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Nagold, Freudenkadt und Horb.

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Dienstag den 23. April 1844.

Wöchentlich erscheinen 2 Nummern« und zwar einen ganzen Logen stark, feamDienstag und Freitag« Der halbjährige Preis ist« ohne Speditionsgebühr, nur wenige 45 Kr. Alle Postämter des 3nn- und Auslände» nehmen Bestellungen an. Die Linrückungs - Kebühr betrügt t'ür die Lreilpaltrge tinie Ihi, kr.

Amtliche Erlasse.

Oberamr Nagold.

Nagold.

Unter Beziehung auf die oberamtliche ^Bekanntmachung vom 19. Dccbr. v. I. '(Amts- :c. Blatt S. 774) wird der Schrcinermcister Kirn von Walddors den Ortsbehördm zum Beschreiben der Arme der Wegweiser, und der Orts­und Markungsgränzstöcke empfohlen, da er sich durch das Zeugniß eines Sachverständigen als besonders hicfür befähigt ausgewiesen hat.

Den 22. April 1844.

K. Oberamt, Daser.

Oberamt Freudenstadt.

F r e u d c n st a d t. Auswanderung.

Die ledige Sophie Dorothea Haist von Freudenstadt wandert nach Straßburg in Frankreich aus, und hat die gesetz­liche Bürgschaft geleistet.

Den 13. April 1844.

K. Oberamt,

S ü s k i n d.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold.

Schulden - Liquidation.

In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden - Liquidation re. Tagfahrt auf die bezeichnte Zeit anberaumt, wozu

die Gläubiger auf das Rathhaus zu Böfingen unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die nicht liqnidi- renden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung ausgeschlos­sen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen wer­den, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Ver­gleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Maffegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers, der Erklärung der Mehrheit ihrer Claffe beitreten.

Michael Rupp, Spengler von Bö­singen,

Freitag den 10. Mai, Morgens 9 Uhr.

Den 9. April 1844.

K. Oberamtsgericht, Hoß.

Nagold.

Schulden-Liquidation.

In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden-Liquidation re. Tagfahrt aus die bezeichnet Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger ans das Rathhaus zu Funfbronn unter dem Anfügen vorgcladcn werden, daß die nicht liqui- direnden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation ausgeschlos­sen, von den übrigen nicht erscheinen­den Gläubigern aber wird angenom­men werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände

und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Claffe beitreten.

Michael Theurer, Bauer von Fünf­bronn,

Montag den 13. Mai Morgens 9 Uhr.

Den 11. April 1844.

K. Oberamtsgericht, Hoß.

Oberamtsgericht Freudcnstadt.

Schulden-Liquidation»

In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden-Liquidation re. Tagfahrt auf die bczeichnete Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfügen vor­geladen werden, daß die nicht liquidi- renden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation ausgeschlos­sen, von den übrigen nicht erscheinen­den Gläubigern aber wird angenom­men werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Claffe beitreten.

Georg Kirschenmann, Lindenwirths in Thumli'ngen,

Freitag den 177 Mai Morgens 8 Uhr.

Christian Kläger, Maurers in Dorn­stetten,

Donnerstag den 23. Mai d. I.