etwaigen Leibes-, Vertrags- ober Te- stameiilscrben hierum aufgeforkerk, ihre Aiiipruche an das u> Pflegschaft stehende Vermögen

binnen sechzig Tagen bei der unrerzeichneien Stelle geltend zu machen, witrrgensaUs Markus Hin ger als ohne Leides-, Vertrags - oder TestameniSerben geflorden angesehen un: das Vermögen an die bekannten Sei lenoerrvandren lantrechilicher Orcnung nach ausgefolgt wird.

Den 21. April 1849.

Königl. Oberamtsgericht.

H a r t in a n n.

Gcnchtsnotariat Hökb.

Horb.

Gläubiger - Aufruf

und

Warnung.

Mit außergerichilrcher Erledigung des Schuldenwesens des Kaminfegers Leonhard Eder dahier flnd die Un­terzeichneten Stellen beauftragt worden.

Es werden daher alle diejenigen, welche Ansprüche an den Kaminfeger Eder und feine Frau zu machen haden, aufgefvrdert, solche

am Freilag dem 1. Juni d. I., Vormittags 8 Uhr, auf hiesigem Rathhanse unter Vorle­gung der Beweismittel, sowohl für die Forderungen selbst, als für deren et­waige Vorzugsrechte anzumeideii, und sich über die zu mackenden Vorschläge hinsichtlich ihrer Befriedigung zu erklä­ren , widrigenfalls sie sich selbst zuzu-. schreiben haden,'wenn später auf ihre! Befriedigung keine Rücksicht genommen würde.

Zugleich avird Jedermann verwarnt, künftig den Edersche» Eheleuten irgend etwas zu borgen, indem aus Mangel an Mitteln keine Zahlungs-Verfügung getroffen werden kann.

Den 6. Mai 1849.

K. Gerichlsnolarial Stadtrath zu Horb. Horb.

R u o f f. Stadtschultheiß G e ß l e r.

Kameralamt Altenstaig.

Buu - Akkord.

Die westliche Sene des Pfarrhauses , in Altenstaig Dorf soll eine Schindel-Vertäferung erstatt ' ten und es ist stöhern Orts angcordnet worden, daß diese Arbeit, welche zu 101 fl. 44 kr. berechnet ist, verakkordirt werden soll.

Der Akkord findet am Freitag dem 18. d. M>, Morgens 8 Uhr,

in der Kamcralanttskanzlei statt. Tüch­tige Zimmermeister werden dazu einge- laben.

Altenstaig, den 10. Mai 1849.

Königliches Kameralamt.

Forstamt Altenstaig.

Nev:er Enzttöuerte. .Hvlzverkuuf.

Am Moniag dem 21. d. Mts.

F) kommt un Siamswald Die- «ersderg folgendes Holz zur Versteigerung:

150 l Stämme Langoolz,

300 Stücke Sägklötze,

1 Stück birkenes Nutzbolz,

1/2 Klafter eichene Prügel,

1 Klafter birkene Prügel,

35 Klafter tannene Piügel und zu 6600 Stücke Wellen geschaztes Rel- sach.

Zusammenkunft

Vormittags 9 Uhr im Enzklösterle.

Altenstaig, den 7. Mai 1849.

Königliches gorstamt. Grünrnger.

Forstamt Wildberg.

Revier Schöndronn. Hvlzverkauf.

Am Moniag dem 14. Mai

werben in dem Holzschlag Gioßbustler 12'/, Stücke bu­chene und 39 12^/2 Siücke weißrannene und forchene Wellen, so wie eine Paristie unaufgebundenes ian- nenes Neisach, zu 8025 Wellen tanet, unter den bekannten Bedingungen un Aufstreich verkauft werden.

Die Zusammenkunft ist Morgens 9 Ubr

im Schlag, unweit der Saatschule, und cs wird hier noch bemerk», daß die Käu­fer die Hälfte des Steigerungs-Preises sogleich baar zu bezahlen baden.

Die Orlsvorstester wollen diesen Ver­kauf gehörig und rechtzeitig bekannt machen lassen.

Wildberg, den 8. Mai 1849.

Königliches Forftamt.

G u n z e r t.

Stuttgart.

Huberbeifillic-

und

Lieferungs - Akkord.

lieber die Anschaffung des Haberbe- rrfs für die stufige Garnison auf das Halbjahr vom 1. Juni bis i30. November d. I. wer. !dcn die Unterzeichneten Stel­len am

Mittwoch dem 16. d. M., Vormiuags lO Ubr, in der Kaserne der Königlichen Leib­garde zu Pferd zweierlei Akkorde ad- schließen, nämlich:

1) lieber die Beifuhr der angewiese­nen Quantitäten von den Frucht­kästen der Kameralämier Cannstadk, Stuttgart Amt, Alrenstaig, Balin­gen, Neuffen, Oberndorf, Neukdin, Reutlingen, Roticnburg, Sulz, Tü­bingen , Geißlingen, Göppingen und Kirchsteün,

und

2) Ueber die Lieferung des Bedarfs gegen baare Bezahlung im Gan­zen sowohl als in angemeffenea Partbien.

Die Akkoibs - Lrebbaber werden nun mit dem Ansitzen hleza eliigeladen, daß diejenigen, welche n chk schon als be­mittelte und iuverlässige Männer dies­seits bekannt sind, sich mir obrigkeitli­chen Vermögenszeugniffen bei der Ver­handlung auszuweisen, sämmckiche Un­ternehmer aber tüchtige Bürgen zu stel­len haben.

Den 7. Mai 1849.

Die Negimenisquartiermeisterämter der K. Leibgarde zu Pferd und des 4. Neiterregimems.

Altenstaig S 1 a v 1 .

Jagd - Verpachtung.

Die diesigen bürgerlichen Kollegien haben beschlossen, die der Gemeliise nach Z 37 res Gesetzes,Mf betreffend die ^

Grundrechte des deuiswen Volkes. zugefallene Jagdge- rechngkeit, vorbebälilich der Bcstiminun- gen des in Aussicht stehenlleil Gesetzes hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit, auf 3 Jabre vorläufig in den Stadt- walvungen zu verpachten, wie folgt:

1) auf hiesiger Markung:

circa 121 Morgen der Häfnerwald,

70 Morgen die Branthalde,

56 Morgen der Ge,selihan,

217"/^ Morgen das Hecken- teuch samm! Langenberg bis zur Nenmühle;

2) auf Spiclberger Markung: circa 13',/, Morgen das Gseelig;

3) auf Garrweiler Markung: circa 109 Morgen die Markhalde;

4) aus Fünfbronner Markung: circa 1200 Morgen aus dem Prie­men,

circa 396"/, Morgen der Haagwald;

5) auf Simmersfelder Markung: circa 830Vz Morgen im Enzwald. Die Verpachtung dieser Jagddistrikte

geschehet einzeln oder in passendem Zu»