Intelligenz

für die Oberamts-

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 6.

Dienstag,

Slatt

Bezirke

Horb und Herrenbcrg.

1840 .

21. Januar.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

Freudcnstadt. Um mehr Regelmäßig­keit in den Einzug der Abgaben für die Ge- mcindekasscn zu bringen, und um die Amts­führung der Gemcindcpfleger zu erleichtern, sicht sich das Oberamt zu der Verfügung veranlaßt, daß alle, in besondere Register cinkommenden Abgaben und Gefalle, je an bestimmten Tagen zu den Gemeindekassen zu bezahlen, und von den Gemeindepflegcrn auf einmal in das Tagebuch cinzuschrekbcn seien.

Für Heuer ist in allen Gemeinden des Oberamts

1) der Brandschaden und die Capitalsteuer

am Mittwoch den 29. d. Alts.

2) das Schulgeld für Martini 1839 das Meßnergcld, das Allmandgeld

am Mittwoch den 5. Februar d. I. einzuzichen.

Dieses ist in den Gemeinden mit dem Bemerken allgemein bekannt zu machen, daß, wer an diesen Tagen nicht bezahlen sollte, den Tag darauf Erccution erhalten würde.

Die Schulthcißcnämtcr haben auch wirk­lich den Säumigen den Presser cinzulegen, und bis zum 8. Februar hicher zu berichten:

1) ob sämtliche Schuldigkeiten der oben be­merkten Art bezahlt, und

2) ob auch von den auswärtigen Steuer­pflichtigen die ganze Stcuerschuldigkcit von 18 ^/^, die sic nach den bestehenden

Anordnungen auf das Neujahr zu leisten haben, zum Einzug gebracht sey.

Den 18. Januar 1840.

K. Oberamt, Friz.

Freu denstadt. Die Ortsvorsteher wer­den angewiesen, dafür zu sorgen, daß die Leichenschau-Register, vorschriftmäßig beur­kundet, binnen 8 Tagen an den Oberamts­arzt dahier zur Prüfung eingesendet werden. Den 18. Januar 1840.

K. Oberamt, Friz.

OberamtsgerichL Nagold.

Nagold. ^Vorladung zum Gant V erfahre n.j In der rechts­kräftig erkannten Gantsache des Johann Georg Mornhinweg, Tuchmachers von Nagold wird die SchuldenLiquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg­oder Nachlaßvergleiches

Freitag den 28. Februar 1840 Vormittags um 8 Uhr vorgenommen. Hiebei haben die Gläu­biger und Bürgen, so wie alle diejeni­gen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen ha­ben, auf dem Rathhause zu Nagold mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch