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Nachpreise haben erhalten:

Marr Gvttler von Reringen 1 fl. Jakob Maurer von Eutingen 1 fl.

6. Von Rindern: den Iten Preis mit 3 fl. dem Johannes Kramer von Baisingen.

den 2ten Preis mit 2 fl. dem.Lindenwirth Pfeffer von Bittelbronn.

den 3ten Preis mit 1 fl. dem Stadtrath Schertlin von Horb.

Nachprcise haben erhalten: Kreuzwirth Stoll von Horb 1 fl. Christoph Walz von Bittelbronn 1 fl. - Indem man dieses zur öffentlichen Kennt- nist bringt, wünscht man, daß das Bemühen der AmtsVersammlung, Landwirthschaft und Viehzucht zu beleben, im Publikum gerechte Anerkennung finden werde.

Den 6. August 1839.

K. Oberamt, Amtsvcrsammlnngsausschuß, Dillen ius. B e r tsch e r. Teufel.

Braun. Wollensak.

Plaz.

OberamLsgericht Nagold. Nagold. ^Vorladung zum Gant- Verfahren.j In der rechtskräftig er­

kannten Gantsache des Johann Georg Bauer, Bürgers und Webers von Egen­hausen, hat man zur SchuldenLiquida- tion verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nachlaßvergleiches, Tag­fahrt auf

Dienstag den Z. September 1809 Vormittags 8 Uhr

anberaumt. Hiebei haben die Gläu, biger und Bürgen, sowie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An­sprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhaus zu Egenhausen mit allen sich auf ihre Ansprüche bezie­henden Urkunden zu erscheinen oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sach­walter vertreten zu lassen.

Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und audgeführt werden.

Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hinsicht auf die Bestätigung des

GüterpflsgerS und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu« bigern, welche sich hierüber weder schrift­lich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleich­stehenden Gläubiger beitreten.

Die gar nicht zur Anzeige gekomme­nen Forderungen werden in der dieser Verhandlung nächstfolgenden Gerichtssi­tzung von der Masse ausgeschlossen.

Den 1. August rZZZ.

Oberamtsrichter

Straub.

OberamLsgericht Horb.

Weitin gen, Gerichtsbezirks Horb. sSchuldenLiquidation.j Ueber das Ver­mögen des Leo Gramer, Schmids von Weitingen, ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidalion Tagfahrt auf

Freitag den §. September d. I. bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiemit vorgeladen, bei dieser Verhandlung

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus zu Weitingen per­sönlich, oder durch gehörig Bevollmäch­tigte zu erscheinen, oder, wenn voraus­sichtlich. ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schrift­lichen Reeesses zu liquidiren, und die Dokumente, worauf sich die Forderungen so wie.die etwaigen Vorzugsrechte grün­den, in der Urschrift vorzulegen.

Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird im Fall eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Genehmigung des Verkaufs der Liege»»« schäften angenommen, daß sie der Mehr-