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Georg Lower von da, wandern nach Polen aus und haben die gesetzliche Bürgschaft ge­leistet.

Am 16. Mai 1840.

K. Oberamt, Sch öpfer.

Oberamtsgericht Nagold. Nagold. sVerschollene.j Die beiden Verschollenen

1) Lorenz Kläger von Unterthalheim, geboren den Zo. Juli 1789 und

2) Agatha Kläger von da, geboren den 20. Januar 1770

oder deren etwaige unbekannte Erben werden hlemit aufgefordert, sich binnen 90 Tage bei dem Unterzeichneten Ge­richte zu melden, widrigenfalls angenom­men werden würde, die genannten Ver­schollenen seyen je unmittelbar nach zu­rückgelegtem 70sten Lebensjahre gestorben, ohne andere Erben, als die bereits be­kannten Seitenverwandten zu hinterlassen.

So beschlossen im K. Oberamtsgericht zu Nagold am 18. Mai 1840.

Straub.

Oberamtsgericht Horb.

Horb sSchuldcnLIquidation.jUeber das Vermögen des Johannes Schäfer, Webers von Horb, ist der Gant rechts­kräftig erkannt, und zur SchuldenLiqui- dation Tagfahrt auf

Mittwoch den 24. Juni d. I. bestimmt.

Die Gläubiger und Bärgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprü­che an das vorhandene Vermögen ma­chen wollen, werden hiermit vorgeladen, bei dieser Verhandlung

Morgens 8 Uhr

auf dem Ralhhaus zu Horb persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Re- cesses zu liquidiren und die Documente

worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vorzulegen.

Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird lm Fall eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Ge­nehmigung des Verkaufs der Liegenschaf­ten angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Kategorie beitreten.

Die nicht angezeigten Forderungen werden nach der Liquidationshandlung durch Präklusivbescheid von der Masse ausgeschlossen.

Den 12. Mai 1840.

K. Oberamtsgericht, Herrmann.

Horb. sAn die Rathsschreiber des Bezirks.j Sämmtlichen Rathschreibern des Bezirks wird hiemit die kürzlich in der Brandeggerschen Buchhandlung in Ellwangen erschieneneBelehrung der Württembergischen Rathsschreiber und Gemeinderäthe über die Behandlung der in die GemeindeContractenBücher ein- zuschreibenden Verträge von Oberamts­richter Holzinger" zur Anschaffung mit dem Bemerken empfohlen, daß die bis jetzt erschienene erste Hälfte dieses Wer­kes 48 kr. kostet, und das ganze Werk höchstens auf 1 fl. 40 kr. kommen soll.

Denjenigen Rathsschreibern, welche Lust bezeugen sollten, sich dieses Buch anzuschaffen, wird noch bemerkt, daß bei dem Unterzeichneten SubscriptionSzettel abgeholt werden können.

Den 15 . Mai 1840.

GerichtsAktuar Finkh.

Horb. sGläubigerAufruf.j Da die Erben des kürzlich verstorbenen Kauf­manns Dominikus Bertscher von hier von sämmtlichen Ansprüchen, welche an die Verlaffenschaft desselben gemacht werden wollen, Kenntniß zu erhalten wünschen, so werden auf ihr Ansuchen