die genauere Zeit der im Juli vor- zunehmenben Visitation selbst wird noch besondere Mittheilung von den Visitatoren erfolgen.
Das gemeinschaftliche Oberamt hat nun Vorstehendes den betreffenden Gemeinde- und Schulbehörden seines Bezirks ncktzutheilen, und dieselben zu jeder thunlichen Unterstützung der Sache aufzufordern. Insbesondere würden die Gewerbetreibenden selbst durch Vermittlung der Lokalgewerbevereine oder ihrer Zunftvorstände zu veranlassen seyn, be, Gelegenheit der Visitation den studienrätdllchen Kommissär auf die eigenthümlichen Bedürfnisse des Ortes und der Gegend, auf die vorliegenden Schwierigkeiten^ sodann auch auf die zur Benützung ^ sich dardietenden Hülfsmittel aufmerk, sam zu machen, zu welchem Zweck es l am geeignetsten sepn dürfte, dieselben j zu der von dem Visitator anzuordnenden Sitzung der bürgerlichen Kollegien! einzuladen. Für die Visitationen selbst ^ ist die Anordnung zu treffen, daß bei denselben wo immer möglich auch die Sonntagsgewerdeschüler sich einfinden. Jedenfalls haben die Lehrer von sämmtlichen (auch den nicht anwesenden) Schülern die Zeichnungen des lezten Jahrs (nach der Zeitfolge geordnet, und in einem Umschläge mit dem Namen des Schülers bezeichnet) zur Visitation bereit zu halten; ebenso hat bei denjenigen Schulen, welche nicht unmittelbar visitirt werden können, der Lehrer diese Zeichnungen dem Visitator vorzulegen. Ausserdem haben die sämmtlichen Lehrer demselben genaue Verzeichnisse ihrer Schüler zu übergeben. So weit diese sich auf die Sonntags-Gewerbeschulen beziehen, haben sie ausser den gewöhnlichen Angaben des Alters und Gewerbs auch noch den früheren Schul-Kursus (ob Volks- oder Realschule) zu enthalten, und diese specieüen Angaben in einem Anhänge durch übersichtliche Zusammenstellung derselben Rubriken hervorzuheben. Endlich ist dabei zu bemerken, ob die Schüler in Abthei- lungen zeichnen, und nach welchem Eintheilungs-Trund diese Abtheilungen gemacht sind (ob nach Alter, oder Gewerbe rc.), ob für das geometrische und das Fachzeichnen besondere Stunden bestimmt sind, und wie viele Stunden im Ganzen, wie viel für jede Abtheilung verwendet werden.
Was die Kosten betrifft, so werden sie hinsichtlich der abgeordneten Visitatoren aus Staatsmitteln bestritten;
dagegen haben diejenigen Gemeinden, deren Schulen in diesem Jahr nicht visitirt werden können, den Lehrern, welche zur Visitation der nächsten Schule einberufen worden, ihre Auslagen zu ersetzen, was be« den Realschulen aus der Position für Lehrmittel geschehen kann.
Das gem. Oberamt wird Vorstehendes, um der Sache die möglichste Verbreitung und Thecknahme zu verschaffen, auch in das Bezirks-Blatt einrückeu lassen.
Stuttgart, den 4. Juni 1851.
Knapp.
Vorstehender Erlaß wird hiemit zur öffentlichen Kenniniß gebracht und den Gemeinde- und Schulbehörden die möglichste Unterstützung der Sache empfohlen.
Nagolv, den 12. Juni 1851.
K. gemeinschaftl. Oberamk. Wiebbe krnk. Sch üz, Dek.-A.-B.
Oberamt Nagold.
Zurücknahme einer Auffor» derung.
Die unter'm 5. d. Mts. an den Flaschnergesellen Friedrich Moser von Wildberg erlassene Aufforderung wird zurückgenommen.
Den 13. Juni 1851.
Kömgl. Oberamt.
Akt. Noo schüz, Sl.-B.
Amtsnotariat Altenstaig.
Rotbfelden.
Gerichts - Bezirks Nagold. Zweiter
Liege nschaftSverkauf.
In der Gantsache des Johannes Sanirer, Schreiners von Nothfelden, werden am
Montag dem 21. Juli d. I., Morgens 8 Uhr,
nachstehende Realitäten, von welchen E. jezt nur ein- zelne einen Käu- ' fer gefunden ha
ben, einem wiederholten zwecken nach Umständen lez- tcn Verkauf ausgesezr, als:
Gebäude:
Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Holz-Magazrn im untern Stock, unten im Dort;
Wiesen:
b/g Morgen 15,4 Ruthen im Thal;
A e ck e r:
*/g Morgsn 10,7 Ruthen im Riethbach,
s/g Morgen 44,7 Rüchen im Dreit- waasen,
Morgen 9,9 Ruthen im Schlegel,
Vg Morgen 20,0 Rntben «m obern Thal,
2/g Morgen 10,3 Ruthen im Buß;
Garten:
18,6 Ruthen Gras- und Baum- Garten beim Haus, gemeinderälhlich zu 770 si. angeschlagen.
Fremde, der Verkaufs-Kommission nicht bekannte Käufer haben sich über ihre Zahlungsfähigkeit zu den Akten auszuweisen.
Altenstaig, den 11. Juni 1851. Königl. Amtsnotariat.
Wullen.
Amtsnotariat Altenstaig.
Spielberg,
Oberamts-Gerichts-Dezirks Nagold.
Liegenschafts - Verkauf.
In Folge oberamtsgerichtlichen Auftrags werden dem
Hiob Gaus aus Spielberg im Wege der Erekution am
Dienstag dem 24. Juni d. I., Nachmittags 1 Uhr, durch die Unterzeichnete Stelle zum Verkauf ausgesezt:
Gebäude:
Die Hälfte an einem Wohnhaus und Scheuer, oben im Dorf, gemeinderäthlicher Anschlag 150 fl.;
A e ck e r:
Zeig auf dem Lehen:
2 Viertel 13^g Ruthen und 3 Viertel 14^ Ruthen auf der Höhe,
gemeinderäthlicher Anschlag . 80 fl.; Egenhauser Markung:
1 Morgen 18 Ruthen auf der Höhe, gemeinderäthlicher Anschlag . 40 fl.
Dieses zur Kenntniß Kaufslustiger, unter dem Anfügen, daß sich fremde, welche der Verkaufs-Kommission nicht persönlich bekannt sind, über ihre Zahlungsfähigkeit zu den Akten auszu- weisen haben.
Altenstaig, den 17. Mai 1851.
. önigl. Amtsnotariat.
Wul l en.
Amtsnotariat Wildberg.
Sulz,
Oberamts Nagold.
Verkauf der Schildwirthschaft
und
Bierbrauerei zur Krone.
Die Relikten deS verstorbenen Kro- nenwirihv W eible in Sulz beabsichtigen, das an derStraße von Wildberg nach Herrcnberg gelegene Gasthaus