todes aussetzen, zumal wenn er weiß, daß die Proviant. Meister dar allerdrinzentste persönliche Interesse, das Interesse ihres eigenen Geldbeutels haben, sich nicht zu verrechnen?
Es ist daher nickt Unmensch! ch'eit, sondern Barmherzigkeit und Woblthat, wen» die Behörden in den aufgeregten Zeiten einer Tbeurung den Attentaten einer unwissenden Menge auf die Freiheit des Verkehrs und auf daS Eizenthum der Getrcitehantler mit nachsschtv- loser Strenge entgegentrctcn.
ll. Die Getreide < Ausfu hr-Verbote.
Wenn nun, wie wir gesehen haben, der Nokhstand nack erner schlechien Ecnoic darin besteht, daß, um mit dem vorhandenen geringen Vvrraihe von Lebensmitteln dis zur nächsten Erndte auSzureichen, jeder einzelne Verzehrer secaen ragl-cken Verbrauch einschränken oder, um der gangbaren Anschauiina zu folgen, seinen Bedarf tbeurer bezahlen muß; so scheint es nabe zu liegen, daß die Staatsregierung ein Verbot erlassen müsse, diesen an sich ichvn ungenügenden Vorrat» an Nahrunzsstoffen noch mehr zu »erringen durch Ausfuhr in fremde Länder oder durch Verwendung zu umergeordneten Zwecken, wie B. zur Branntweinvereiiung.
WaS zunächst die Ausfuhrverbote anlangt, so kennt man diese Maßregel schon seit den ältesten Zeiten. Ader so wert unsere geschichtliche Kunde reicht, hat sie immer nur die Noch verschlimmert, nicht sie gelindert. Wir müssen sie ivwvdl vom rechtlichen w>e vom volkswirth- schafilichen Gesichtspunkte aus verdammen. Vom rechtlichen, weil sie einer Ergcnkhums-Beraubung gleichkomm». Der Landmann ist auf einen gewissen Durchschnittspreis seiner Produkte angewiesen und dieser Durchschnittspreis entsteht, indem man aus den Niedrigen Preisen nach reicher Erndte und aus den Hungerpreisen theurer Iadre die Mi»e zieht. Es ist eine offenbare Ungerechtigkeit, wenn man ,hn verhindert, den Nachtbeil niedriger durch den Nutzen bober Preise auszugkeichen, ober man müßte denn gesonnen sein, ihm von Staats wegen auch in wohlfeilen Jahren einen sogenannten einen lohnende» Preis zu gewährleisten. Wollte man das thun, so müßten alle Konsumenten in wohlfeilen Jahren eigens besteuert werben, um das Unrecht zu ver- güten, das während der Theurung der Producent zu ihren Gunsten erleidet.
Liktualren
wöchentliche Frucht-
Nagolder
Verkauft «urve»:
SrlL«
Frucht-
Gattungen.
niederer.
mittlerer.
höchster.
Aber, kann man einwenden, Noth kennt kein Gebot und Hunger fragt nicht nach Gerechtizke t. Dieß ist wahr, und eS ist daher besser, die Ziveckwckrigkeit alS die Ungerechtigkeit der Gecreideverbote nachzuweisen.
Die usfuhr findet naiürlich nur dann statt, wenn sie einen Gelonutzen ,n Aussicht stellt, also nur aus einem Lande mit wohlfeilen Preisen in ein Land, wo Getreide iheurer ist. Der Transport, die Versicherung, di Kommission, die Lagermielhe in fremden Speichern müssen noch abgezogen werden vom Verkaufspreise, und der Werthunlerschleo muß zwischen dem austübrenken und einführenden Lande a,so schon einigermaßen erbeblich seyn, ehe der Kau,mann sich enischließe, seine Kprnvorrätbe in die ssrrmve zu verschiffen. Er wird sich nicht dazu emschlicßcn, sobald er Grund hat anzunchmen, baß man fern Korn bald iw eigenen Lande besser wirb gebrauchen, als auch höher wird bezahlen können. Und wir haben bereits nachgewiesen, daß kneß besser vom Kaufmann dcuriheiU werden kann, als vom Staate. Sobald eia wirklicher oder vermeintlicher Mangel im eigenen Lande eincritt, sorgt die Natur leldst, ohne menschliches Zuthun, für das wirksamste aller Ausfuhrverbote, nämlich für eine Steigerung der inländischen Preise, und die Strenge dieses Verbots richtet sich ganz genau nach dem jedes- maligen Grabe des wirklichen ober vermeintlichen Mangels. Es bleckt lar, so lange der Mangel noch bezweifelt wird: eS wird straffer, so wie er unzweideutig und erheblich erschein». Und am Ende erreicht es einen Punkt, wo nicht nur jedwede Ausfuhr aufhört, sondern wo die Einfuhr fremden Getreides massenweise beginnt. Wenn nun der Staat dieser naturgemäßen Abstufung durch Dekrete vorgreifr, so ,st die erste Folge, ckaß augenblicklich alle Inhaber von Vorräthen stutzig werden und an sich zu halten anfangen. Jedermann denk«: wenn der Staat die Ausfuhr verbietet, so muß cs sehr schlimm stehen, schlimmer als man auf der Kornbörse geglaubt hat; wir werden also noch viel höhere Preise bekommen und ich will mit meinen Verkäufen noch warten. Die Preise steigen also und das Publikum wird einer freilich vorübergehenden, aber doch immer sehr drückenden künstl.chen Theurung auSgesezt.
(Fortsetzung folgt.)
und Holz-Preise, den 27. Dezember 1851.
Dinkel, nen.ISch. Dinl«l,aU. Kernen. .
Hader . . Gerste Mudiftuch« Bohnen 1 Waizen Roggen Wicken .
Erbsen.
Linie» . Lins.-Gerüe Stog.-Waizen
Brsv-Preise.
Pf». Kernenör»» . 14 kr.
» Lchwarzdroo . .
Weck » S Lth. — Qtl.
Fleisch-Preise.
Pst>. Ochsenäeisch .
» Rinvst-isch » Haimnecstersch » Kaibsteisch » Schwein-steifch, abgezogen . .
»»abgezogen
Fett -Preise.
, Schiveine-Lchmalj » Rmvschmalz . .
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