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Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Horb.
Horb. Nach einer Ucbcreinkunst mit dem Großherzogthum Baden werden während der Dauer des Zollvereins bei den Neckarstationen Besigheim, Lausten und Heilbronn keine Wasserzölle mehr erhoben, und es haben daher auch die Flöher bei denselben nicht mehr anzuhalten.
Die Schultheißenämter werden angewiesen, die Letzter» hievon in Kcnntniß zu sehen.
Den II. April 1840.
K. Oberamt,
D i l l e n i u s.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. sMund todt-Erklärung.) Da Friedrich Brenner, Bürger und Bäcker zu Altenstaig Dorf, sich fortwährend dem Müssiggange ergiebt und sein Vermögen vergeudet, so ist derselbe der Verwaltung seines Vermögens entsetzt worden. Dicß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Friedrich Brenner sich nun ohne seinen Pfleger, den Gemeinderath Jakob Friedrich Kalmbach zu Dorf Altenstaig nicht gültig verpflichten kann, und daß daher namentlich die Wirthe oder sonstige Personen, die ihm etwas borgen, durchaus keine Bezahlung zu erwarten haben.
So beschlossen im K. Oberamtsgericht zu Nagold am April 1840.
Straub.
Freudenstadt. sGläubigerAuf- ruf.j Die Gebrüder jung Martin Frey, Maurer, und Carl Frey, Schuhmacher, haben sich entschlossen, nach Amerika auszuwandern. Da dieselben nicht im Stande sind, die gesetzliche Bürgschaft zu leisten, so werden deren Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen binnen io Tagen bei der Unterzeichneten Stelle kinzugeben.
Den 18. April 1840.
Stadtschultheißenamt.
Altenstaig Stadt. sGebäude» und Feld-Verkauf.j Gegen den hiesigen Bürger und Mezger Georg Friedrich Wölpert ist wegen eingeklagten Schulden RealExecution erkannt und deßwegen zum Verkauf ausgesetzt worden:
Gebäude:
Den vierten Theil an einem zweisto- ckigten Wohnhaus oben in der Stadt, BrandversicherungsAnschlag 550 fl., gerichtlicher Anschlag 480 fl.
Mähe feld:
Die Hälfte an ZV2 Viertel 15 ^ Ruthen im Schopfacker angeschlagen um l 5 o fl.
Diese Realitäten werden gegen zielerweise Bezahlung im öffentlichen Aufstreich verkauft und wird zur Versteigerung Montag der 4. Mai
bestimmt, an welchem Tage nicht nur die Kaufslustigen, sondern auch die Gläubiger des Wölpert
Nachmittags 2 Uhr
auf hiesigem Rathhause erscheinen wollen.
Am 4. April 1840.
Stadtschultheißenamt,
Speidel.
Unterthalhelm, Oberamts Nagold. sFrüchteVerkauf.j Aus der hiesigen Zehentscheuer weroen
Freitag den 24. April d. I.
Morgens 10 Uhr
folgende Früchten im öffentlichen Aufstreich gegen baare Bezahlung verkauft, als: ungefähr 50 Scheffel Haber,
,, 50 dto. Dinkel,
„ 30 dto. Gersten.
Liebhaber hiezu werden höflich eingeladen.
Den 19. April 1840.
Schultheiß Güntner.
Fü nfbronn, Oberamts Nagold. Da an dem hiesigen neuerbauten Schulhaus ein Anstrich nothwendig ist, sowirdsolches am 1. Mai d. I.