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folgende Ge- anjubieten:

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Weißzeug, sten mit zwei Verzierungen Zoll hoch, 7 6 Zoll tief, innerer Ein- e bat früher er Preis 15 fl. ressirt, kann

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Haus eine Ab« er die Auffüh- faffliigkmauer chuh lang zu ottesackcr dort- essenden Houd- itBermigenS- fen auSweisen en.

KostenSvoran» b«, Maurer« :it zusammen

emeinderaihs: Bahr.

Nagolder

Amts- undZntelligenz-Blatt

Dienstag den 3 . Mai S 8 Z 3 .

nmri » 5 kr. i'/, kr. in der Reich ert.

Oberamtsgerlcht Nagold.

Schrildenliguidatonen.

An bcn nachgenaiuuen Ganisachen ist zur Schuldenliquibaiion rc. Tagfabrt auf,die unten bezeichnele Zeit anbe- raumr, wozu die Gläubiger und Bür­gen unter dem Anfügen vorgelaken werden, daß die Nichiliquidirenden, so weit ibre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Ausschlußde- scheid von der Masse ausgeschlossen wer. den, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werben, daß sie dinfichtlich eines rtwaigen Vergleichs, so wie bezüglich der Genehmigung des 'Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestäti- gung des GüterpflegerS der Erklärung »er Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

-l-Christoph Schneider, gewesener Schuster von Robrdorf,

Montag den 23. Mai 1853, Nachmittags 2 Uhr, aus dem Ratvvous in Robrdorf;

Conrad Großman», Bauer »on Wenden, ,

Freitag den 27. Mai 1853, >

V rmittags >0 Uhr, j

auf dem Ralhbaus IN Wenden. !

Nagold, den l8. April 1853. s

Königl. Oaeramtsgericht. ^ Ger.-Akt. Ziegler.

Amrsnotanat Altenstaig,

Altenstarg Stadt,

Gerichts - Bezirks Nagold.

Außergerichtliche Schuldener« ledignng

Die Schuldensache des Jakob Fried. Guckelberge r,.

Tuchmacher-Meisters von hier, ist zu Folge oberamtögenchtlichen Aus­trals außergerichtlich zu erledigen..

Alle diejenigen, welche nun an rc. Guckclberger aus irgend emem Rechts- Grunde Anspruch zu machen haben, so wie dess n Bürgen, werben daher piemit aufgefordert, am

Dienstag dem 17. Mai d. I., Morgens 8 Uhr,

auf dem diesigen Ralbbaus entweder in Person oder durch hinlänglich legi- timirte und nistruirie Bevollmächrigte ! zu erscheinen, ihre Forderungen unier ! Vorlegung der Original-Schulddoku­mente oder sonstiger Urkunden anzu­bringen, und sich über eiwaige Vcr- ^ gleichs-Vorschläge zu erklären.

> Von den nichr erscheinenden bekann­ten Gläubigern wird angenommen, sie treten der Erklärung der Mebrzabl der anwesenden Gläubiger ihrer Klaffe bei.

Den 26. April 1853.

K. Amtsnolariat Altenstaig.

W u l l e n._

Amrsnotariat Wildberg.

Aufforderung.

Alle diesrnigen, welche an den Zim­mermann Cbrlstopb Fr. Dürr von Schöiib>'onn eine Forderung zu ma­chen baden, werden aufgeforderl, solche bei G-ssabr des Vertusts derselben binnen 21 Tagen

bei Unterzeichneter Stelle mit den er­forderlichen Beweismitteln belegt, an­zumelden.

Wilbderg, den 26. April 1853.

Königliches AmtSnoiariat.

M a s e r.

Amrsnotanat Altenstaig. Uederdera, GerichlSbezirks Nagold.

Sezier Licgenfcbasts« Der k a u .

In der Gaiusache des

Christian Kalmbach, Bauern von Lengenloch,

findet unter Bezugnahme aus die frühere Bekanntmachung in Nr. 16 des 4 » Nagolder Intel« ligenz - Blatte» vom 25. Fedr.

_ d. Z. ein wie.

derholter vierter und aber leztcr Ver« s kauf der zur rc. Kalmdach'schen Masse gevörigen Geoaulichkeiten und Güter am

Donnerstag dem 19. Mai d. I., Voimittags 10 Uhr, auf dem Raihhaus zu Uederberg statt, wobei zu bemerken ist, daß bis jezt für bas Kalmbach'sche Gut . 4400 fl.,

das Theurcr'sche Gütchen 1005 fl., und für 2 Morgen 1Viertel 5 Ruthen Wiese» im Thal auf Alten- staiger Markung . . . 450 fl.

offerier sind, wahrend dos ganze An« wesen gemeinderäthlich zu 8202 fl. geschäzt ist.

Die Kaufs - Lustigen hiezu einla­dend.

Altenstaig, den 13. April 1853.

Kdnigl. AmtSnotariar.

Wullen.

Rentamt Berncck.

Fischwafser - Verpachtung.

Die der diesige» Guisherrschaft zustehenden Fischwaffer in der Nagold und dem Zinödach auf Garrweilec Markung, in der Nagold zw-schen vier und Ebbousen und in dein Köll- bach auswärts bis zum Zwcrenberger Steg, werden am

Montag dem 9. Mai, Nachmm.'g» l Udr, auf weitere 6 Zabrc verpachtet wer­ben, wozu die L'edbader euilaoet

Nenlam mann Nestlen..