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Amts- und Jutelligenz-Blatt

für die Oberamtsbezirke

Nagold und Horb.

76 Freirag, den 2V. September 1850.

Oberamt Nagold.

Einzug und Ablieferung deS

Brandschadens pro 18^/^ betreffend.

Nach einer Anzeige der Oberamts­pflege ist an dieselbe an dem Brand­schaden Pro bis jezt nur äußerst

wenig abgeliefert worden.

Da die Hälfte desselben auf den 15 dieses Mts. verfallen ist, so werden' die Oris-Borsteher ernstlich erinnert, für den ungesäumten Einzug und die Ablieferung dieser Hälfte mit Nachdruck zu sorgen, widrigenfalls gegen die Säu­migen mißliebige Maaßregeln ergriffen werden müßten.

Binnen 8 Tagen wird Bericht über die getroffene Verfügung erwartet.

Den 18. September 1850.

K. Oberamt. Wiebbekink.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold.

Schulden - Liquidationen.

In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulden-Liquidation re. Tag­fahrt auf die unten bezeichne« Zeit anbe­raumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nichrliquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den GerichtS- Akten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird an­genommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung deS Verkaufs der Masse-Gegen­stände und der Bestätigung des Güter» pflegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Martin Noh, Mezger und Bier­brauer von Altenstaig,

Mittwoch den 2. Okt. d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Altenstaig.

Martin Steck, Gemeindediener von Spielberg,

Donnerstag den 3. Okt. d. I.,

Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Spielberg.

Jg. Ferdinand Friedrich Bachteler, Nagelschmid von Altenstaig, Freitag den 4. Okt. d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Altenstaig. Johannes Schaible, Schuster von Egenhausen,

Montag den 7. Okt. d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Egenhausen. Werland Simon Fr. Luy, Glaser von Altenstaig,

Dienstag den 8. Okt. d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Altenstaig. Johann Jakob Dengler, Zeugma­cher von Wildberg,

Donnerstag den 10. Okt. d. I., Vormittags 9 Ubr, auf dem Raibbause in Wildberg. Weiland Adam Kal mb ach, Fuhr­mann von Spielberg,

Freitag den 11. Oklbr. d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Spielberg.

Den 27. August. 1850.

K. Oberamtsgericht, v. Nom.

Oberamtsgericht Nagold.

Beuren.

Aufforderung

eines

Verschollenen.

Georg Simon Keppler von Beu­ren, geboren den 2. August 1780, Sohn der verstorbenen Johann Georg Kcp- plerschen Ebekeute von dort, ist längst verschollen und von seinem Leben oder Tod nichts bekannt.

Es ergeht daher an ihn oder seine etwaigen Leibes-Erben die Aufforde­rung, sich

binnen 90 Tagen

a stoto dahier zu weiten, widrigenfalls rc. Keppler als ohne Leibes-Erben ver­storben angenommen und sein Pfleg-

Vermögen landrechtlicher Ordnung nach vertheilt werden würde.

Den 17. September 1850.

K. Oberamtsgericht, v. Nom.

Oberamtsgericht Nagold.

W i l d b e r g.

Aufforderung

eines

Verschollenen.

Johann Jakob Schidel von Wild­berg, geboren den 18. Dezember 1799, Sohn der s- Bäcker Johann Jakob Schidelschen Eheleute von dort, ist längst verschollen und von seinem Leben oder Tod nichts bekannt.

ES ergeht daher an ihn oder seine etwaigen Leibes» Erben die Aufforde­rung, sich

binnen 90 Tagen

a äato dahier zu melden, widrigenfalls rc. Schidel als ohne Leibes-Erben ver­storben angenommen und sein Pfleg­schafts-Vermögen landrechtlicher Ord­nung nach veribeilt werden würde.

Den 17. September 1850.

K. Oberamtsgericht. _ _v. Nom.

Oberamtsgericht Horb.

Horb.

Schuldenliquidation.

In der hiernach genannten Gantsa­che wird die Schulden - Liquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlung an den unten bezeichne«!! Tagen in dem Wohnorte des Schuldners vorgenvmmen, wozu die Gläubiger undAbsonderungs-Berech- tigten ansurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch wenn voraussichtlich kein Anstand ob­waltet , statt des Erscheinens vor oder an der LiquidationS - Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Re­zeß, in dem einen wie in dem ander» Falle, unter Vorlegung der Beweismit­tel für die Forderungen selbst sowohl,