78. Gentzral-Bersammlung -er Dolksbank Nagold

Die Volksbank Nagold hielt am 5. Juni ihre dies­jährige ordentliche General-Versammlung unter der Lei­tung des Aussichlsratsvorsitzenden, Fabrikant Ernst Koch. Nach der Begrüßung der erschienenen Genossen trug Vorstandsmitglied Dolmetsch den Bericht über das Geschäftsjahr 1942 vor. In seinen Ausführungen erläutert er, daß die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um rund 21 ?L, der Gesamt-Umsatz eine solche uni rund 14 A erfuhr. Auf der Aktivseite ist das Zurück­gehen des Wechselbestandes, das Anwachsen der Bestände an Wertpapieren und Bankguthaben hervorzuheben. Die Auslechungen in lfd. Rechnung und Hypotheken-Darlehen sind gegenüber dem Vorjahr um 16A gesunken, was aus die Auswirkungen der gegenwärtigen Verhältnisse zurück-» zuführen ist (Verringerung der Lagerbestände mit fehlen­der Ergänzungsmöglichkeit).

Die Passivseite tritt durch die Erhöhung der Kredito­

ren, Depositen und Spareinlagen hervor, welche insgesamt eine Steigerung von rund 23 A erfahren haben. Infolge des svarsamen Haushaltes der Bank ist es auch Heuer, trotz ^des Zurückz:hens der Ausleihungen, möglich, aus dem Reingküinn 5^ Dividende auf die Geschäftsguthaben, zu verteilen. Im Blick auf die nach dem Kriege durch die Umstellung der Industrie kommenden Anforderungen wurden die Rücklagen weiter gestärkt. Sie weisen nach der Gewinnverteilung den Betrag von rund 183 000 RM. auf.

Der Jahresabschluß wurde durch die G.V. einstimmig genehmigt, ebenso die Gewinnverteilung. Einige Statuten­änderungen wurden beschlossen und der Höchstbetrag fremder Gelder neu festgesetzt. Die ausscheidenden Auf­sichtsratsmitglieder Karl Kau pp, Schreinermeister, und Georg Köbele, Kaufmann, beide von Nagold, wurden I auf weitere drei Jahre wiedergewählt.

Bilanz auf 81. Dezember 1842

Aktiva

1. Kaisenbestand und Guthaben aus

Reichsbankgiro und Postscheck Konto (Barreserve).

2. Schecks, fällige Zins- und Diod

dendenscheine.

S. Bestandswechscl

s) Wechsel (ohne b).

Davon nnü Wechsel, die dem 8 13 Ms. I Nr. I de« Gesetze« Sder die Deutsche ReschSbanl entsprechen (Han­delswechsel nach 8 lb Abs. 2 NWG.) RM ISSS8.78

c) Einzugswechsel.

4. ö. Wertpapiere (soweit nicht in

10 enthalten)

,) Anleihen und Schatzanweisun­gen des Reiches u. der Länder

d) Sonst, verzins!. Wertpapiere (Pfandbriefe u. ä.) - - - - In der Gesamtsumme 48 find enthalten:

Wertpapiere, die die Reichs­dank beleihen darf

RM 3298886.80

5. Bankguthaben

,) mit einer Fälligkeit bis zu 3 Monaten

s«) bei genossenjch. Zentral­kreditinstituten .

dd) bei sonst. Kreditinstituten - Von der Gesamtsumme ,) sind täglich fällig (Nostro-) Guthaben) RM 497 978.73 b) längerfristige Guthaben bei grnofsenfchastl. Zentralkrrdit» instituten.

6. Schuldner in lsd. Rechnung - -

7. Hypothek.-, Grund- u. Renten- schulden, Kausgelder u. drrgl. - -

9. Entschuldungsdarlehen ....

10. Beteiligungen.

11. Grundstücke und Gebäude

(Bankgebäude).-

12. Betriebs- und Geschäfts­ausstattung .

18. Sonstige Aktiva

Anzahlg. aus bestellte Maschine 14. Posten, die der Rechnungs­abgrenzung dienen .

Summe der Aktiva

RM

RM

Passiva

RM

RM

69061.36

191.75

I. Gläubiger

«) Sonstige Gläubiger .... Hievon entfallen auf so) jederzeit fällige Gelder

RM 1 308411.96

S 648 498.32

24 271.35

dd) feste Gelder und Gelder auf Kündigung

RM 2 340086.36

3293

24304.28

3. Spareinlagen

s) mit gesetzt. Kündigungsfrist b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist -.

1 836982.46

2 664766.17

4501748.63

2 648011.50

6. Geschäftsguthaben

s) der verbleibenden Mitglieder d) der ausscheidend. Mitglieder

497516.25 9 963.24

507479.49.

766320.-

3 414331.50

7. Rücklagen nach ß 11 KWG.

125025

50 000.-

s) gesetzliche Rücklage..... d) sonstige Rücklage

nach tz 11 KWG..

175025.-

703089.22

9. Rückstellungen.

12. Posten, die der Rechnungs-

abgrcnzung dienen.

13. Reingewinn

g) Gewinnvortrag aus d. Vorjahr d) Gewinn 1942 .

1100.67

82856.03

14000.

121.10

33 956.70

44889.51

Summe der Passiva

8880829.24

.

2 430000

3177978.73

1352368.67

725012.13

44568.74

9200.

30000.

3000.

3627.80

27184.28

Mitgliederzahl Ende 1942 - 954 Eesanithastsumme RM. 1052000. Gesamtgarantiemittelsnach Gewinn-Verteilh.)RM 1742 479.49 Umsatz auf einer Seite des Hauptbuches RM. 45 450 968.06

Nagold, im März, 1943

. Der Vorstand:

Paul Dolmetsch, Georg Drasch, Hermann Kapp.

888082SL4

Erfahrungen aus der Praxis

Annge Frauen «. Bräute

müssen ihre Aussteuerbetten und -Wasche wegen Platzmangels oft unzweckmäßig aufbewahren.Wenn die Sachen dann nicht in kurzen Abständen gründlich durchgesehen, gelüstet (nicht in der Sonne) aus­geschüttelt nicht geklopft, werden, gibt es eines Tages sehr unange­nehme Überraschungen:Die Mot­ten sind drin". Es wurden uns schon nagelneue, total zerfressene Inletts gebracht, die nicht mehr zu retten waren und heute nicht mehr «rsetzt werden können neue Fe­dern, die weggeworsen werden mußten. Deshalb: Vorsicht: ka« gerade Teztilien ständig grünL» lich Kontrollieren und wenn Sie einen Rat brauchen, wenden Eie sich an Betten-Weik Pforzheim Im Lindenhof a. d. Auerbrücke Telefon 2780

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Pfingstfest, 13. Juni: 9.30 Uhr Hauptgottesdienst, anschl. Feier des H. Abendmahls; 11.15 Uhr Kindergottesdienst.

Pfingstmontag. 14. Juni:

10 Uhr Hauptgottesdienst

Iselshausen

Pfingstfest: 9.15 Uhr Hauptgot­tesdienst anschl. Kindergottesd.

Pfingstmontag : 8.30 Uhr Haupt- gottesdienst.

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Calw: 7 und 9.30 Uhr. Pfingstsonntag Nagold: 9 Uhr Altenfteig; 17.30 Uhr Pfingstmontag Nagold:

9.30 Uhr

Nohrdorf : 7.30 Uhr

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! Meldung der männlichen Angehörigen der ^ Geburtsjahrgänge 1894 bis 1898, die noch nicht km Besitz eines Wehrpaffes, bezw. Ausmusterung«- «der Ausschltetznngsfcheines find

1) In der Zeit vom 15. Juni bitz einschl. 30. Juni 1943 er­fassen die polizeilichen Meloebehörden diejenige» männlichen deutschen Staatsangehörigen der Geburtsjahrgänge 1894 bis 1896, die bisher noch nicht erfaßt worden sind und keinen Wehrpaß, Ausmusterungsschein oder Ausschließungsschein be­sitzen.

2) Diese Meldepflichtigen haben sich umgehend, spätestens bis zum 26. Juni 1943, bei der polizeilichen Meldebehörde (Bürgermeister zu melde», in deren Bezirk sie wohnen.

3) Ist ein Meldepslichtiger vorübergehend abwesend, so hat er sich bei der für feinen Wohnsitz zuständigen polizeilichen Meldebehörde zunächst schriftlich und nach Rückkehr unverzüg­lich persönlich zu melden.

4) Die Meldepflichtigen haben zwei Paßbilder in der Größe 37X52 mm vorzulegen, auf denen sie im Brustbild von vorn gesehen in bürgerlicher Kleidung und ohne Kopfbedeckung dar» gestalt sind. Es sind ferner Personalpapiere und sonstige Aus­weise mitzubringen, die Aufschluß über gegebenenfalls bereits abgeleistete Militärdienstzeit in der deutschen sder einer ande- ren Wehrmacht (ehem. österreichischen, tschechischen, litauischen usw.) und über die Zugehörigkeiten nationalsozialistischen Or­ganisationen geben, außerdem Abstammungsunterlagen und Zeugnisse, Diplome usw.

5) Meldepflichtige, die durch Krankheit an der persönlichen Meldung verhindert sind, haben hierüber ein Zeugnis des Amts­arztes oder eines anderen beamteten Arztes oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis des behan­delnden Arztes bei der für ihren Wohnsitz zuständigen polizei­lichen Meldebehörde einzureichen. Entstehende Gebühren müssen die Meldepflichtigen selbst tragen. Ferner haben sie keinen An­spruch auf Ersatz von Fahrtauslagen, Reisekosten und Entschä­digungen für Lohnausfall.

6) Meldepflichtige, die ihrer Anmeldepflicht nicht oder nicht pünktlich genügen, werden, falls keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder init Haft bestraft. Auch können sie mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur Gestellung angchalten werden.

Calw, den 10. Juni 1943. Der Landrat.

Abgabe von Speiseeis an Zugendliche

Ich weise darauf hin, daß die Verabreichung von Speiseeis in Gaststätten, Eisdielen, Konditoreien. Bäckereien und anderen Verkaufs­stellen an Jugendliche unter 16 IaHren, die sich nicht in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljähri­gen Person befinden, nach der Verordnung des Innenministers vom 29. Juni 1942 (Reg. Bl. S. 31) verboten ist.

Zuwiderhandlungen werden streng bestraft.

Lalw, den 10. Juni 1943

Der Landrak

Stadtgemeinde Nagold

Die Auszahlung des

Familienunterhalts

an die Angehörigen Einberufener für den Monat 2uui 1943 erfolg» am Dienstag, den 15. Juni 1943, nachmittags von 2 6 Uhr auf der Stadtkaffe.

Stadtpflege

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VV/e ws^e/snvnc/ fenste? richtig obgsci/c/itst?

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