rich Roller, Fuhrmanns zu Gchön- ^ bronn,kommt des- ftn Anwesen, de. !,O,lA stehend in einem
Halden zweistöckigen Wohnhause mit Scheuer, Anbau und Backofen und circa 11 Morgen Aecker und Wiesen, am
Mittwoch dem 24. November, Vormittags 9 Uhr, auf dem Ratbhaus zu Schönbronn zum drittenmal« in öffentlichen Aufstreich, wozu hiemit namentlich auch die Gläubiger des Rothttiß eingelaken werden.
Wildberg, den 5. Novbr. 1852.
Königl. Amtsnotariat.
M a j e r.
Amtslwranat Alrenstalg.
Fünfbronn, Merichtsdezirks Nagold.
Dritter Liegenfchafts Verkauf
Zn der Schuldensachc der Gattin des Johann Georg Müller, Bau- rcn in Fünfbronn,
findet, nachdem fich bisher ein Liebhaber noch gar nicht gezeigt hat, am Samstag dem 11. Dezbr. d. I, Morgens 10 Uhr,
ein dritter Verkaufs - Versuch der in Nr. 59 des Nagolder Jnkelligenzblat- tes vom 23. Juli d. I. beschriebenen Realitäten, gememteräthlich zu 1016 fl. geschäzt, auf dem Rathhaus zu Fünf, bronn statt, wozu die KaufSltebhc-ber ringeladen werden
Alrenstaig, den 28. Oktbr. 1852. Königliches AmSlsnotariak. Wullen.
Amtsnotariat Altenstakg.
Fünfbronn,
Gerichts - Bezirks Nagold. Erster Liegenfchafts Verkauf. In der Gamsache des ff- Johannes Walz, gewesenen Sägers von Fünfbronn,
werden ober» amtsgerichtli- chem Aufträge zu Folge nachstehende Realitäten, als
G e b ä u :
Ein zweistöckiges Wohnhaus, mitten im Dorf;
Gärten:
Morgen 36,3 Ruthen bei dem Haus;
Ml
irand- und
' ahesel
2 Morgen 30,8 Nut en und
1 Morgen i9,9 Ruthen Oedung und Steinriegel,
3*/g Morgen 2,7 Ruthen in Stockäckern,
1 Morgen 40,7 Ruthen in der Wolsshaleen,
2 Morgen 2,l Ruthen und 36,0 Ruthen Oedung,
2 Morgen 38, l Ruthen in Göhr- äckern, oder mittlere Prnmen, gemeinderäthlich zu 1065 fl. geschäzt, am
Samstag dem 27. Novbr. d. I., Morgens 10 Uhr,
auf dem Rarvhaus zu Fünfbronn zum Verkauf gebracht.
Fremde, der Berkaukskommission nicht persönlich bekannte Käufer und ihre Bürgen haben sich über ihre Zah- lungsfähigkeit durch obrigkeitlich beglaubigte Zeugnisse zu den Akten aus» zuweisen.
Altenstaig, den 20. Oktober 1852.
Königl. Am-snotarlat.
Wullen.
Amtsnotariat Altenstaig.
am Samstag dem 11. Dezbr. d. I., Vormittags 11 Uhr, ein wiederholter dritter und lezter Verkauf der in Nr. 60 des Nagolder Intelligenz - Blattes vom 27. Juli d. I. beschriebenen Gebäulichkeiten und Güter, gemeinderäthlich zu 2291 fl. geschäzt, wofür bis jezt 1000 fl. os- ferirt sind, auf dem Rathhaus zu Künfbronn statt, wozu man die Kaufs- liedhaber einladet.
Altenstaig, den 28. Okt. 1852.
Königl. Amtsnotariat.
Wullen.
Altenstaig Stadt.
Gläubiger - Aufruf.
Da unlängst unser Vater, der gewesene Rotbgerbermeister Jakob Buob, gestorben ist, und es leicht möglich scpn könnte, daß er noch uns unbekannte Verbindlichkeiten unerfüllt gelassen hätte, so fordern wir diejenigen, welche etwa Forderungen oder Bürg. schafis-Ansprüche gegen ihn geltend zu machen gesonnen wären, auf, die- selben
Rothfe lben, GerlchlS-Bezirks Nagold. Dritter Liege» schuft S- Verkauf.
In der Ganlsache der ^ Wittwe des Jakob R ein ha r d t, gewesenen Bäckers von Nothfelden,
findet auf den Antrag der Gläubiger am
Donnerstag dem 9. Dez. d. I-, Vormittags 10 Uhr,
ein wiederholter dritter und voraussichtlich lezter Ber- der in Nro- 62 des Nagolcer Jntelligenzdlattes vem 3. August d. I beschriebenen Gedaulich keilen und Gütern, gemeinderäthlich zu 376 st. geschäzt, wofür bis jezl 270 fl. offerirl sind, auf dem Ralh- hans zu Nothfelden stakt, wozu man die Kauföileohaber einladet.
Altenstaig, den 30. Oktober 1852. Königl. Aimsnotarlat.
W u l t e n.
Amtsnotariat Altenstaig.
F ü n f d r o n n, Gecichtsbezirks Nagold. DritterLiegeusctzaftS-SLserkauf. In der Gantsache des
Michael Seiz, Bauten von Fünfbronn,
binnen 21 Tagen
uns anzuzeigen, «ndem wir sonst viel» leicht später nicht mehr in der Lage wären, sie berücksichtige» zu können. Den 29. Oktober 1852.
Für sich und im Auftrag seiner Geschwister:
Johannes Buob, Rothgerber. Bdt. Stavtschultheißen-Amt. Speidel.
W a l d d o r f,
Oderamts Nagold.
Auswander« ug.
Johannes Kirn, Martin Sohn, Tuchmacher von hier, beabsichtigt mit seiner Ehefrau nach Nordamerika aus- zuwantern, kann aber die verfassungsmäßige Bürgschaft nicht leisten, es werten keßwegen alle diejenigen, welche irgend eine Ansprache an rc. Kirn zu machen haben, aufgcforderl, solche innerhalb 3 Wochen bei der Unterzeichneten Stelle geltend zu machen, da nach Ablauf dieser Frist der Auswanderung statt gegeben wird, und diejenigen, weiche ihre Forderungen nicht angemeldct, es sich selbst zuzuschreiden haben, wenn sie später nicht mehr berücksichtigt würden.
Den 28. Oktober 1852.
Schu'lhei'ßenamt. , Ganßle.