Oberamt Nagold.

N ag ol d.

Die Schultheißenämter werden angewie­sen, die in dem Regierungsblatt Nr. 26 erschienene Ministcrialverfügung v. 29. v. M. in Betreff der polizeilichen Maß­regeln zu Verhütung von Unglücksfallen bei der Versendung, Lagerung und dem Verkaufe des Schießpulvers, denjenigen Kaufleuten, Krämern und Geiverbs­leuten, welche Schießpulver-Vorräthe halten, so wie den Fracht-Fahrern und Landboten zu eröffnen und Eröff­nungsurkunden hiehervorzulegcn. Zu­gleich ist über den Vollzug der iu §. 12 dieser Verfügung enthaltenen An­ordnung Bericht zu erstatten.

Den 12. Juli 1841.

K. Oberamt, Act. Baur, A.V.

Forstamt Wildbcrg.

Wildberg.

Da die Schloß-Ruinen Nagold und Waldek häufig von Leuten, wie na­mentlich an Sonn- und Feiertagen von ledigen Purschen rc. besucht werden, welche das bestehende Verbot, ausser den Wegen zu wandeln, nicht achtend, in den Waldungen Herumstreifen, und solche gleichsam zu Tummelplätzen ma­chen, wodurch die in jüngster Zeit da­selbst vorgenommene Culturen vielfachen Beschädigungen ausgesetzt sind, so sicht man sich veranlaßt, hiermit öffentlich bekannt zu machen, daß für die Zu­kunft das Verlassen der Wege strenge gerügt werden wird.

Den 8. Juli 1841.

K. Forstamt, Gunzert.

L o ß b u r g, Gerichtsbezirks Frcudenstadt.

fGlaubiger-Aufcuf.^

Um die Verlassenschaftstheilung der kürzlich gestorbenen Ehefrau des Bäckers Andreas Reich von hier, mit Sicherheit vornehmen zu können, werden die Gläu­biger der Reich'schen Eheleute hicmit

aufgefordert, ihre Ansprüche an Letztere' binnen 3 Wochen um so gewisser bei dem hiesigen Schultheißenamt anzumel-§ den, als sie sich sonst die durch ihr Stillschweigen entspringende Nachtheile selbst zuzumessen haben.

Den 9. Juli 1841.

K. Gerichtsnotariat Freudenstadt und Waisengcricht Loßburg. V«It. Gerichtsnotar Müller.

H a i t e r b a ch.

^Bau-Akkords

Die Errichtung neuer steinerner Trep­pen und Thore an drei Eingängen auf dem Kirchhof hier, wird am Montag den 19. Juli Vormittags 8 Uhr

auf dem Rathhaus dahier im öffentlichen Abstreich verakkordirt werden.

Die UeberschlagsSummen betragen bei der Maurerarbeit

65 fl. 46 kr.

38 fl. 57 kr.

69 fl. 26 kr.

-174 fl. 9 kr.

Schrcincrarbeit

21 fl. 4 kr.

21 fl. 4 kr.

8 fl. 24 kr.

--50 fl. 32 kr.

Schlosserarbeit

11 fl. 30 kr.

11 fl. 30 kr.

3 fl. 48 kr.

--> 26 fl. 48 kr.

Zimmerarbeit

2 fl. 30 kr.

4 fl. kr.

--> 6 fl. 30 kr.

Zus. >-257^^59"kr. Zur Verhandlung werden nur solche Meister zugelassen, welche sich über ihre Tüchtigkeit mit amtlich beglaubigten Zeugnissen auszuweisen vermögen.

Den 12. Juli 1841.

Gemeinschaft!. Amt.

Freu den stad t.

fSagholz-Verkauf.1

Die Stadtgemcinde verkauft am Samstag den 3l. hieß Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhause aus dem Distrikt Engelmannswald

3000 Sägklöhe, in öffentlicher Steigerung, wozu die Liebhaber eingeladcn werden.

Den 13. Juli 1841.

Stadtschukthciß und Rathsschreiber T r ü ck.

H o ch d o r f, Gerichtsbezirks Freudenstadt.

^Liegenschafts-Verkauf.^

Da der am 14. v. M. vorgenommene Verkauf über die Liegenschaft des Jo­hannes Zieste, Bauer dahier, seine Ge­nehmigung nicht erhalten hat, so hat der Gemcinderath, nach höherem Auf­trag, diesem seine sämmtliche Liegenschaft, mit Ausnahme deren, was seinem Ehe­weib für ihr Beibringen, als Eigenthum zugeschrieben ist, zum öffentlichen Ver­kauf auszusetzen, die in folgenden Thei- len besteht :

Wiesen 3 Morgen 3 Vrtl. im Krepfbach,

2 Morgen 3 Vrtl. Pfaffenwiese« Acker 24 Morgen der Fürstenacker,

Waldungen:

5 Morgen am Danbach,

4 Morgen Großenwald,

3 Morgen Kleinenwald,

3 Morgen 1 Vrtl. Engenwald, 3'/, Morgen Sägmühlewald,

4 Morgen Binsenwald,

Ossi Morgen Fölminsbcrg,

91/2 Morgen Kropfberg, b'/z Morgen Ohmersberg,

16 Morgen im Langentheil,

6 Morgen im Ueberzwerchen-

theil,

5 Morgen im Kirchberg,

4 Morgen Hirschbirken,

Der Tag des Verkaufs ist aus Samstag den 31. Juli Nachmittags 1 Uhr

festgesetzt.

Die Kaufsliebhaber werden höflichst cingeladen. Auswärtige unbekannte Käu­fer haben sich mit Prädikats- und Ver­mögenszeugnissen auszuweifen.

Die Schultheißenämter aber werden gebeten, dieses in ihren Gemeinden er­öffnen zu lassen.

Den 14. Juli 1841.,,

Für den Gemeinderath, Schultheiß Schaible<