Unterthalheim,
Oberamts Nagold.
Zehentfrüchtenverkauf.
Auf hiesigem Rathhause werden gegen baare Bezahlung im Aufstreich am Montag den 3. Febr. d. I. Vormittags 10 Uhr folgende Zehentfrüchien verkauft: circa 25 Scheffel Dinkel,
„ 9 Scheffel Waizen,
„ 3 Scheffel Roggen,
„ 8 Scheffel schwacher Dinkel.
Die Früchten sind von guter Qualität, namentlich der Waizen und Dinkel, und werden die Liebhaber höflich zu diesem Verkaufe eingeladen.
Den 24. Januar 1845.
Schultheißenamtsverweser
Klink.
Altenstaig Stadt.
Geld auszuleihen.
Bei Unterzeichneter Stelle kön- sogleich 215 fl. gegen ge- setzliche Versicherung ausgeliehen werden.
Den 28. Jan. 1845.
Die Stiftungspflege, Henßler.
Oberjettingen,
Oberamts Herrenberg.
Fruchtverkauf.
Gemeinderäthlichem Beschluß zu Folge werden die hiesigen Zehentfrüchte am Donnerstag den 13. Febr. d. I. Morgens 9 Uhr
auf dem hiesigen Rathhause gegen baare Bezahlung bei der Abfassung verkauft, und zwar:
Dinkel .... 84 Schfl. 5 Sri. Gut geputzter Roggen und Waitzen . 7 Schfl. 7 Sri. Durchschlag von dem Dinkel ... 11 Schfl. 1 Sri. Haber .... 8 „ 2 „
Gemischte Wicken u.
Haber . . 3 Schfl. 7 Sri.
Gersten .... 2 Schfl. 6 Sri.
Linsen .... 2 Schfl. 4 Sri.
Durchschlags-Linsen — — 3 Sri.
Die wohllöblichen Orts-Vorstände werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden gefälligst bekannt machen zu lassen.
Den 25. Januar 1845.
Johannes Versteche r, Zehent-Rechner.
König! Sachs, eonf. Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig
,bietet dem Publikum auf sichere Weise das Mittel dar, beim Tode über ein Capital zu verfügen, vermittelst welchem die Hin- terlassenen gegen Nothftand geschützt, zur Fortsetzung oder Begründung eines Nahrungszweiges in den Stand gesetzt werden. Der Nutzen der Lebensversicherungen ist mannigfaltig und durch die ungewöhnliche Theilnahme des Publikums an mehreren derartigen Anstalten, so wie durch die Urtheile scharfsinniger Sachkundigen ausreichend an den Tag gelegt worden. Auch zu Witlwen- und Waisenversorgung können Lebensversicherungen zweckmäßiger als durch sogenannte Wittwenkassen angewendet werden.
Während Letztere nur auf den Fall, daß der Gatte nach Verfluß gewisser ! Jahre vor seiner Frau stirbt, eine jähr- liche Pension von e«n oder mehreren hundert Thalcrn bis an den Tod der Wittwe gewähren, so gestattet die Lebensversicherung die Möglichkeit, das beim Tode zahlbare Capital im Augenblicke des Empfangs so zu verwenden, wie es die obwaltenden Umstände am Rathsamsten machen. Es ist dies von entschiedenem Werthe für die Hinter- lassenen, da die Verhältnisse, welche beim Absterben des Familienvaters obwalten werden, eben so wenig wie die Art der Bedürfnisse der Seinigen im Voraus zu beurtheilen sind.
Oft kann durch ein Capital der Erwerb der ganzen Familie gesichert wer- i den, dahingegen die jährliche Pension kaum für den anständigen Unterhalt der Wittwe hinrcicht, und die zum der- einstigen Fortkommen per Kinder erforderliche Erziehung nicht gestattet.
Die Pension erlischt bei Wiederver- heirathung der Frau, der Besitz eines ^ Capitals hingegen kann eine wünschens- l werthe neue Heirath und durch dieselbe > die bessere Existenz der Frau und Kin- s der erleichtern.
Zu Ertheilung jedweder Auskunft über die am Eingänge genannte Gesellschaft, unentgeldlicher Verabreichung der Statuten u. s. w. und Annabme von Versicherungsanträgen zur Beförderung
an die Gesellschaft ist mit Vergnügen bereit
F. W. Bischer, Agent der Gesellschaft in Nagold.
Nagold.
Antrag.
Der Unterzeichnete hat 2 noch in ganz gutem Zustand befindliche englische Pferd- Geschirre, zum einspännig Fahren brauchbar, billig zu verkaufen.
Christ. Fried. Kappler.
Göttelfingen,
Oheramts Freudenstadt.
Wald-Verkauf.
Der Unterzeichnete ist Willens, aus Hand seinen Wald- zu verkaufen. Besteungefähr 5 Morgen.
Derselbe ist in der besten Lage, an der Straße nach der Ohmersbacher Mühle, ist durchgängig schön angewachsen bis zum 35ger. Zum Verkauf ist Dienstag der 4. Febr. d. I. festgesetzt, wo sich die Kaufsliebhaber in dem Gasthaus zur Traube einfinden wollen.
Die Bedingungen werden annehmbar gestellt, und kann der Wald täglich besichtiget werden.
Die Herrn Ortsvorsteher der Nachbarschaft werden um Bekanntmachung dessen an ihre Untergebenen gehorsamst gebeten.
Den 17. Januar 1845.
Johannes Ha ist, Küfermeister.
Dornstettcn.
Danmaterialien-Berkauf.
Die Unterzeichneten verkaufen von ei. nem zweistöckigen abgebrochenen, 36 Schuh langen und 25 Schuh breiten Wohnhaus sämmtliches Bauholz, so wie auch die vorhandenen Thürcn, Läden sammt Schloß und Band, 12 Fenster und 2 Stubenböden.
Allenfallsige Kaufsliebhaber können dieses Baumaterial täglich besichtigen und Käufe mit ihnen abschlicßen.
Den 26. Jan. 1845.
Jakob Müller, Werkmeister.
Lammwirth Koch.