für die Oberamts-

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 94.

Freitag,

MM

Bezirke

Horb und Herrenberg.

1839 .

22. November.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schcn Buchdruckcrei.

Es sind noch viele Abonnements vom verflossenen Semester ''^^""wie auch von früheren im Rückstand, und cs wird daher höflich gebeten, dieselben nunmehr, zu entrichten, da dergleichen Postchen nicht langer nachgeführt werden können.

Die Redaktion.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. sSteucrUmlagcn betreffend.^ Die GcmcindeDorstchcr des Bezirks erhalten den Auftrag binnen 10 Tagen hicher an;u- zcigcn, ob die StencrUmlagcn von 18^/40 sämmtlich vollzogen sind, oder welche Anstände dicstfalts etwa vorliegen.

Den 16. Novbr. 1839.

K. Oberamt, Engel.

Oberamt Freudenstadt.

Freu den stadt. Da die Vermuthung entstanden ist, daß die Namen der in die RckrutirnngSlisten eingetragenen Jünglinge nicht überall öffentlich angeschlagen werden, wie es das RckrutirungSgcsch Art. 12 und die Instruktion §. 9 fordert; so werden die OrtsVorstcher zur genauen Befolgung dieser gesetzlichen Vorschrift angewiesen.

- Den 18. Novbr. 1839.

K. Oberamt, Friz.

Oberamtsger^t Nagold.

Nagold. s Verladung zum Gan tverfahren.j Ju der rechts­kräftig erkannten Gantfache des alt Carl Schdttle, Zeugmachers und Krämers zu Ebhausen, wird die SchuldenLiquidation verbunden mildem Versuche eines Borg- oder NachlaßVergleiches

Freitag den 13. Decbr. 18Z9 Vormittags um 8 Uhr vorgenommen. Hiebei haben die Gläu­biger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An­sprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Ruthhause zu Ebhausen mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt