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Tochter des weil. Martin Bühler, gewe­senen Bürgers und Zeugmachcrs von Nothfelden, und der Anna Barbara, geb. Seeger von Warth ist am 28. März l. I' mit Hinterlassung eines Vermögens von circa. ' 1,400 fl. gestorben, und hat neben mehreren im Inland wohnenden auch folgende vor circa 36 bis 38 Jahren nach Polen ausgewanderte Erben hinterlassen, über deren Leben oder Tod diesseits nichts bekannt ist, und zwar

1) der Anna Catharina, geb. Seeger, mit Johann Philipp Roller und Johannes Dürr von Warth erzeugte Kinder

») Christin» Roller, geb. den r.Juni

1784.

K) Anna Maria Dürr, geb. den 12. Juli 1787.

c) Agnes Dürr, geb. den 22. Fe­bruar 1790.

6) Margaretha Dürr, geb. ven 7. März 1792.

2) der Margaretha, geb. Seeger, Mi­chael Euting, Bürgers und Bauern von Ebhausen, Ehefrau 5 Kinder

») Johann Michael, geb. den 30 . September 1786.

b) Maria Catharina, geb. den 27. Januar 1788.

c) Maria Margaretha, geb. den 3 . April 1793.

ä) Philippina, geb. d. 23. Mai 1795. e) Johannes, geb. den 26. Nov. 1797.

3 ) der Christina, geb. Seeger, Philipp Köhler, Burgers und Bauren von Egenhausen, Ehefrau 7 Kinder

H Michael, geb. den 20. Merz 1779. K) Barbara, geb. den 20. Okt. 1780. v) Philipp, geb. den 4. Okt. 1782. ä) Anna Maria, g. d. 12. Juli 1784. e) Catharina,geb.den 18.Nov. 1786. k) Jakob, geb. den 15 . Dec. 1788. 8) Rosina, geb. den 20. Juni 1798.

Es werden nun die sämmtlichen vorstehenden so wie die allenfalls nicht bekannten Erben der Luzia Bühler hie- mit aufgefordert, flch binnen 90 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und ihre Ansprüche an die Luzia Büh- ler'sche Verlassenschaft mittelst Vorlegung genauer und gesetzlich beglaubigter Ur­kunden geltend zu machen, widrigenfalls die sich nicht Meldenden als gestorben oder als verzichtend würden angenommen, und das Vermögen unter die nächsten bekannten Erben verrheilt werden.

Den 10. Oktbr. 1809.

Waisengericht.

vllt. K. AmtsNotariat zu Altenstaig,

Str oh.

Walddorf. sGläubigerAufruf.fj Alle diejenigen, welche an den in Grie­chenland verstorbenen

Gottfried Walz, Sohn des weiland Martin Walz, gewesenen Schuhma­chers von Walddorf

irgend eine Forderung zu machen haben, werden anmit aufgefordert, solche mit den erforderlichen BeweisDokumenten bin­nen 20 Tagen dem Waisengericht in Walddorf anzuzeigen, widrigenfalls des­sen geringer Nachlaß vertheilt wird und sie die ihnen allenfalls daraus entsprin­genden Nachtheile sich selbst zuzuschrei­ben haben.

Am 29. Oktober 1889.

Waisengericht zu

Vär. K. AmtsNotariat Walddorf.

Altenstaig, Stroh.

Ueberberg, Obsramts Nagold. sAbstrelchsAkkord.j Dis Gemeinde ist genöthigt, drei Deckeldohlen fettigen zu lassen, und beträgt der Ueberschlag 52 fl. 3i kr. Es werden deßhalb die Mau­rermeister, welche Lust haben, diesen Ak­kord zu übernehmen, aufgefordert, sich am