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betreffende Oberförster angewiesen ist, denselben das zum Verkauf bestimmte Holz an Ort und Stelle vorzuzeigen, auch die Kaufsbedingungcn bei solchem eingesehen werden können, wird in letz­terer Beziehung nur noch bemerkt, daß nach erfolgter Ratifikation die Hälfte des Kaufschillings baar, die andere Hälfte desselben aber Z Wochen vor dem zur Abfuhr des Holzes bestimmten Termin ent­richtet werden muß, und auswärtigeKäufer gerichtliche Vermögens-Zeugnisse beizu­bringen haben.

Den 12. September 1889.

Hochfürstliches Forstamt, R. v. Hiller.

Hechingen. ^Versteigerung von Wildbrät.j Am

Freitag den 4. Oktober l. I.

Vormittags 9 Uhr

wird auf der Kanzlei der Unterzeichne­ten Stelle das Ergebniß der heurigen Treibjagden wobei hauptsächlich auf Ha­sen und Rehe Rechnung gemacht werden kann, im Aufstreich in Akkord gegeben werden, und die Liebhaber mit der Be­merkung hiezu eingeladen, daß Auswär­tige gerichtliche VermögensZeugnisse bei- zübringen haben.

Den 12. Septbr. 18Z9.

Hochfürstlich Forstamt, R. v. Hiller.

Hochdorf, Oberamts Freudenstadt. Da das Sperren mit eisernen Radschu­hen mit größtem N-.chlheil für mit wei­chen Steinen unterhaltenen Straßen verbunden ist, so hat der Gemeinderath beschlossen, dasselbe zu verbieten, und anzuordnen, daß nur mit hölzernen Rad­schuhen in den Staigen des hiesigen Ge- meindeBezirkes eingelegt werden dürfe, bei Strafe von I ist. Zc> kr.

Die verehrlichen OrtsVorsteher wer­

den ersucht, dieses allgemein bekannt zu machen.

Den 17. Septbr. 1839.

Der Gemeinderath.

Bern eck. fMahlmühle Verleihung.j Aus Veranlassung des kürzlich erfolgten Todes des Beständers der hie­sigen gutsherrschaftlichen Mahl­mühle, wird solche von nächst Martini an auf die künftigen 6 Jahre verpachtet werden. Dieselbe liegt in der Mitte des hiesigen Städtchens an einem See, ist überschlächtig, hat 4 Mahlgänge und einen Gerbgang und es steht ihr das Bannrecht in mehreren Orten zu. Die Pachtverhandlung wird

am Dienstag den 1. Oktober Vormittags 9 Uhr

im Wirthshaus zur Krone dahier statt: finden, wozu die Liebhaber, versehen mit Zeugnissen über Prädikat und Vermögen unter dem Bemerken eingeladen werden, daß der Pächter eine Caution von 800 fl. zu stellen hat.

Den 17. Septbr. 1889.

Freih. von Gültl. Rentamt,

N e st l e n.

Außecamtllche wegenstande. Freudenstadt. Sehr gute ba- densche weiße und rothe Weine von 1804, 1835 und 1836 empfehle Sals preiswürdige Sorten zu ge­fälliger Abnahme

M. Hipp. Septbr. 1889. ller, Oberamts Freuden- Bei dem Unterzeichneten 'liegen gegen gesetzliche Versicherung 200 fl. Pflegschaftsgeld zum Aus­leihen parat.

Den 15 . Septbr. 1889.

Joh. Jakob Maisch.

Den 17. Edelwei stadt.