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Georg Lower von da, wandern nach Polen aus und haben die gesetzliche Bürgschaft geleistet.
Am 16. Mai 1840.
K. Oberamt, Sch öpfer.
Oberamtsgericht Nagold. Nagold. sVerschollene.j Die beiden Verschollenen
1) Lorenz Kläger von Unterthalheim, geboren den Zo. Juli 1789 und
2) Agatha Kläger von da, geboren den 20. Januar 1770
oder deren etwaige unbekannte Erben werden hlemit aufgefordert, sich binnen 90 Tage bei dem Unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls angenommen werden würde, die genannten Verschollenen seyen je unmittelbar nach zurückgelegtem 70sten Lebensjahre gestorben, ohne andere Erben, als die bereits bekannten Seitenverwandten zu hinterlassen.
So beschlossen im K. Oberamtsgericht zu Nagold am 18. Mai 1840.
Straub.
Oberamtsgericht Horb.
Horb sSchuldcnLIquidation.jUeber das Vermögen des Johannes Schäfer, Webers von Horb, ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiqui- dation Tagfahrt auf
Mittwoch den 24. Juni d. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bärgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorgeladen, bei dieser Verhandlung
Morgens 8 Uhr
auf dem Ralhhaus zu Horb persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Re- cesses zu liquidiren und die Documente
worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird lm Fall eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Kategorie beitreten.
Die nicht angezeigten Forderungen werden nach der Liquidationshandlung durch Präklusivbescheid von der Masse ausgeschlossen.
Den 12. Mai 1840.
K. Oberamtsgericht, Herrmann.
Horb. sAn die Rathsschreiber des Bezirks.j Sämmtlichen Rathschreibern des Bezirks wird hiemit die kürzlich in der Brandeggerschen Buchhandlung in Ellwangen erschienene „Belehrung der Württembergischen Rathsschreiber und Gemeinderäthe über die Behandlung der in die GemeindeContractenBücher ein- zuschreibenden Verträge von Oberamtsrichter Holzinger" zur Anschaffung mit dem Bemerken empfohlen, daß die bis jetzt erschienene erste Hälfte dieses Werkes 48 kr. kostet, und das ganze Werk höchstens auf 1 fl. 40 kr. kommen soll.
Denjenigen Rathsschreibern, welche Lust bezeugen sollten, sich dieses Buch anzuschaffen, wird noch bemerkt, daß bei dem Unterzeichneten SubscriptionSzettel abgeholt werden können.
Den 15 . Mai 1840.
GerichtsAktuar Finkh.
Horb. sGläubigerAufruf.j Da die Erben des kürzlich verstorbenen Kaufmanns Dominikus Bertscher von hier von sämmtlichen Ansprüchen, welche an die Verlaffenschaft desselben gemacht werden wollen, Kenntniß zu erhalten wünschen, so werden auf ihr Ansuchen