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S immi er s selber Haarb:

26 1/4 tannene Klafter,

2000 tannene ungebundene Wellen;

Buchschollen:

1 V 2 buchene,

4^/4 tannene Klafter;

Haagwald:

465 Langholzstämme,

202 tannene Klötze,

56 buchene,

34^ tannene Klafter,

2100 buchene,

6850 tannene Wellen, unter den gewöhnlichen Bedingungen im Aufstrcich verkauft.

Die Liebhaber werden hiezu mit dem Ansitzen cingcladen, dass mit dein Verkauf am 13. Scptbr. im Distrikt SimmcrS- selber Haard der Anfang gemacht wird. Den 18. August 1841.

K. Forstamt, von Seutter.

Forstamt Sulz.

Sulz.

fHolz-Verkauf^

Im Staatswald Lcngenhardt, Reviers Thumlingcu, finden folgende Holzver­käufe unter den bekannten Bedingungen Statt.

Am 25. d. Mts.

1107 Stämme tanncn Langholz,

104 Stück tannene Sägklöhe,

26 Stück tannene Wagnerstangen;

am 26. d. Mts.

4 N /2 Klafter tannene Schcutter, 13/2 Klafter dto. Prügel,

51/4 Klafter tanncnes Abfallholz, 7050 Stück tannene Wellen.

Die Zusammenkunft ist an jedem der bezeichncten Tage

Morgens 9 Uhr

beim Rathhause in Cresbach, von wo au» man sich an Ort und Stelle be­geben wird.

Die Schultheißenämter wollen dieses ihren Gemeinde-Angehörigen bekannt machen lassen.

Sulz, den 13. August 1841.

K. Forstamt, A.V. Mehl.

F r i e d r i ch s t h a l.

Die Unterzeichnete Stelle braucht 2 ei­chene Wellbäume, jeden 21 Schuh lang,

und am dünnen Ende, wenn er völlig abgerundet ist, 3 Schuh dick, von völlig gesundem Holze, wcßhalb Dienstag den 31. dicß Morgens 10 Uhr

in dem Amtszimmer der Unterzeichneten Stelle eine AbstreichsVerhandlung statt­finden wird, wozu man die Liebhaber cinladct.

Da indessen auswärtigen entfernteren Akkordslnstigcn die Hieherrcise zu kost­bar oder beschwerlich scyn dürfte, so werden auch schriftliche Anträge, in welchen die Länge und Dicke, so rvie der Preis nach dem CubikMaaß ange­zeigt ist, bis dorthin angenommen, wo­bei man indessen bemerkt, dass die Lie­ferung sehr bald geschehen sollte.

Den 16. August 1841.

K. Hüttcnverwaltung allda.

Stuttgart.

fPatronen-Zeug-Lleferung.^I

Die Lieferung von 3000 Ellen Patro- nenZcug wird

Mittwoch den 25. August Vormittags 10 Uhr in Abstreich gebracht werde». Muster werden bei der AkkordsVcrhandlung vorgelcgt und dann demjenigen zugestcllt, welcher den Akkord erhalten wird. Will ein Akkordsliebhaber vorher Muster cinschcn, so kann solches im Arsenal in Ludwigsburg oder bei der Unterzeich­neten Stelle in Stuttgart geschehen.

Diejenigen Fabrikanten und Hand- wcrksleutc, welche diesen Akkord ganz oder theilweisc übernehmen wollen, wer­den hiemit Ungeladen, zu oben bemerk­ter Zeit sich in der Canzlci der Kriegs- Kassenverwaltuug in dem Gebäude des Kriegsministeriums ciuzufindcn.

Den 3. August 1841.

K. KriegsKassenVerwaltung.

Herzogsweiler, Gerichtsbezirks Freurenstadt.

^Außergerichtliche SchuldenEr- ledigmig.^

Die Unterzeichneten Stellen sind mit außergerichtlicher Erledigung deS Schul- denwcsens des Johann Georg Schmalz, Bürgers und WagnerS von Hcrzogs- weiler obcramtsgerichclich beauftragt.

Zu dieser Verhandlung ist Tagfahrt auf Montag den 13. Scptbr. d. I.

Mittags 2 Uhr

anberaumt, und werden nun die Gläu­biger des rc. Schmalz aufgcfordert, ihre Forderungen entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn kein Anstand vorwaltct, mittelst schriftlicher Rcccsse an gedachtem Tage auf dem Nathszlmmcr in Hcrzogsweiler gehörig zu liquidiren, und sich über einen Borg- oder Nachlaß-Vergleich, sowie über den GütcrVerkauf zu er­klären.

V n denjenigen Gläubigern, welche nicht erscheinen, wird angenommen, daß sie bei einem Borg- oder Nachlaßver- glcich den Erklärungen der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Kategorie bcitrcten, diejenigen Gläubiger aber, deren For­derungen gänzlich unbekannt bleiben, haben es sich selbst zuzuschrciben, wenn sie nicht berücksichtigt werden.

Dornstcttcn den 12. August 1841.

K. Amtsnotariat und Gcmcindcrath Hcrzogsweiler. Vllr. Amtsnotar Walther.

G r ö m b a ch, Gerichtsbezirks Frcudenstadt.

^Gläubiger-Aufruf.^

Um die Vcrlassenschaft der kürzlich ver­storbenen Wittwe des Michael Schäfer, früheren Löwcnwirths mit Sicherheit verthcilen zu können, werden deren Gläubiger hiemit aufgcfordert, ihre An­sprüche binnen 15 Tagen bei dem hie­sigen Waiscngericht geltend zu machen. Diejenige, welche dieser Aufforderung keine Folge leisten, können bei der Thei- lung nicht berücksichtigt werden.

Den 11. August 1841.

Thcilungs-Behörde.

Vät. Amtsnotar Walther.

Hör b.

Am dießjährigcn Fastcnmarkt dahier blieb in einem Wirthshaus I Sack mit 1 rohen Kalbfell, ohne spätere Nachfrage zurück. Das Fell wurde vorsorglich in die Gerberei gegeben, und nun sammt dem Sack bei der Unterzeichneten Stelle hinterlegt. Der rechtmäßige Eigenthü- mer kann beide Objecte gegen Entschä­digung in Empfang nehmen beim

Stadtschulthcißenamt.

Horb den 14. August 1841.

Ate

fGcmemd«:

gekommen un setzen.

Mit jener lichcr Gehalt hälftiger Anb auch eine Au welche auf hi den werden, verbunden gcr erprobt gut r soliden Main gen entsprach billige Aufbcs Schwierigkeit«

Die zu bc gen betragen und der gröj der Markung den entfernt, besonderer« stellt, und au schützen vorha warth, der zr und seine Rc K. Rcvierför stellen muss, ,

Diejenige welche geneigt zu übernehme! Erfolg erstarrt bnncn Jahr werden ersuch und portofrei tcrzcichnetcn melden, und higkcitsZeugni oder in begl schließen, wob bei gleichen chcn Bewerb« wahrscheinlich den wird.

Den 15. l

fJahrm«

Der Vieh- uri