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wodurch dem bei dieser Anstalt versichernden Publikum die größtmöglichsten Bürgschaften zur prompten Erfüllung der mit demselben eingegangcnen Verpflichtungen dargebolen werden, wahrend die Versicherten bei fixer Prämien- zahlüng niemals zu Extra-Nachzahlungen verbunden werden können.
Diese Anstalt schließt Versicherungen auf Leben, zahlbar im Todcsfall- sie stellt Polizen an Inhaber (au porteur) aus, leistet Zahlung im Falle Per, sonen durch Selbstmord, Duell oder Nichterjpruch ihren Tod finden sollten, zwar nicht an deren Erben, aber an alle diejenigen, in deren Besitz die Polizen auf legale Weise durch Kauf, Darlehen, Vorschuß gegebenes Geld oder Geldeswerth, oder sonstige gerechte Ansprüche gekommen sind; ferner gestattet dis Gesellschaft den Dienst m der National- oder Bürgergarde, vorausgesezt, daß dieselbe nicht mobilisirt oder beordert werde, außerhalb der Stadt oder des Bezirks, wofür sie ursprünglich errichtet wurde, zu dienen; außerdem übernimmt auch die Gesellschaft Kriegsgefahr für Militärpersonen.
Sie versichert ferner Mobilien und Waarcn jeder Art gegen Feuersgefahr, zeichnet fick durch Solidität, durch liberale Handlungsweise, prompteste Erfüllung ihrer Verpflichtungen und billige feste Prämien aus, so daß die Versicherten niemals Extra-Nachzahlungen zu machen haben. Unter vergütbarem Brandschaden ist nicht allein der unmittelbare Brand- und Blitzschaden verstanden, sondern diese Gesellschaft leistet auch Ersatz für allen Verlust, welcher durch erweisbar nothwendiges Retten, Ausräumen und Abhandenkommen beim Brande entsteht.
Indem wir uns auf vorstehende Annonce beziehen, erlauben wir uns zu bemerken, daß wir, laut einer von der fraglichen General-Agentur in Stuttgart ausgestellten Vollmacht, für genannte Anstalt zu Agenten für die Oberämter Horb, Nagold, Rottenburg und Herrcnberg bestellt worden sind und laden hiemit das vereheliche Publikum zu zahlreichen Versicherungen ein. Zu jeder anderweitigen Auskunft-Ertheilung sind wir stets bereit.
Lehrer I. E. Löwenthal in Baisingen.
Buchdrucker G. Zaiser in Nagold.
H e r r e n b e r g.
An die
beehren wir uns die freundschaftliche Einladung zur Theilnahme an unserem Stiftungsfest ergehen zu lassen, das wir
am 1. Mai d. Z. (Feiertag Philipp! und Jakobi) rn etwas ausgedehnter, doch einfacher Weise dadurch zu begehen denken, baß wir die benachbarten Vereine einladen.
In der Hoffnung, daß sie zur Abwechslung unter tue politischen Stürme ihre Stimmen und Herzen bei der brüderlich nachbarlichen Vereinigung nicht fehlen lassen, erbitten wir uns aber zum Zweck einiger Zurüstung innerhalb 10 Tagen die Zahl ihrer erscheinenden Mitglieder, so wie die Angabe ihres Absteige-Quartiers. Nebst freundlicher Begrüßung rc.
Den 15. April 1850.
_ Sekretär Büttner.
Nagold.
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