Hofraithe oben un Dorf, an einer einstöckigen Scheuer mck zwei Thenn und einem Anbau oben im MAN Dorf,
circa 3 Morgen Aecker in allen drei Zeigen und
8 Ruthen Hanflanb, gemeinderäthlich zu 433 fl. 30 kr. tarirt, auf dem Ralhh.ru» in Emmingen am
Montag dem 12. Dezbr. d. I., Vormittags 9 Ubr, zum Verkauf, wozu Kauf-liebhaber, auswärtige mit VermögenSzeugnissen versehen, eingeladen werden.
Den 11. No»e» ber 1853. i
K. Gerrchtsnotariat Nagold. !
G r o ß._
GerulMuotariat Nagold.
Schtetl'ngen. ^
Liegeuschafts - verkauf.
Aus der Gantmasse des Für erS Gottlieb Pflüger zu Schtetingen komm, dessen Liegenschaft, l «stehend i«: