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sehcs und durch die Instruktion hiezu §.45, 86 bis 92 vorgcschrieben sind.
In diesen Urkunden ist immer zu bemerken, ob der Militärpflichtige ein ehelicher oder unehelicher Sohn seye.
Sodann findet am
Samstag den 2 . Januar k. I. die Looszichung, sowie die Fällung des Erkenntnisses über BefreiungsAnsprüche statt, wobei sämmtliche RekrutirungsPflichtige ohne Ausnahme, so wie alle Ortsvorsteher Morgens 8 Uhr
auf dem hiesigen Rathhaus sich einzufinden haben.
Den 5. Decbr. 1840.
K. Oberar.it, Fleischhauer.
Oberamt Horb.
Horb. sAmtsVersammlung.jj Am Samstag den 12. dieß wird eine AmtsVersamm- lung dahier abgehaltcn werden und dabei insbesondere zur Verhandlung kommen:
1) Ein Antrag zu käuflicher Uebernahme des der Amtskörperschaft gehörigen Oberamts- GerichtsGebäudes hier von der Staats- Verwaltung.
2) Die Unterstützung der Gemeinde Lützenhardt zu Erbauung eines Schulhauses.
3) Publikation der Amts - Pfleg - Rechnung
, p. l8^g.
4) Wahl deS Rekrutirungsraths für die nächste Aushebung.
5) Wahl eines OberamtsSteuerschätzers für die Revision des GebäudeCatastcrs und die Vereinigung der Sigmaringcnschcn SteucrVerhaltnisse.
6 ) Ausstellung eines ObcramtsMühlschauers.
Bei dieser Versammlung haben Vormittags 9 Uhr
auf dem Rathhause von folgenden Gemeinden Deputirte zu erscheinen.
Horb
3.
Altheim .
1 .
Baisingen
2 .
Bildechingen .
1 .
Börstingen
1 .
Eutingen
2 .
Felldorf
1 .
Grünmettstetten
1 .
Gündriugen
1 .
Hochdorf
1 .
Isenburg
1 .
Lüzenhardt
1 .
Mühringen
1 .
Reringen
1 .
Rohrdorf
1 .
Salzstetten
1 .
Sulzau
1 .
Vollmaringen .
1 .
Wachendorf .
1 .
Weitingcn
2 . und
Ahldorf
1 .
und werden die Ortsvorsteher der hier nicht genannten Gemeinden zur Berathung hiebei eingeladen.
Den 4. December 1840.
K. Oberamt, Lauth, A.V.
Horb. sVerbot der Anwendung deS vormals vorder-österreichischen Malter-Maßes.sj Es ist höheren Orts zur Kenntnist gekommen, daß in dem hiesigen Oberamtsbezirk bei dem FruchtVerkaus der Bauern von der Bühne sich immer noch des vormals vorder-österreichischen Maltcrmaßcs bedient werde und cs erhalten deshalb die Schulthcißenamtcr hiemit den Auftrag, sogleich ihren Amtsaugchörigcn das Verbot des Gebrauchs dieses Maßes in öffentlichen wie in PrivatVcrkehren aufs Neue einzuschärfen, dessen Einhaltung zu überwachen und gegen diejenigen, welche darwider handeln, aus gehörige Weise Behuf ihrer Bestrafung einzuschreiten.
Den 1. Decbr. 1840.
K, Oberamt, Lauth, A.V.
K. Forstamt Sulz.
Sulz. sHolzVerkouf.s Ans den zumRevierThumlingen gehörige» Staats» Waldungen Lengenhardt und Sattelacker werden am
Donnerstag den 17 . December 1840 folgende Quantitäten dürren Holzes im öffentlichen Aufstreich verkauft, und zwar:
398 Stück tannen Langholz,
12 — tannene Sägklötze,
16 Klafter — Schcuttcr,
10*4 — — Prügel, und
1363 Stück — Welten.
Die Zusammenkunft ist Morgens 9 Uhr
im Löwen in Cresbach, der Verkauf selbst aber wird, wenn es die Witterung zu-