726
Tochter des weil. Martin Bühler, gewesenen Bürgers und Zeugmachcrs von Nothfelden, und der Anna Barbara, geb. Seeger von Warth ist am 28. März l. I' mit Hinterlassung eines Vermögens von circa.— ' 1,400 fl. gestorben, und hat neben mehreren im Inland wohnenden — auch folgende vor circa 36 bis 38 Jahren nach Polen ausgewanderte Erben hinterlassen, über deren Leben oder Tod diesseits nichts bekannt ist, und zwar
1) der Anna Catharina, geb. Seeger, mit Johann Philipp Roller und Johannes Dürr von Warth erzeugte Kinder
») Christin» Roller, geb. den r.Juni
1784.
K) Anna Maria Dürr, geb. den 12. Juli 1787.
c) Agnes Dürr, geb. den 22. Februar 1790.
6) Margaretha Dürr, geb. ven 7. März 1792.
2) der Margaretha, geb. Seeger, Michael Euting, Bürgers und Bauern von Ebhausen, Ehefrau 5 Kinder
») Johann Michael, geb. den 30 . September 1786.
b) Maria Catharina, geb. den 27. Januar 1788.
c) Maria Margaretha, geb. den 3 . April 1793.
ä) Philippina, geb. d. 23. Mai 1795. e) Johannes, geb. den 26. Nov. 1797.
3 ) der Christina, geb. Seeger, Philipp Köhler, Burgers und Bauren von Egenhausen, Ehefrau 7 Kinder
H Michael, geb. den 20. Merz 1779. K) Barbara, geb. den 20. Okt. 1780. v) Philipp, geb. den 4. Okt. 1782. ä) Anna Maria, g. d. 12. Juli 1784. e) Catharina,geb.den 18.Nov. 1786. k) Jakob, geb. den 15 . Dec. 1788. 8) Rosina, geb. den 20. Juni 1798.
Es werden nun die sämmtlichen vorstehenden — so wie die allenfalls nicht bekannten Erben der Luzia Bühler hie- mit aufgefordert, flch binnen 90 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und ihre Ansprüche an die Luzia Büh- ler'sche Verlassenschaft mittelst Vorlegung genauer und gesetzlich beglaubigter Urkunden geltend zu machen, widrigenfalls die sich nicht Meldenden als gestorben oder als verzichtend würden angenommen, und das Vermögen unter die nächsten bekannten Erben verrheilt werden.
Den 10. Oktbr. 1809.
Waisengericht.
vllt. K. AmtsNotariat zu Altenstaig,
Str oh.
Walddorf. sGläubigerAufruf.fj Alle diejenigen, welche an den in Griechenland verstorbenen
Gottfried Walz, Sohn des weiland Martin Walz, gewesenen Schuhmachers von Walddorf
irgend eine Forderung zu machen haben, werden anmit aufgefordert, solche mit den erforderlichen BeweisDokumenten binnen 20 Tagen dem Waisengericht in Walddorf anzuzeigen, widrigenfalls dessen geringer Nachlaß vertheilt wird und sie die ihnen allenfalls daraus entspringenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben.
Am 29. Oktober 1889.
Waisengericht zu
Vär. K. AmtsNotariat Walddorf.
Altenstaig, Stroh.
Ueberberg, Obsramts Nagold. sAbstrelchsAkkord.j Dis Gemeinde ist genöthigt, drei Deckeldohlen fettigen zu lassen, und beträgt der Ueberschlag 52 fl. 3i kr. Es werden deßhalb die Maurermeister, welche Lust haben, diesen Akkord zu übernehmen, aufgefordert, sich am