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Amts- und Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
84 . Freitag den 2V. Oktober 1843 .
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wöchentlich ertcheinen 2 Nummern, und ;war einen ganzen Logen stark, fe amDienstag und Freitag. V>V halbjährige Preis ist, ohne Speditionsgebühr, nur wenige 45 kr. Alle Postämter des 3nn- und Ausland»» nehmen Lestellungen an. Die Einrückungs-Gebühr beträgt kür die dreitpaltigr Linie I V, kr.
Amtliche Erlasse.
Oberamt Nagold.
N a g o.l d.
Allfzeichnung der WNlitärpstich- tigen für oas Jahr 1844.
Zn Gemäßheit der Bekanntmachung des Ober-Necrutirungsraths vom 28. v. M. (Neg.-Bl. S. 727) werden die Ortsvorsteher darauf aufmerksam gemacht, daß die Vorbercinmgsgeschäfte zur Aushebung im Jahr 1844, so wie die Aushebung selbst in denselben Terminen erfolge, wie durch die Verfügung des Ober-Necrutirungsraths vom 1. Septbr. 1835 (Neg.-Bl. Nro. 34) ungeordnet ist.
Die Ortsvorsteher haben dieß in ihren Gemeinden bekannt zu machen und mit der Aufzeichnung der Militär- Pflichtigen zu beginnen, hierüber aber bis 1. Novbr. eine Anzeige an das Oberamt einzusenden.
Die Aufzeichnung der Militärpflichtigen hat vorerst nach den Bestimmungen der Instruktion vom 13. Novbr. 1828 zu geschehen; namentlich bleibt vorläufig das bisherige Formular für die Recrutirungsliste unverändert, und es wird nur bemerkt, daß in die 7te Columne die Ansprüche, welche nach Art. 5 der Kriegs-Dienst-Ordnung vom 22. Mai 1843 auf Befreiung, oder nach Art. 29, auf Zurückstellung wegen Berufs oder Familien-Verhältnisse, oder nach Art. 32, auf Verwilligung Ein-
sähriger Dienstzeit gemacht werden, zu stehen kommen.
Die hienach zu entwerfenden Recru- tirungslisten für das Jahr 1844 sind auf den vorgeschriebenen Termin (Anfang Decembers) möglichst vollständig an das Oberamt einzuschicken, und wird in letzterer Hinsicht auf die diesseitige Bekanntmachung vom 14. Nov. 1842 (Amtsblatt S. 705) hingewiesen.
Den 16. Oktbr. 1843.
. K. Oberamt, Daser.
Oberamt Frcudenstadt.
Freudenstadt.
Die Ortsvorsteher erhalten heute durch die Amtsboten die Capitalsteuereinzugs- register für das Jahr 18"/,4, und werden dieselben beauftragt, für den schnellen Einzug und die Ablieferung der Capitalsteuer an die Amtspflege zu sorgen.
Den 14. Oktbr. 1843.
K. Oberamt, A.V. Fuchs, Act.
Oberamt Horb.
Horb.
Rekruten - Aushebung für das Jahr 1844 betreffend.
Nach der Verfügung des K. Ober-Re- krutirungsraths vom 28. vorigen Monats (Reg.-Bl. S. 727) und nach einem besonder» Erlaß dieser hohen Stelle von demselben Tage erfolgen die Vor
bereitungs-Geschäfte zur Aushebung im Jahr 1844, so wie die Aushebung selbst in denselben Terminen, wie durch die Verfügung des K. Ober-Rekrutirungs- Raths vom 1. Sept. 1835 (Neg.-Bl. S. 319) angeordnet worden ist.
Die Ortsvorsteher werden daher beauftragt:
1) in den ersten Tagen des Monats November d. I. mit der Aufzeichnung der Militair-Pflichtigen in den Gemeinden den Anfang zu'machen und dieses Geschäft so zu beschleunigen, daß die Rekrutirungslisten in der Mitte des November öffentlich aufgelegt werden können;
2) ein Exemplar der Rekrutirungsliste in den ersten Tagen des Monats December d. I. an das Oberamt einzusenden, und
3) längstens bis zum 3. Novbr.
Anzeige hieher zu machen, daß mit der Aufzeichnung der Militairpflich- tigen der Anfang gemacht sei). Bemerkt wird noch, daß die Vollziehungs-Instruktion zu dem Gesetze vom 22. Mai d. I. über die Verpflichtung zum Kriegsdienste erst gegen Ende d. I. wird erscheinen können, daß aber in Absicht auf die Aufzeichnung der Mili- tairpflichtigen und die Anlegung der Rekrutirungslisten eine wesentliche Aen- derung weder vom Gesetz getroffen worden ist, noch durch die Instruktion zu treffen beabsichtigt wird und daher die fraglichen Geschäfte nach der Instruktion vom Jahr 1828 vvrznnehmen sind, so