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Amts- und Intelligenz-Bla
für die Oberamtsbezirke
Nagold und Horb.
. 4 ° 95 .
Dienstag, den 28. November
1848 .
Oberamtsgencht Nagold.
Nagold.
Schulden - Liquidationen.
In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulten-Liquidation rc. Tagfahrt auf dre unrrn dezeicknere Zeit anderaumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfügen vorgcladen werten, daß die Nichtliqnidirenten, so weit ihre Forderungen nickt auS den Gerichts- Akten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nickt erscheinenden Gläubigern aber wirk angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Josepö Göttler, Zündbölzchensfa- drikant von Unterthalheim,
Dienstag den 12. Dezember d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem dortigen Ratdbause.
Xaver Güntner, Gassenwirlh von Obcrthalbeim,
Mittwoch den 13. Dezember d. I., Vormittags 9 Uhr, aur dem dortigen Rachdause.
Den 6. November 1848.
Königliches Oberamtsgericht.
B e r n e r.
Oberamtsgencht Nagold.
Nagold.
Schulden Liquidationen.
In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulden - Liquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnen Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfü- > gen vorgeladen werden, daß die Nicht- ! liquidr'renden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung
des Verkaufs der Masse-Gegenstände nd der Bestätigung des Gürerpstegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse heitreren.
Jobann Adam Walz, Zeugmacher > in Oberschwandork, i Donnerstag den 14. Dezember d. I.,
! Morgens 9 Uhr,
! auf dem dortigen Rathdause.
! Hieronimus Mönch, Weber in Bösingen,
Freitag den 15. Dezember d. I., Morgens 9Ubr, aus dem dortigen Ratbdause.
Xaver Weber, Taglöhner in Ober- thalheim,
Samstag den 16. Dezember d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem dortigen Ratbhause.
Den II. Nov. 1848.
Königliches Oberamtsgericht.
Berner.
Oberamtsgencht Nagold.
Nagold.
Schulden Liquidationen.
In den nackgenannten Gantsachen ist zur Schulden-Liquidation rc. Tagsahn auf die unten bezeichnte Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Aussigen vorgeladen werden, daß die Nrckt- liquidirenben, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts - Akien bekannt sind, am Schluß der Liquidation ausgeschlossen , von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wiro angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände und der Bestätigung desGü- terpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse bettreten.
Christian Graf, Bäcker von Haiter- bach,
Mittwoch den 20. Dezember d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhaus daselbst.
Zoh. Georg Kübler von Ebershardt,
Freitag den 22. Dezember d. I,
Morgens 9 Uhr, auf dem Raihhaus daselbst.
Deu 13. November 1848.
Königliches Oberamtsgencht. Berner.
Forstamt Altenstaig.
Revier P fa l z gra fe n we i le i. Lwlzverkauf.
Mittwoch den 6. Dezember d. I., j Vormittags 10 Uhr,
i werden au- dem Schlag Schnapperle > in Pfalzgrafenweiler
i 110 früher zu Vorhängholz
! bestimmt gewesene Langholz-
i kämme im Aufstreich verkauft
werden, wozu die Kaufsliebhaber hie- ! mit Ungeladen sind.
Mkenstaig, den 24. Nos. 1848.
Kö> igliwcS Forstamt.
G r ü n i li g e r.
Stadt Horb a. N. Schafwekdeverleihung.
Die hiesige Sckafweide, welche im Vor - und Nachsommer X?400 Srücke er- ZdLLKLZA»!nährt, wird vom 1. Januar 1849 an wieder aus ein oder drei Jahre am
Samstag dem 23. Dezember d. I., Vormittags 9 Uhr,
auf dem hiesigen Rathhause verpachtet werden, wozu Pachtliebhaber Ungeladen sind.
Den 24. November 1848.
Stadtrath.
Stadt Alten st aig, Gerichtsbezirks Nagold.
Wiederholter Gebäude-, Guter
und
Wald - Nerkauf.
Da der unterm l l.v. M. vorgcnom- mene Verkauf der Liegenschaft des entwichenen Holzhändlers
Friedrich Henßter von hier von den betreffenden Gläubigern die Genehmigung nicht erhallen hat, so wird