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der Dichter Mahn; >u danken: rast männiglich Gedanken

Amts- und Zntelligevz-Blatt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

einen Schritt und chnelle,

in eigen HauS, icht von der Stelle, aus.

nch nie vergessen, zenzeuge war. vermessen, iS werden wahr.

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-c. 1843.

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Dienstag den 19. December

1843 .

wüchenttich erscheinen 2 Nummern, und zwar einen gaumen Logen stark, sc am Dienstag und Freitag. Der halbjährige Preis ist, ohne Speditionsgebühr, nur wenige 45» kr. Alle Postämter des Inn- und Auslandes nehmen Bestellungen an. Die Ginrückungs - Gebühr betragt tur die dreispaltige Linie 1s/z kr.

Rmtlicht Erlasse.

Nagold. Freudcnstadt. Horb. Dem Vernehmen nach haben die gegen­wärtigen Preise der Lebensmittel insbe­sondere die nachtheilige Wirkung, daß kleinere Viehbesitzcr zu Bestreitung ih­rer Lebensbedürfnisse mit offenbarem Schaden halbgewachsene Viebstücke zur Veräußerung bringen.

Durch solche dem Einzelnen zum Schaden gereichende Nothverkäufe wird zugleich die Wieder-Ergänzung des durch den Futtermangel des vorigen Jahres sehr geschwächten Vichstandö gehindert.

Da es ganz in der Aufgabe der Gemeinden liegt, den angegebenen Nach- thcilen durch rechtzeitige Fürsorge zu begegnen, so wird höherer Weisung zu Folge gegen die Gemeindebehörden die Erwartung ausgesprochen, daß sic die ihnen zukommcude Verwaltung des Ge­meinde- und Stiftungs-Vermögens nach Maßgabe der bestehenden Verordnun­gen (verglichen Circular-Erlaß vom 17. Decbr. 1825) dazu benützen werden, durch angemessene Vorschüsse dem klei­neren Viehbesitzcr die Erhaltung seines Lichstandcs während der gegenwärtigen Steigerung der Victualien-Preise zu ermöglichen. Zugleich wird bemerkt, daß die K. Obcrämter angewiesen wor­den scpcn, dem Handel mit Vieh beson­dere Aufmerksamkeit zuzuwenden, gegen etwa verkommende Mißbräuche und Uebervertheilungcn einzuschreiten, und

bei den Gemeindebehörden dahin zu wirken, daß für die Erhaltung des ge­hörigen Vichstands je nach den örtlichen Verhältnissen die geeignetste Maßregeln ergriffen werden.

Den 14. Der. 1843..

Die K. Oberämter. Vst. Oberamtmann Daser.

Oberamt Nagold.

Nagold.

Rekrutirungs-Sache.

Sehr viele Rekrutirungs-Listcn auf das Jahr 1844 sind bei Oberamt eingekom- mcn, ohne daß bezeugt wäre:

s) ob von früheren Jahren her kein Militär - Pflichtiger zurückgeblieben scy;

b) ob die Nckrutirungslistcn 14 Tage lang öffentlich aufgelegt gewesen und die Namens-Verzeichnisse der pflichtigen Jünglinge öffentlich an­geschlagen worden sepen (Kriegs- Dienst-Ordnung Art. 39);

c) ob sich auswärtige Militär-Pflich­tige in der Gemeinde aufhalten, und bejahenden Falles, ob sie an­gewiesen worden sepen, sich zu Anfang des nächsten Jahrs zu Er­füllung ihrer Militär-Pflicht in ihrer Heimath einzufinden.

Diejenigen Ortsvorstcher, welche sich bewußt sind, daß die von ihnen cingc- sendeten Listen in vorstehender Beziehung

mangelhaft sind, haben daher das Er­forderliche nachträglich zu besorgen, wo­bei bemerkt wird, daß die einzusenden­den Urkunden von dem K. Pfarramt, dem Ortsvorstcher und dem Nathsschrei- ber, oder wo der Ortsvorsteher zugleich Nathsschreiber ist, von dem auf den Nathsschreiber folgenden Gemeinderaths- Mitglied unterzeichnet sepn müssen.

Den 14. Dec. 1843.

K. Oberamt.

Daser.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold.

Schulden-Liquidation.

In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden-Liquidation re. Tagfahrt auf die bezeichnete Zeit anbcraumt, wozu die Gläubiger auf das Rathhaus zu Wildberg unter dem Anfirgen vor­geladen werden, daß die nicht liquidi- renden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung ausgeschlos­sen, von den übrigen nicht erscheinen­den Gläubigern aber wird angenom­men werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegcrs der Erklärung der Mehrheit ihrer Elaste beitrcten.

Jakob Dieterle, Musikus und Sailer in Wildberg,