richt und Nachachtung für die, welche dieselbe berührt, bekannt gemacht.

Den 18. Februar 1840.

K. Oberamt, Friz.

Forstamt Frcudenstadt.

Freud enstadt. In Folge hohen Erlasses ü.ä. 11. d. Mts. wird zur all­gemeinen Kenntniß gebracht, daß die Bauholzberechtigten in den Revieren Bnhl- bach, Freudenstadt und Reichenbach an die Werkmeister für die GerechtigkeitS- BauholzAufnahme und Nachvisitation keine Gebühren unmittelbar zu entrich­ten haben, sondern solche künftig von dem K. Kameralamt bezahlt werden, welches die Kostensheiträge von den Berechtigten wieder einziehen wird.

Den 20. Februar 1840.

K. Forstamt, Hahn.

Kameralamt Dornstelten.

Dornstetten. sBauAkkord.H Am Montag den 9. März Vormittags 9 Uhr

wird auf dem Amtszimmer des hiesigen Cameralamts die Erbauung einer neuen Forsiwarlhswohnung am Zusammenfluß der Schdnmünznach und des Langenbachs, in der sogenannten Zwickgabel, im Ab­strich verakkordirt werden.

Der Voranschlag der Arbeiter berech­

net sich für den

Maurer und Stcinhauer auf 1440 fl. 14 kr. Ipscr . . . . - 12 fl. 56 kr.

Zimmermann . . 165 fl. 6 kr.

Schreiner . . . 148 fl. 23 kr.

Glaser ... 50 fl. 51 kr.

Schlosser . . . 151 fl. 6 kr.

Plästerer ... 41 fl. ?0 kr.

Zur Verhandlung werden, soweit sie den Unterzeichneten Stellen nicht persön­lich. bekannt sind, bloS solche Meister zu­gelassen, welche, nicht nur über ihr gutes

Verhalten und den Besitz der erforderli­chen Mittel mit einem gemeinderäthlichen

vom betreffenden Oberamte beglau­bigten Zeugnisse, sondern auch über erprobte Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit mit dem Zeugnisse eines im Staatsdienste angestellten, oder zu einem Staatsdienste befähigten Baumeisters sich befriedigend ausweisen können.

Bemerkt wird noch, daß das für die Zimmerarbeit erforderliche Langholz aus den ganz nahe gelegenen StaatSwaldun- gen im Revierpreis abgeben wird.

Am 18. Februar 1840.

Kameralamt Dornstetten u. BauJnspectorat Calw.

Schö nbronn. sGläubigerAufruf-H Auf den Antrag der Erben des im Ok­tober v. I. gestorbenen GutsBesitzerS Christian Philipp Müller von hier, wer­den alle Diejenige, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an den­selben zu machen haben, hiemit aufge- fordert, solche binnen Zo Tagen um so gewisser bei der Theilungsbehdrde geltend zu machen, als sie sonst bei der Theilung unberücksichtigt gelassen würden.

Den 19. Februar 1840.

Theilungsbehörde.

Vät. K. AmrsNotariat Wildberg.

Palm, A.V.

Wlldberg, Oberamts Nagold.

sSchafwaideVerlei- hung.j Die hiesige Gemeinde ist ent­schlossen ihre Schafwaide welche 500 Stück erträgt, von Georgi 1840 an, wieder auf 3 Jahre zu verpachten, unbe­kannte Liebhaber hiezu haben sich mit obrig­keitlich beglaubigten Zeugnissen versehen, am Montag den 9. März d« I.

Mittags 1 Uhr

auf hiesigem Rathhaus einzufinden, wo