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Schreiners in Hochdorf wird mit dessen Einwilligung am

Mittwoch den 26. Februar d. I.

Mittags 12 Uhr

im WirthshauS zur Traube in Hochdorf, entweder im Ganzen oder im Einzelnen im Aufstreich verkauft. Dieselbe besteht in

der Hälfte an einem zwcistockigten Wohn­haus mit Scheuer, Stallung, Keller und

Wagenschopf,

ungefähr 29 Morgen Aeckern,

,, 3 Morgen StreucPlah,

,, 12 V 2 Morgen Wald, und

in einem kleinen SagmühleAntheil.

Auswärtige Kaufslustigs haben stch mit Vermögenszeugnissen zu versehen.

Am 29. Januar 1840.

Gemeinderath,

Vorstand,

Schultheiß Schaible.

Jselshausen, Oberamts Nagold. sGeld auszuleihen.^ Bei dem Unter­zeichneten liegen gegen gesetzliche Versi­cherung I 5 o si. Stiftungsgeld zum Ausleihen parat.

Den 27. Januar 1840.

Gottlieb Huber, Stiftspsieger.

Warth, Oberamts Nagold. sGeld auszuleihen.^ Bei der hiesigen Gemein- Lepflege liegen gegen gesetzliche Versiche­rung 60 fl. zum Ausleihen parat.

Am 24. Januar 1840.

Gemeindepfleger

Weber.

Außeramtliche Gegenstände. Rohrd orf, OberamtsNagold. sFuhr- Geschirr feil.^j Der>X KDM^Unterzeichnete ist ge-^L^sW^ ^^^Esonnen folgendes Geschirr zu verkaufen;

Einen 2spännigen aufgerichteten Wagen, einen Pflug und Egge, wie auch das Geschirr zu 2 Pferden.

Kaufsliebhaber können diese Gegen« stände täglich einsehen und einen Kauf mit ihm abschließen.

Die Herren Ortsvorsteher werden um dessen Veröffentlichung höflich ersucht. Den 28. Januar 1840.

Adam Reichert, Bauer.

Göttelfingen, Oberamts Freuden- stadt. sGeld auszuleihen.^ Bei dem Unterzeichneten liegen gegen gesetzliche Versicherung 150 fl. Pflegschaftsgeld zum Ausleihen parat. Den 28. Januar 1840.

Joh. Georg Kirn.

Dietersweiler, Oberamts -Freu« denstadt. sWarnung vor Borgen.^ Da der ledige Schäferknecht Johann Georg Merz, Sohn des Martin Merz, Bür­gers und Schäfers dahier, fortfährt, Schulden zu contrahiren und Gelder auf seinen Vater und Bruder hin auf­nimmt, und Käufe abschließt, namentlich mit Schafen und dergleichen, so wird hiemit Jedermann gewarnt, dem Merz nichts auf irgend eine Art anzuborgen, ohne Vorwissen seines Vaters oder Bru­ders, oder Käufe abzuschließen, widrigen­falls der Darleiher keine Hülfe anzu­sprechen hat, auch die Käufe für frucht­los erklärt werden.

Den 23 . Januar 1840.

Aus Auftrag des Vaters, Schultheiß Fr ick.

Ebhausen, Oberamts Nagold. sHaus- und Felder. Verkauf.^ Wegen vorgerückten Alters und Fami- sehe ich mich meine Liegenschaft aus freier Hand vollends zu verkaufen. Dieselbe besteht noch in einem großen halben Haus nebst Scheuer und un­gefähr 7 Morgen Feldern und Wie­sen von der besten Qualität.