chen Lasten der Gemeinde - Angehö­rigen.

14) Der Vermögensstand der Ge­meindepflege , Stiftungspflege und an­dern örtlichen Kassen nach dem neuesten Nechnungs- Ergebnisse.

Der neueste Etat ist jedesmal berzu- schließen.

Von selbst versteht es sich, daß, wenn in einzelnen Fällen, außer den oben an­geführten, noch weitere, auf die Beur- theilung des Gesuchs Einfluß äußernde Verhältnisse vorliegen sollten, dieselben besonders hervorzuheben sind.

Man versieht sich zu dem Oberamte, daß es sich in verkommenden Fällen pünktlich nach vorstehenden Andeutungen benehme, und die Zurückgabe der Akten zur Berichtigung und Vervollständigung zu vermeiden sich bemühen werde.

Schließlich wird bezüglich der recht­zeitigen Vorlegung der Gesuche um Staatsunterstützung bei Kirchen-, Pfarr- und Schulbaus-Bauten auf den Erlaß vom 17. Jan. d. I., Nr. 617 (Amts­blatt Nr. 8) , und bezüglich der auch hier gebotenen Vermeidung jedes über­flüssigen Aufwandes auf den Erlaß vom 30. Juni d. I., Nr. 7,926, die Ka­pital - Aufnahmen zu Bestreitung von Schulhaus-Baukosten betreffend, ver­wiesen.

Reutlingen, den 16. Sept. 1845.

Nach vorstehendem Erlasse haben sich auch die Gemeinde-Behörden, so weit er sie betrifft, zu achten.

Nagold, Freudenstadt, Horb, den 3. Okt. 1845.

Die K. Oberämter. v<lt. Obcramtmann Daser.

Qberamt Nagold.

Nagold.

Wegherstellung.

Die Ortsvorsteher werden aufgefor­dert , die gegenwärtige Jahreszeit zu ordnungsmäßiger Herstellung der Vizi- nalstraßen zu benützen und sich nicht erst durch die Visitations - Protokolle des Obvramts-Wegmeisters an ihre Oblie­genheit erinnern zu lassen. Zu diesem Ende sind da, wo es noch nicht gesche­hen wäre, ohne allen Verzug Steine anzuführcn und gehörig klein zu schla­gen, worauf sie, nachdem der Morast mit Krücken abgezogen seyn wird, in die Straßen einzubringen sind. Gleich­zeitig sind die Straßengräben und die

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Dohlen und Durchlässe zu reinigen. Auch sind die abgängigen Nummern­steine durchaus zu ergänzen. Die Quer­mulden über die Straßen (sogenannte Fallen) sind da, wo sie nicht absolut erforderlich sind, einzuebnen, indem durch eine zu häufige Aufeinanderfolge sol­cher Fallen die Fahrenden sehr belästigt werden.

Ortsvorsteher, welche gegenwärtigen oberamtlichen Befehl saumseligerweise unbeachtet ließen, hätten sich selbst zu­zuschreiben, wenn sie zur Verantwor­tung und Strafe gezogen würden.

Den 3. Okt. 1345.

K. Oberamt. Daser.

Nagold.

Auswanderung.

Johann Gottlieb Roller, lediger Schuhmacher von Emmingen, und

Johanne Schwarz von Egenhausen wandern nach Frankreich aus, nachdem sie auf Jahresfrist Bürgschaft geleistet haben.

Den 2. Okt. 1845.

Königl. Oberamt.

Daser.

Horb.

Bau - Akkord.

Die Zimmerarbeit zu dem neuen oberamtsgerichtlichen Gefängniß dahier, welche nach dem Ueberschlag sich auf 8291 fl. 22 kr. belauft, wird am Donnerstag dem 30. dieß,

Morgens 10 Uhr,

in der Kameralamts-Kanzlei wiederholt im Abstreich verakkordirt. Zu dieser Akkords-Verhandlung werden diejenigen Meister eingeladen, welche sich über ihre Tüchtigkeit durch das Zeugniß eines zum Staatsdienst befähigten Baumei­sters und über die erforderlichen Mit­tel durch ein gemeinderäthliches, ober- amtlich beglaubigtes Zeugniß ausweisen können.

Den 4. Okt. 1845.

K. Kameralamt ' Bezirks-Bauamt Horb. Rottweil.

Forstamr Hechmgeil.

Hech ingen.

Langholz - Verkauf.

In Folge höherer Weisung wird die Unterzeichnete Stelle unter den bekann­ten .Bedingungen im Revier Lindich,

! Distrikt Thiergarten, am

Montag dem 13. Okt. d. I. l und den folgenden Tagen,

, je Vormittags 9 Uhr,

1000 Stämme Holländer- und Ge­meinholz, vorbehältlich der Ratifikation, im Aufstreich auf dem Stock Verkaufen, wozu die Liebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß auswärtige Käufer gerichtliche Vermögens - Zeug­nisse belzubringen haben.

Den 3. Sept. 1845.

Fürstl. Forstamt. v. Hiller.

Nagold.

Gläubiger-Aufruf.

Diejenigen Personen, welche an den gestorbenen Gabriel Stopper, gewe­senen Fuhrmann dahier, eine Forde­rung zu machen haben, werden aufge­fordert, solche unter Vorlegung der Be­weis-Urkunden um so gewisser innerhalb 15 Tagen

an die Unterzeichnete Stelle einzureichen, als sie sonst bei der sofort vorzuneh- menden Verweisung nicht berücksichtigt werden könnten.

Den 30. Sept. 1845.

Theilungs-Dehörde. Vär. Gerichtsnotar Laiblin.

Altenstaig.

Schulden - Liquidation.

Die Unterzeichnete Stelle ist von dem K. Oberamtsgerichte beauftragt, das Schuldenwesen des Johannes Stoll, Zeugmachers von Walddorf, wo mög­lich im außergerichtlichen Wege durch Vergleich zu erledigen.

Zu dieser Verhandlung ist nun Tag­fahrt auf

Samstag den 11. Oktober l. I., Morgens 8 Uhr,

anberaumt, wobei die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen, auf dem Nathhause zu Walddorf mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkun­den zu erscheinen, oder sich durch rechts­gültig bevollmächtigte Sachwalter ver­treten zu lassen haben. Falls kein An­stand vorwaltet, können auch die An­sprüche schriftlich angemeldet und aus­geführt werden.

Die nicht erscheinenden unbekannten Gläubiger werden bei dieser Schulden- Auseinandersetzung gar nicht berücksich­tigt werden. Den 13. Sept. 1845.

K. Amts Notariat.

Stroh.