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Amts- und Intelligenz-Blatt
nrr die Oberamts Bezirk«
Nagold, Freudenlladt und Horb.
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Freitag de» 2tt November
184Ü.
Wöchentlich erscheinen 2 Nummern, und zwar einen ganzen Bogen stark, je am Dienstag und Freitag. Der balbjährige Breis ist, ohne SvebitionS - Gebühr, 45 Kreuzer. Alle Postämter de« In - und Auslände« nehmen Bestellungen an. Die Einrückung« - Gebühr beträgt kür »ie dreilvaltige Linie 1b, Kreuzer. — Angemessene Beiträge, namentlich aus der Sclnvarzwald - Gegend , unter die Rubrik W ürtt em b erg isch e Chronik vassend, deren Einsender sich zwar der Redaktion zu nennen haben, die aber auf die strengste Verschwiegenheit jeder Zeit bauen dürfen werden mit Dank angenommen.
Amtliche (Krlchse.
Oberamt Nagold.
Nagold.
Len Gemeinden Menstaig Dorf, Beibingen, Ebhauscn, Effnngen, Egenhausen, Gaugenwald, Gultlingen, Jsels- hausen, Obeischwandorf, Pfrondorf, Rohrdorf, Schiektingen, Schönbronn, Simmersfeld, Sulz, Unkerthalheim, Walddorf, Warth, Wildberg hat man je ein Epemplar des bestellten zweiten Bandes des Pvtizeistrafrccbtö von Ober- Regierungsrath Schümm durch die Amtsboten zugehen lassen, wofür dieselben den Betrag von 36 kr. einzusenden haben. Enzthal und Unterschwandorf erhalten Gratis-Eremplare.
Den 17. November 1846.
K. Oberamt. Daser.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt.
Zunft - Versammlungen.
Die Versammlungen folgender zum Ladensshe Dornstctlcn gehörigen Zünfte werden an den nachbemerkten Tagen auf dem Rathhaufe in Dornstetten je
Morgens 9 Uhr abgehaltcn werden:
Den 20. d. Mts.
Sattler und s e ck l e r.
Den 21. dess. MtS.
Bäcker.
Den 27. dess. Mts.
Leineweber.
Den 28. dess. Mts.
Schuhmacher.
Den 4. Dezember
Schneider.
Den 5. dess. Mts.
Schreiner und Glaser.
Den 11. dess. Mts.
Metzger.
Den 12. dess. Mrs.
Roth- und Weißgerber.
Den 18. dess. Mrs.
Schmide.
Den l9. dess. Mts.
Wagner.
Den 8. Januar 1847 Maurer und Stcinhauer.
Den 9. dess. Mts.
Z i m m e r l e u t e.
Verhandlungs - Gegenstände sind :
1) Die Festsetzung der Gebühren, Belohnungen und Gehalte.
2) Die Wahl der Zunfivorsteher.
3) Die Abhör der Zunftkassen-Rechnung,
Die Ortsvorsteher erhalten hiemit den Auftrag, Vorstehendes den Meistern der gedachten Gewerbe unter dem Anfügen zu eröffnen, daß derjenige, welcher ohne gültigen Grund weder persönlich noch schriftlich (durch Einsendung eines von dem Schultheißen beglaubigten Etimm§ Zettels) seine Wahlstimme abgibt, eine Ordnungsstrafe treffen werde.
Die Eröffnung hat zu Protokoll zu geschehen, welches aufzubewahren ist, damit eS auf Verlangen cingesandt werden kann.
Den 16. November 1846.
Königl. Oberamt.
Aus Auftrag:
Akt. Drescher.
Oberamrsgericht Nagold.
Nagold.
Anordnung einer Kuratel.
Der Bauer Adam Frey von Ueber- berg hat sich aus zureichenden Gründen der Vermögens-Verwaltung freiwillig begeben, und es ist für ihn Johann Georg Frey von Ueberberg als Pfleger bestellte worden, was unter Beziehung auf die Verwarnung in Nr. 84
des Nagolder Intelligenz-Blatts von diesem Jahr mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß Adam Frey ohne Zustimmung seines Pflegers keinerlei Verbindlichkeit mit rechtlicher Wirkung mehr eingchen kann.
Den 5. November 1846.
Königl. Oberamtsgericht.
G.Akt. Nick
Oberamrsaerichr Naaold.
Nagold.
Schulden - Liquidation.
In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden - Liquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnte Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nicht-? liquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Jakob Friedrich Müller, Nagel- scvmid von Nagold,
Donnerstag den 17. Dez. 1846, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus zu Nagold.
Den 7, November 1846.
K. Oberamtsgericht.
Berner.
Gerichtsnotariat Horb.
Horb.
Gläubiger - Aufruf.
Zu außergerichtlicher Erledigung des Schuldenwesens des Johann Schäfer, Webers dahier, sind die Unterzeichneten Stellen beauftragt; es werden daher