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Amts- und Jutelligenz-Blatt
für die Oberamtsbezirke
Nagold und Horb.
76 Freirag, den 2V. September 1850.
Oberamt Nagold.
Einzug und Ablieferung deS
Brandschadens pro 18^/^ betreffend.
Nach einer Anzeige der Oberamtspflege ist an dieselbe an dem Brandschaden Pro bis jezt nur äußerst
wenig abgeliefert worden.
Da die Hälfte desselben auf den 15 dieses Mts. verfallen ist, so werden' die Oris-Borsteher ernstlich erinnert, für den ungesäumten Einzug und die Ablieferung dieser Hälfte mit Nachdruck zu sorgen, widrigenfalls gegen die Säumigen mißliebige Maaßregeln ergriffen werden müßten.
Binnen 8 Tagen wird Bericht über die getroffene Verfügung erwartet.
Den 18. September 1850.
K. Oberamt. Wiebbekink.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold.
Schulden - Liquidationen.
In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulden-Liquidation re. Tagfahrt auf die unten bezeichne« Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nichrliquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den GerichtS- Akten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güter» pflegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Martin Noh, Mezger und Bierbrauer von Altenstaig,
Mittwoch den 2. Okt. d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Altenstaig.
Martin Steck, Gemeindediener von Spielberg,
Donnerstag den 3. Okt. d. I.,
Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Spielberg.
Jg. Ferdinand Friedrich Bachteler, Nagelschmid von Altenstaig, Freitag den 4. Okt. d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Altenstaig. Johannes Schaible, Schuster von Egenhausen,
Montag den 7. Okt. d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Egenhausen. Werland Simon Fr. Luy, Glaser von Altenstaig,
Dienstag den 8. Okt. d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Altenstaig. Johann Jakob Dengler, Zeugmacher von Wildberg,
Donnerstag den 10. Okt. d. I., Vormittags 9 Ubr, auf dem Raibbause in Wildberg. Weiland Adam Kal mb ach, Fuhrmann von Spielberg,
Freitag den 11. Oklbr. d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Spielberg.
Den 27. August. 1850.
K. Oberamtsgericht, v. Nom.
Oberamtsgericht Nagold.
Beuren.
Aufforderung
eines
Verschollenen.
Georg Simon Keppler von Beuren, geboren den 2. August 1780, Sohn der verstorbenen Johann Georg Kcp- plerschen Ebekeute von dort, ist längst verschollen und von seinem Leben oder Tod nichts bekannt.
Es ergeht daher an ihn oder seine etwaigen Leibes-Erben die Aufforderung, sich
binnen 90 Tagen
a stoto dahier zu weiten, widrigenfalls rc. Keppler als ohne Leibes-Erben verstorben angenommen und sein Pfleg-
Vermögen landrechtlicher Ordnung nach vertheilt werden würde.
Den 17. September 1850.
K. Oberamtsgericht, v. Nom.
Oberamtsgericht Nagold.
W i l d b e r g.
Aufforderung
eines
Verschollenen.
Johann Jakob Schidel von Wildberg, geboren den 18. Dezember 1799, Sohn der s- Bäcker Johann Jakob Schidelschen Eheleute von dort, ist längst verschollen und von seinem Leben oder Tod nichts bekannt.
ES ergeht daher an ihn oder seine etwaigen Leibes» Erben die Aufforderung, sich
binnen 90 Tagen
a äato dahier zu melden, widrigenfalls rc. Schidel als ohne Leibes-Erben verstorben angenommen und sein Pflegschafts-Vermögen landrechtlicher Ordnung nach veribeilt werden würde.
Den 17. September 1850.
K. Oberamtsgericht. _ _v. Nom.
Oberamtsgericht Horb.
Horb.
Schuldenliquidation.
In der hiernach genannten Gantsache wird die Schulden - Liquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlung an den unten bezeichne«!! Tagen in dem Wohnorte des Schuldners vorgenvmmen, wozu die Gläubiger undAbsonderungs-Berech- tigten ansurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet , statt des Erscheinens vor oder an der LiquidationS - Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem ander» Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl,