die genauere Zeit der im Juli vor- zunehmenben Visitation selbst wird noch besondere Mittheilung von den Visitatoren erfolgen.

Das gemeinschaftliche Oberamt hat nun Vorstehendes den betreffenden Gemeinde- und Schulbehörden seines Bezirks ncktzutheilen, und dieselben zu jeder thunlichen Unterstützung der Sache aufzufordern. Insbesondere würden die Gewerbetreibenden selbst durch Vermittlung der Lokalgewerbe­vereine oder ihrer Zunftvorstände zu veranlassen seyn, be, Gelegenheit der Visitation den studienrätdllchen Kom­missär auf die eigenthümlichen Be­dürfnisse des Ortes und der Gegend, auf die vorliegenden Schwierigkeiten^ sodann auch auf die zur Benützung ^ sich dardietenden Hülfsmittel aufmerk, sam zu machen, zu welchem Zweck es l am geeignetsten sepn dürfte, dieselben j zu der von dem Visitator anzuordnen­den Sitzung der bürgerlichen Kollegien! einzuladen. Für die Visitationen selbst ^ ist die Anordnung zu treffen, daß bei denselben wo immer möglich auch die Sonntagsgewerdeschüler sich einfinden. Jedenfalls haben die Lehrer von sämmtlichen (auch den nicht anwesen­den) Schülern die Zeichnungen des lezten Jahrs (nach der Zeitfolge ge­ordnet, und in einem Umschläge mit dem Namen des Schülers bezeichnet) zur Visitation bereit zu halten; eben­so hat bei denjenigen Schulen, welche nicht unmittelbar visitirt werden kön­nen, der Lehrer diese Zeichnungen dem Visitator vorzulegen. Ausserdem haben die sämmtlichen Lehrer dem­selben genaue Verzeichnisse ihrer Schü­ler zu übergeben. So weit diese sich auf die Sonntags-Gewerbeschulen be­ziehen, haben sie ausser den gewöhn­lichen Angaben des Alters und Gewerbs auch noch den früheren Schul-Kursus (ob Volks- oder Realschule) zu ent­halten, und diese specieüen Angaben in einem Anhänge durch übersichtliche Zusammenstellung derselben Rubriken hervorzuheben. Endlich ist dabei zu bemerken, ob die Schüler in Abthei- lungen zeichnen, und nach welchem Eintheilungs-Trund diese Abtheilungen gemacht sind (ob nach Alter, oder Ge­werbe rc.), ob für das geometrische und das Fachzeichnen besondere Stun­den bestimmt sind, und wie viele Stun­den im Ganzen, wie viel für jede Abtheilung verwendet werden.

Was die Kosten betrifft, so werden sie hinsichtlich der abgeordneten Visi­tatoren aus Staatsmitteln bestritten;

dagegen haben diejenigen Gemeinden, deren Schulen in diesem Jahr nicht visitirt werden können, den Lehrern, welche zur Visitation der nächsten Schule einberufen worden, ihre Aus­lagen zu ersetzen, was be« den Real­schulen aus der Position für Lehrmit­tel geschehen kann.

Das gem. Oberamt wird Vorste­hendes, um der Sache die möglichste Verbreitung und Thecknahme zu ver­schaffen, auch in das Bezirks-Blatt einrückeu lassen.

Stuttgart, den 4. Juni 1851.

Knapp.

Vorstehender Erlaß wird hiemit zur öffentlichen Kenniniß gebracht und den Gemeinde- und Schulbehörden die möglichste Unterstützung der Sache em­pfohlen.

Nagolv, den 12. Juni 1851.

K. gemeinschaftl. Oberamk. Wiebbe krnk. Sch üz, Dek.-A.-B.

Oberamt Nagold.

Zurücknahme einer Auffor» derung.

Die unter'm 5. d. Mts. an den Flaschnergesellen Friedrich Moser von Wildberg erlassene Aufforderung wird zurückgenommen.

Den 13. Juni 1851.

Kömgl. Oberamt.

Akt. Noo schüz, Sl.-B.

Amtsnotariat Altenstaig.

Rotbfelden.

Gerichts - Bezirks Nagold. Zweiter

Liege nschaftSverkauf.

In der Gantsache des Johannes Sanirer, Schreiners von Nothfelden, werden am

Montag dem 21. Juli d. I., Morgens 8 Uhr,

nachstehende Realitäten, von welchen E. jezt nur ein- zelne einen Käu- ' fer gefunden ha­

ben, einem wie­derholten zwecken nach Umständen lez- tcn Verkauf ausgesezr, als:

Gebäude:

Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Holz-Magazrn im untern Stock, unten im Dort;

Wiesen:

b/g Morgen 15,4 Ruthen im Thal;

A e ck e r:

*/g Morgsn 10,7 Ruthen im Rieth­bach,

s/g Morgen 44,7 Rüchen im Dreit- waasen,

Morgen 9,9 Ruthen im Schle­gel,

Vg Morgen 20,0 Rntben «m obern Thal,

2/g Morgen 10,3 Ruthen im Buß;

Garten:

18,6 Ruthen Gras- und Baum- Garten beim Haus, gemeinderälhlich zu 770 si. angeschla­gen.

Fremde, der Verkaufs-Kommission nicht bekannte Käufer haben sich über ihre Zahlungsfähigkeit zu den Akten auszuweisen.

Altenstaig, den 11. Juni 1851. Königl. Amtsnotariat.

Wullen.

Amtsnotariat Altenstaig.

Spielberg,

Oberamts-Gerichts-Dezirks Nagold.

Liegenschafts - Verkauf.

In Folge oberamtsgerichtlichen Auf­trags werden dem

Hiob Gaus aus Spielberg im Wege der Erekution am

Dienstag dem 24. Juni d. I., Nachmittags 1 Uhr, durch die Unterzeichnete Stelle zum Verkauf ausgesezt:

Gebäude:

Die Hälfte an einem Wohnhaus und Scheuer, oben im Dorf, gemeinderäthlicher Anschlag 150 fl.;

A e ck e r:

Zeig auf dem Lehen:

2 Viertel 13^g Ruthen und 3 Viertel 14^ Ruthen auf der Höhe,

gemeinderäthlicher Anschlag . 80 fl.; Egenhauser Markung:

1 Morgen 18 Ruthen auf der Höhe, gemeinderäthlicher Anschlag . 40 fl.

Dieses zur Kenntniß Kaufslustiger, unter dem Anfügen, daß sich fremde, welche der Verkaufs-Kommission nicht persönlich bekannt sind, über ihre Zah­lungsfähigkeit zu den Akten auszu- weisen haben.

Altenstaig, den 17. Mai 1851.

. önigl. Amtsnotariat.

Wul l en.

Amtsnotariat Wildberg.

Sulz,

Oberamts Nagold.

Verkauf der Schildwirthschaft

und

Bierbrauerei zur Krone.

Die Relikten deS verstorbenen Kro- nenwirihv W eible in Sulz beabsichti­gen, das an derStraße von Wildberg nach Herrcnberg gelegene Gasthaus