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anzusehen als geimpft „mit zweifelhaft tem Erfolge" und dasselbe einer wiederholten Impfung zu unterwerfen.
Die Ortsvorsteher sind zum gleichbaldigen Einschreiten gegen die Widerspenstigen mit Ungehorsamsstrafe zu ermahnen, und das K. Oberamt hat die zu ergreifenden Maßregel» wirksam zu unterstützen.
Reutlingen den 3. Sept. 1844.
Für den Direktor:
Widenmann.
Obcramr Nagold.
Nagold.
Die K. Kreisregierung hat in neuester Zeit sehr häufig die Wahrnehmung gemacht, daß bei neu aufzuführendcn Gebäuden, insbesondere wenn Haus und Scheuer unter Einem Dache sich befinden, selbst die bestimmtesten Bauvorschriften nicht genau eingehalten und eigenmächtige Abweichungen davon sich erlaubt werden, wodurch oft die Gebäude diefenige Feuersicherheit nicht er-, halten, auf welche gerade die gegebenen Bauvorschriften Hinzielen.
In der Regel werden solche Eigenmächtigkeiten von Bauherren und Handwerksleuten absichtlich und in der Hoffnung begangen, das einmal Erbaute werde nicht mehr eingerissen, und in Folge eines Dispensations - Gesuches nachträglich von einer höhern Regierungs - Behörde gut geheißen werden, und es wird die vorschriftswidrige Bauart meistens erst nach beendigtem Bauwesen (gewöhnlich bei den zeitweisen Umgängen der Oberfeuerschauer) entdeckt und sofort zur Kenntniß des Oberamtes gebracht, wo eine Abänderung des Bauwesens entweder ohne große Nachtheile des Bauunternehmers gar nicht mehr ausführbar oder wenigstens mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Diesem Uebelstande kann nur durch die strengere Befolgung des Punkts 10 der Ministerial-Verfügung vom 9. Sept. 1840 (Reg.Bl. S. 392) begegnet werden, wo es heißt:
„Die örtliche Bau- und Feucrschau hat in jedem einzelnen Falle die Vollziehung der ertheilten Bauvorschriften zu überwachen. Außerdem wird dem Ortsvorsteher besonders zur Pflicht gemacht, jedes neue Bauwesen und jede Bauveränderung während der
Ausführung sorgfältig zu beaufsichtigen und gegen jede Verfehlung sogleich einzuschreiten."
Das K. Oberamt wird daher alle Untersuchungen wegen Eigenmächtigkeiten bei Erbauung neuer Gebäude künftig jedesmal auch auf. die Frage ausdehnen, ob die örtliche Bau- und Feuerschau , so wie insbesondere der erste Ortsvorsteher ihren Obliegenheiten nach obiger Vorschrift nachgekommen sind, und wo dieß nicht der Fall ist, die gebührenden Strafen gegen die Schuldhaften erkennen.
Die Ortsvorsteher haben sich hie- nach zu achten, den Mitgliedern der örtlichen Bau - und Feuerschau und sämmtlichen Zimmer- und Maurermeistern diesen Erlaß urkundlich zu eröffnen und denselben noch nebenbei durch Ausrufen bekannt zu machen, auch daß dieß geschehen sey, in die Schultheißenamts - Protokolle oder Verkündbücher einzutragen.
Den 20. Sept. 1844.
K. Oberamt, Daser.
Oberarm Freudenstadt.
F r e u d e n st a d t. Auswanderung.
Die Friederike Jäk von Grömbach wandert mit ihrem Kinde Caroline nach Westenburg im Herzogthum Nassau aus und hat die gesetzliche Bürgschaft geleistet.
Am 24. Sept. 1844.
K. Oberamt, Süskind.
F>rstamt Freudcnstadt.
Holz-Versteigerung.
Im Revier Baiersbronn wird in den nachbczeichnetcn Staatswaldungen folgendes Material im öffentlichen Aufstreich verkauft werden, und zwar am
Montag den 7. Oktober d. Z. in den Thonbachs-Waldungen
17 buchene Werkholzstämme,
628 tannene Lanqholzstämme, und zwar 32ger,
2143 tannene Sägklötze,
4500 Stück ungebundene buchene, birkene und tannene Reisach- Wellen;
Zusammenkunft
Morgens 9 Uhr
auf der Kohlplatte in der sogenannten Klappcrsmiß im Thonbach;
am Dienstag den 6. Oktober in den Staatswaldungen vorderer und Hinterer Buchschollen, Grubenkopf, San- kenbachshalde und vorderer Heinzelberg 574 tannene Langholzstämme, 32ger, 1019 tannene Sägklötze,
2^ Klafter tannenes Scheit- u. Prügelholz,
1611 Stück ungebundene tannene Neisach-Wellen; Zusammenkunft
Morgens 9 Uhr
bei dem Brückchen über das Rothwasser auf dem Weg von Kniebis nach Friedrichsthal ;
am Mittwoch den 9. Oktober in den Staatswaldungen Hinterer Heinzelberg, Seehalde und Kienberg
358 tannene Langbolzstämme, 32ger, 849 tannene Sägklötze,
28 birkene Wagnerstangen,
162 Klafter buchenes und tannenes Scheit- und Prügelholz, 3100 Stück ungebundene buchene und tannene Reisachwellen; Zusammenkunft
Morgens 9 Uhr
bei der Wohnung des K. Waldschützen Halft am Elbachsträßchen.
Die Ortsvorsteher werden mit der rechtzeitigen Bekanntmachung dieses Verkaufs beauftragt.
Christophsthal den 23. Sept. 1844.
K. Forstamt, v. Kauffmann.
Forstamt Freudenstadt.
Holz-Versteigerung.
Im Revier Freudenstadt werden folgende Hölzer in den nachgenannten Staatswaldungen im öffentlichen'Ausstreich verkauft werden, und zwar am Donnerstag den 10. Okt. d. I. in den Stein-Waldungen 2368 tannene Langholzstämme,
370 tannene Sägklötze,
15 Klftr. buchenes Scheit - und Prügelholz,
23 Klftr. weißtannene Rinde,
450 gebundene buchene,
14300 ungebundene buchene und tannene Reisachwellen;
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr bei dem Jägerhaus auf dem Steinwald; am Freitag den 11. Oktbr.