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Nagold, Freudenkadt und Horb.
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Dienstag den 23. April 1844.
Wöchentlich erscheinen 2 Nummern« und zwar einen ganzen Logen stark, feamDienstag und Freitag« Der halbjährige Preis ist« ohne Speditionsgebühr, nur wenige 45 Kr. Alle Postämter des 3nn- und Auslände» nehmen Bestellungen an. Die Linrückungs - Kebühr betrügt t'ür die Lreilpaltrge tinie Ihi, kr.
Amtliche Erlasse.
Oberamr Nagold.
Nagold.
Unter Beziehung auf die oberamtliche ^Bekanntmachung vom 19. Dccbr. v. I. '(Amts- :c. Blatt S. 774) wird der Schrcinermcister Kirn von Walddors den Ortsbehördm zum Beschreiben der Arme der Wegweiser, und der Ortsund Markungsgränzstöcke empfohlen, da er sich durch das Zeugniß eines Sachverständigen als besonders hicfür befähigt ausgewiesen hat.
Den 22. April 1844.
K. Oberamt, Daser.
Oberamt Freudenstadt.
F r e u d c n st a d t. Auswanderung.
Die ledige Sophie Dorothea Haist von Freudenstadt wandert nach Straßburg in Frankreich aus, und hat die gesetzliche Bürgschaft geleistet.
Den 13. April 1844.
K. Oberamt,
S ü s k i n d.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold.
Schulden - Liquidation.
In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden - Liquidation re. Tagfahrt auf die bezeichnte Zeit anberaumt, wozu
die Gläubiger auf das Rathhaus zu Böfingen unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die nicht liqnidi- renden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Maffegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers, der Erklärung der Mehrheit ihrer Claffe beitreten.
Michael Rupp, Spengler von Bösingen,
Freitag den 10. Mai, Morgens 9 Uhr.
Den 9. April 1844.
K. Oberamtsgericht, Hoß.
Nagold.
Schulden-Liquidation.
In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden-Liquidation re. Tagfahrt aus die bezeichnet Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger ans das Rathhaus zu Funfbronn unter dem Anfügen vorgcladcn werden, daß die nicht liqui- direnden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände
und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Claffe beitreten.
Michael Theurer, Bauer von Fünfbronn,
Montag den 13. Mai Morgens 9 Uhr.
Den 11. April 1844.
K. Oberamtsgericht, Hoß.
Oberamtsgericht Freudcnstadt.
Schulden-Liquidation»
In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden-Liquidation re. Tagfahrt auf die bczeichnete Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die nicht liquidi- renden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Claffe beitreten.
Georg Kirschenmann, Lindenwirths in Thumli'ngen,
Freitag den 177 Mai Morgens 8 Uhr.
Christian Kläger, Maurers in Dornstetten,
Donnerstag den 23. Mai d. I.