Oberamtsgericht Horb.

Horb.

Schulden - Liquidation.

Zn nachgenannten Gantsachen werden .die Schulden-Liquidationen und die ge­setzlich damit verbundenen weiteren Ver­handlungen an 'den unten bezeichncten Tagen und Orten vorgenommen, wozu die Gläubiger andurch vorgeladen wer­den, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein An­stand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liquidations- Tagsahrt ihre Forderungen durch schrift­lichen Receß, unter Vorlegung der Be­weismittel für die Forderungen selbst so­wohl, als für deren etwaige Vorzugs­rechte, anzumelden. Die nicht liquidi- renden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts- Akten bekannt sind, an den unten fest­gesetzten Tagen durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie, hinsicht­lich eines etwaigen Vergleichs, der Ge­nehmigung des Verkaufs der Masse- Gegenstände und der Bestätigung des Güterpstegers, der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klaffe beitreten.

Wilibald Saiber, Bauer von Bil- dechingen,

Mittwoch den 31. Januar 1844 Morgens S Uhr,

Johann Michael Morlock, Taglöhner in Mühl a./N.,

Donnerstag den 8. Febr. 1844 Morgens 9 Uhr.

Den 19./23. Dec. 1843.

K. Oberamtsgericht, Eble.

Horb.

Schuldeu-Liquidation.

In der nachgcnannten Gantsache ist zur Schulden-Liquidation re. Tagfahrt auf die bezeichnete Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger auf das Rathhans zn Altheim unter dem Anfügen vor­geladen werden, daß die nicht liquidi- renden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung ausgeschlos­sen , von den übrigen nicht erscheinen­den Gläubigern aber wird angenom­

men werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Classe beitreten.

Joseph Joachim, Weber von Altheim, Donnerstag den 1. Febr. 1844 Morgens 9 Uhr.

Den 19. Dec. 1843.

K. Oberamtsgericht, Eble.

R e i ch e n b a ch, Gerichtsbezirks Freudenstadt. Schulden-Liguidation.

Mit außergerichtlicher Erledigung des Schuldcnwesens der Wittwe des weil. Joseph Hauser, gewesenen Bürgers und Dorfschützen dahier, oberamtsgerichtlich beauftragt, hat die Unterzeichnete Stelle Tagfahrt zur Schulden-Liqmdation auf Donnerstag den 8. Febr. 1844 Morgens 8 Uhr

anberaumt. Alle diejenigen, welche aus irgend einem Nechtsgrunde Ansprüche an die rc. Hauser zu haben vermeinen, werden nun aufgefordert, solche zur be- zeichnetcn Zeit auf dem Rathhause in Reichenbach geltend zu machen, und ihre Beweis-Dokumente hiefür vorzulegen, sofort sich über den Verkauf des Masse- Vermögens, sowie wegen eines Ver­gleichs auszusprechen. Nicht persönlich erscheinende Gläubiger werden bei Fas­sung von Beschlüssen als den Gläubigern ihrer Gattung beitretend angenommen, solche hingegen, welche ihre aus den Akten nicht hervorgehenden Forderungen gar nicht cinklagen, haben es sich selbst zuzuschrcibcn, wenn sie bei der vorzu­nehmenden Schulden-Verweisung unbe­rücksichtigt bleiben.

Den 27. Dec. 1843.

K. Gerichtsnotariat Freudenstadt, Müller.

Baiersbronn, Gerichtsbezirks Freudenstadt. Schulden-Liguidation. Oberamtsgerichtlich beauftragt, das Schuldenwesen des Fuhrmanns Ludwig Rothfuß von hier im außergerichtlichen Wege zu erledigen, hat die Unterzeich­nete Stelle Tagfahrt zur Schulden-Li­quidation auf

Montag den 12, Februar 1844 Morgens 8 Uhr

anberaumt. Alle diejenigen, welche aus irgend einem Nechtsgrunde Ansprüche an w. Rothfuß zu haben vermeinen, werden nun aufgefordert, solche zur be- zeichneten Zeit auf dem Rathhause in Baiersbronn geltend zu machen, und ihre Beweis-Dokumente hiefür vorzu­legen, sofort sich über den Verkauf des Masse-Vermögens, sowie wegen eines Vergleichs auszusprechen. Nicht per­sönlich erscheinende Gläubiger werden bei Fassung von Beschlüssen als den Gläubigern ihrer Gattung beitretend angenommen, solche hingegen, welche ihre aus den Akten nicht hervorgehen­den Forderungen gar nicht einklagen, haben es sich selbst zuzuschreiben, wenn sie bei der vorzunehmenden Schulden- Verweisung unberücksichtigt bleiben.

Den 30. Decbr. 1843.

K. Gerichtsnotariat Freudenstadt, Müller.

S a l z st e t t e n.

Gläubiger - Aufruf.

Auf das im Monat Oktober d. I. im Zuchthaus zu Gotteszell erfolgte Absterben des Jofepl) Kreidler, vormaligen Poftknechts von Salz­stetten, haben seine Erben die Erbschaft mit der Rechts-Wohlthat des Inventars angetreten. Hievon werden die unbe­kannten Gläubiger desselben mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß sie ihre Ansprüche bis zum 20. Januar 1844 bei dem Waisengerichte in Salz­stetten anzumelden haben, indem sonst bei der vorzunehmenden Vcrlassenschafts- Theilung auf sie keine Rücksicht genom­men werden würde.

Am 25. Dec. 1843.

K. Gerichtsnotariat Gemeinderath zu Horb, Ru off. Salzstetten,

Schultheiß Göttlcr.

L ü tz e n h a r d t.

Gläubiger-Aufruf.

Zu außergerichtlicher Erledigung des Schuldenwesens des im Oktober d^ I. gestorbenen Scheeren - Schleifers Georg Gfperle von Lützenhardt ist Tagfahrt auf

Montag den 22. Januar 1844 bestimmt worden.