Die Ortsvorsteher haben hienach haö Geeignete zn verfügen.

Den 23. Marz 1841.

K. Obcramt, Schubart, A.V.

Nagold.

Die Ortsvorstchcr erhalten die Weisung, binnen 8 Tagen ein Verzcichniß über die vorhandenen Feuerlöschgerathschaf- tcn (Spritzen, FeuerEimcr, Wasserbut­ten, Leitern, Hacken, Wagen, Segeltü­cher u. s. w. hicher einzuscnten. Zu­gleich sind' von denjenigen Gemeinden, in weleben weder eine Fahrsprihe noch eine Tragspritze vorhanden ist, entspre­chende Beschlüsse wegen Anschaffung mindestens einer Tragsprihe vorzulcgen.

Den 24. März 1841.

K. Oberamt, Schubart, A.V.

Nagold.

In Folge höherer Entschließung vom 19. Mai 1837 kann künftig nur solchen Bedürftigen der nachgesuchte freie Bad­genuß im Wildbad mit einem Gratial von 10 fl. bewilligt werden, denen von ihrer OrtsObrigkeit be­zeugt ist, daß sie mit den erfor­derlichen weitern Mitteln ent­weder selbst versehen scyen oder von ihrer Heimathgcmernde versehen wer­den, weil der Geldbetrag.von 10 st. für die Hin- und HerReise, Kost und Woh­nung weit nicht zureichend ist und dann Diejenigen, welche durch dieses Gratial verleitet, ohne mit zureichenden Mitteln für die weiteren Kosten versehen zu seyn, die Badreise antreten, gewöhnlich am Badorte selbst durch Betteln lästig oder in die größte Noth versetzt werden.

Hienach sind künftig die gemeinde- räthlichen Zeugnisse genau abzufassen.

Der 24. Marz 1841.

K. Oberamt, Schubart, A.V.

OberamL Feeudenstadt.

F r e u d e n st a d t.

Nachdem der zum T bcramts-Mühl- schauer gewählte Zi.nmcrmcistcr Fried­rich Burkhardt von Aach von der K. Kreisregierung bestätigt worden ist,

wurde derselbe heute beeidigt und zur Ausübung seiner AmtsObliegenhciten angewiesen, wovon die OrtsVorsteher zur Nachachtung in Kenntniß gesetzt erden.

Den 22. März 1841.

K. Oberamt,

Tleisckbauer.

aller Verkehr in Schafen mit diesem Orte bis auf Weiteres untersagt sepe. Den 22. Marz 1841.

K. Obcramt, Lauth, A.B.

Kameralamt L)orb.

Freudenstadt.

^Auswanderung.^

Johannes Schlcch von Dictersweiler, geboren den 3. August 1810, wandert nach Niederösterreich aus.

Den 22. Mar; 1841.

K. Oberamt, Fleischhauer.

F r e u d e n st a d t.

Da in benachbarten Oberamtsbezirken Spuren von wüthcndcn Hunden wahr- genommcn worden sind, so werden die OrtsVorsteher angcwiesen, auf die in ihren Gemcindebezirken befindlichen Hun­de genaue Acht geben zu lassen und von jedem Anzeichen, woraus aufHunds- wuth geschlossen werden könnte, dem Oberamt schleunige Anzeige zu machen.

Den 23. März 1841.

K. Obcramt, Fleischhauer.

Oberamt Horb.

Horb.

Am 29. d. M. und den folgenden Ta­gen wird zuRottwe il eine P fung der Bewerber um das Meister-Recht Iter und 2ter Stufe der Maurer, Steinhauer und Zimmer lcute vorgenommcn und haben sich diejenigen hiesigen AmtsAngehörigcn, welche diese Prüfung mitzumachen entschlossen sind, sich zeitig hier mit den erforderlichen Zeugnissen zu melden.

Den 19. März 1841.

K. Oberamt, Lauth, A.V.

H o r b.

Die Schulthcißenämter haben sogleich in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß in Weiden, Oberamts Sulz, die Schafrand': ausgebrochen und daher

H o r b.

^Bau-Akkords

Der auf den 30. d. Ai. ausgeschriebe­ne BanAkkord bei der neuen Kirche in Rermgen kann wegen eiugetretener Hin­dernisse erst am

Mittwoch den 7. April Vormittags 9 Uhr vorgenommen werden.

Den 22. Marz 1841.

K. Kameralamt.

Forstamt Hechingen.

H e ch i n g e n.

^Langholz-Verkaufs

Vermöge erhaltener höherer Weisung ist die Unterzeichnete Stelle ermächtigt, im Revier Lindieb, Distrikt Thiergarten, am Montag den 5. April l. I. und die folgenden Tage, je Vormittags 9 Uhr

nachstehendes Holländer- und Gemein­holz, vorbehaltlich höherer Genehmi­gung im öffentlichen Aufstreich auf dem Stock zu verkaufen:

200 Stück Holländer-Tannen vom 60ger aufwärts,

400 Stamme Gemcinholzvom 60ger aufwärts und

285 Stämme ditto geringeres,

zus.885 Stämme.

Indem man nun die Liebhaber hie­zu mit dem Anfügen ciyladct, daß der betreffende Oberförster angewiesen ist, denselben das zum Verkauf bestimmte Holz an Ort und Stelle vorzuzeigen, auch die Kaufsbedingungen bei solchen eingesehen werden können, wird in letz­terer Beziehung nur noch bemerkt, daß nach erfolgter Ratification die Hälfte des Kaufschillings baar, die andere Hälfte desselben aber 3 Wochen von dem zur Abfuhr des Holzes bestimmten Termin entrichtet werden muß; und

auswärtige Käufer gcnsZeugnissc beizul Den 20. Mar;

Hochfü

Altenstai

(Schuldeil-L

Das K. AmtoNotat rath zu Altenstaig > Schuldcnwescn des Walz, entlassenen C hier, wo möglich i Wege durch Vcrgle Zu dieser Verhai fahrt auf

Samstag den i Vormittae anbcraumt.

Hiebei haben k Bürgen, so wie all che aus irgend eine' che an gedachten Ä ben, auf dem Ra allen sich auf ihre ! den Urkunden zu ei durch rechtsgültig b Walter vertreten zu Falls kein Anst nen auch die Anspr gemeldet und ausgc Diejenigen Glä nicht melden, bleibe tigt, und diejenigen lieh liquidircn, we­der ihnen der Ram derungcn nach glci ger beitrctcnd ange Den 20. Marz K. AmtsNo vät. K. AmtsNvta Stroh.

Salz st Gcrichtsbez

(Gläubige

Mit austergcrichtli Schuldcnwcsens dl klärten Taglöhners Salzstettcn ist die vom K. Oberamts^ tragt Worten. Ei diejenigen, welche A