Die Ortsvorsteher haben hienach haö Geeignete zn verfügen.
Den 23. Marz 1841.
K. Obcramt, Schubart, A.V.
Nagold.
Die Ortsvorstchcr erhalten die Weisung, binnen 8 Tagen ein Verzcichniß über die vorhandenen Feuerlöschgerathschaf- tcn (Spritzen, FeuerEimcr, Wasserbutten, Leitern, Hacken, Wagen, Segeltücher u. s. w. hicher einzuscnten. Zugleich sind' von denjenigen Gemeinden, in weleben weder eine Fahrsprihe noch eine Tragspritze vorhanden ist, entsprechende Beschlüsse wegen Anschaffung mindestens einer Tragsprihe vorzulcgen.
Den 24. März 1841.
K. Oberamt, Schubart, A.V.
Nagold.
In Folge höherer Entschließung vom 19. Mai 1837 kann künftig nur solchen Bedürftigen der nachgesuchte freie Badgenuß im Wildbad mit einem Gratial von 10 fl. bewilligt werden, denen von ihrer OrtsObrigkeit bezeugt ist, daß sie mit den erforderlichen weitern Mitteln entweder selbst versehen scyen oder von ihrer Heimathgcmernde versehen werden, weil der Geldbetrag.von 10 st. für die Hin- und HerReise, Kost und Wohnung weit nicht zureichend ist und dann Diejenigen, welche durch dieses Gratial verleitet, ohne mit zureichenden Mitteln für die weiteren Kosten versehen zu seyn, die Badreise antreten, gewöhnlich am Badorte selbst durch Betteln lästig — oder in die größte Noth versetzt werden.
Hienach sind künftig die gemeinde- räthlichen Zeugnisse genau abzufassen.
Der 24. Marz 1841.
K. Oberamt, Schubart, A.V.
OberamL Feeudenstadt.
F r e u d e n st a d t.
Nachdem der zum T bcramts-Mühl- schauer gewählte Zi.nmcrmcistcr Friedrich Burkhardt von Aach von der K. Kreisregierung bestätigt worden ist,
wurde derselbe heute beeidigt und zur Ausübung seiner AmtsObliegenhciten angewiesen, wovon die OrtsVorsteher zur Nachachtung in Kenntniß gesetzt erden.
Den 22. März 1841.
K. Oberamt,
Tleisckbauer.
aller Verkehr in Schafen mit diesem Orte bis auf Weiteres untersagt sepe. Den 22. Marz 1841.
K. Obcramt, Lauth, A.B.
Kameralamt L)orb.
Freudenstadt.
^Auswanderung.^
Johannes Schlcch von Dictersweiler, geboren den 3. August 1810, wandert nach Niederösterreich aus.
Den 22. Mar; 1841.
K. Oberamt, Fleischhauer.
F r e u d e n st a d t.
Da in benachbarten Oberamtsbezirken Spuren von wüthcndcn Hunden wahr- genommcn worden sind, so werden die OrtsVorsteher angcwiesen, auf die in ihren Gemcindebezirken befindlichen Hunde genaue Acht geben zu lassen und von jedem Anzeichen, woraus aufHunds- wuth geschlossen werden könnte, dem Oberamt schleunige Anzeige zu machen.
Den 23. März 1841.
K. Obcramt, Fleischhauer.
Oberamt Horb.
Horb.
Am 29. d. M. und den folgenden Tagen wird zuRottwe il eine P rü fung der Bewerber um das Meister-Recht Iter und 2ter Stufe der Maurer, Steinhauer und Zimmer lcute vorgenommcn und haben sich diejenigen hiesigen AmtsAngehörigcn, welche diese Prüfung mitzumachen entschlossen sind, sich zeitig hier mit den erforderlichen Zeugnissen zu melden.
Den 19. März 1841.
K. Oberamt, Lauth, A.V.
H o r b.
Die Schulthcißenämter haben sogleich in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß in Weiden, Oberamts Sulz, die Schafrand': ausgebrochen und daher
H o r b.
^Bau-Akkords
Der auf den 30. d. Ai. ausgeschriebene BanAkkord bei der neuen Kirche in Rermgen kann wegen eiugetretener Hindernisse erst am
Mittwoch den 7. April Vormittags 9 Uhr vorgenommen werden.
Den 22. Marz 1841.
K. Kameralamt.
Forstamt Hechingen.
H e ch i n g e n.
^Langholz-Verkaufs
Vermöge erhaltener höherer Weisung ist die Unterzeichnete Stelle ermächtigt, im Revier Lindieb, Distrikt Thiergarten, am Montag den 5. April l. I. und die folgenden Tage, je Vormittags 9 Uhr
nachstehendes Holländer- und Gemeinholz, vorbehaltlich höherer Genehmigung im öffentlichen Aufstreich auf dem Stock zu verkaufen:
200 Stück Holländer-Tannen vom 60ger aufwärts,
400 Stamme Gemcinholzvom 60ger aufwärts und
285 Stämme ditto geringeres,
zus.885 Stämme.
Indem man nun die Liebhaber hiezu mit dem Anfügen ciyladct, daß der betreffende Oberförster angewiesen ist, denselben das zum Verkauf bestimmte Holz an Ort und Stelle vorzuzeigen, auch die Kaufsbedingungen bei solchen eingesehen werden können, wird in letzterer Beziehung nur noch bemerkt, daß nach erfolgter Ratification die Hälfte des Kaufschillings baar, die andere Hälfte desselben aber 3 Wochen von dem zur Abfuhr des Holzes bestimmten Termin entrichtet werden muß; und
auswärtige Käufer gcnsZeugnissc beizul Den 20. Mar;
Hochfü
Altenstai
(Schuldeil-L
Das K. AmtoNotat rath zu Altenstaig > Schuldcnwescn des Walz, entlassenen C hier, wo möglich i Wege durch Vcrgle Zu dieser Verhai fahrt auf
Samstag den i Vormittae anbcraumt.
Hiebei haben k Bürgen, so wie all che aus irgend eine' che an gedachten Ä ben, auf dem Ra allen sich auf ihre ! den Urkunden zu ei durch rechtsgültig b Walter vertreten zu Falls kein Anst nen auch die Anspr gemeldet und ausgc Diejenigen Glä nicht melden, bleibe tigt, und diejenigen lieh liquidircn, weder ihnen der Ram derungcn nach glci ger beitrctcnd ange Den 20. Marz K. AmtsNo vät. K. AmtsNvta Stroh.
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(Gläubige
Mit austergcrichtli Schuldcnwcsens dl klärten Taglöhners Salzstettcn ist die vom K. Oberamts^ tragt Worten. Ei diejenigen, welche A