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Nachpreise haben erhalten:
Marr Gvttler von Reringen 1 fl. Jakob Maurer von Eutingen 1 fl.
6. Von Rindern: den Iten Preis mit 3 fl. dem Johannes Kramer von Baisingen.
den 2ten Preis mit 2 fl. dem.Lindenwirth Pfeffer von Bittelbronn.
den 3ten Preis mit 1 fl. dem Stadtrath Schertlin von Horb.
Nachprcise haben erhalten: Kreuzwirth Stoll von Horb 1 fl. Christoph Walz von Bittelbronn 1 fl. - Indem man dieses zur öffentlichen Kennt- nist bringt, wünscht man, daß das Bemühen der AmtsVersammlung, Landwirthschaft und Viehzucht zu beleben, im Publikum gerechte Anerkennung finden werde.
Den 6. August 1839.
K. Oberamt, Amtsvcrsammlnngsausschuß, Dillen ius. B e r tsch e r. Teufel.
Braun. Wollensak.
Plaz.
OberamLsgericht Nagold. Nagold. ^Vorladung zum Gant- Verfahren.j In der rechtskräftig er
kannten Gantsache des Johann Georg Bauer, Bürgers und Webers von Egenhausen, hat man zur SchuldenLiquida- tion verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nachlaßvergleiches, Tagfahrt auf
Dienstag den Z. September 1809 Vormittags 8 Uhr
anberaumt. Hiebei haben die Gläu, biger und Bürgen, sowie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhaus zu Egenhausen mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen.
Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und audgeführt werden.
Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hinsicht auf die Bestätigung des
GüterpflsgerS und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu« bigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten.
Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden in der dieser Verhandlung nächstfolgenden Gerichtssitzung von der Masse ausgeschlossen.
Den 1. August rZZZ.
Oberamtsrichter
Straub.
OberamLsgericht Horb.
Weitin gen, Gerichtsbezirks Horb. sSchuldenLiquidation.j Ueber das Vermögen des Leo Gramer, Schmids von Weitingen, ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidalion Tagfahrt auf
Freitag den §. September d. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiemit vorgeladen, bei dieser Verhandlung
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus zu Weitingen persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder, wenn voraussichtlich. ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Reeesses zu liquidiren, und die Dokumente, worauf sich die Forderungen so wie.die etwaigen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird im Fall eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Genehmigung des Verkaufs der Liege»»« schäften angenommen, daß sie der Mehr-